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Anhebung der Besoldung für Beamte und Richter des Bundes für 2025 und 2026 wird kommen

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Anhebung der Besoldung für Bundesbeamte und Richter des Bundes in den Jahren 2025 und 2026

Die Bundesbeamtenbesoldung soll 2025 und 2026 schrittweise erhöht werden: Zum 1. April 2025 gibt es eine Erhöhung um 3,0 Prozent (mindestens 110 Euro) mit rückwirkender Auszahlung und Nachzahlung, gefolgt von einer weiteren Steigerung um 2,8 Prozent zum 1. Mai 2026, basierend auf dem TVöD-Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst.

Diese Anpassungen werden durch das Bundesministerium des Innern (BMI) umgesetzt, die entsprechenden Gesetze werden verabschiedet, wobei eine Abschlagszahlung bereits im Dezember 2025 erfolgte.

 

Wichtige Details zur Besoldung 2025/2026

Erste Erhöhung (rückwirkend zum 1. April 2025): 3,0 %, mindestens 110 €.

Zweite Erhöhung: 2,8 % zum 1. Mai 2026.

Auszahlung: Die erste Erhöhung wurde bereits mit einer Abschlagszahlung im Dezember 2025 ausgezahlt, inklusive der Nachzahlungen für die Monate April bis November.

Übertragung: Das Ergebnis des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) wurde zeit- und systemgerecht auf Beamte, Soldaten und Versorgungsempfänger übertragen.

Zusatzleistungen (nicht direkt Besoldung): Auch Zulagen und Zuschläge werden angepasst, beispielsweise die Schichtzulagen.

Neue Besoldungstabellen:finden Sie hier 

Die genauen Beträge finden sich in den offiziellen Besoldungstabellen für Bundesbeamte, die Sie auf den Webseiten des Bundesministeriums des Innern oder der Gewerkschaften (wie dem dbb) finden.

Amtsangemessene Alimentation: Die Bundesregierung prüft die Verfassungskonformität der Besoldung, insbesondere im Hinblick auf das Abstandsgebot zur Grundsicherung (Prekaritätsschwelle). Der Gesetzentwurf zur Übertragung der Tarifergebnisse wird mit der Regelung zur amtsangemessenen Alimentation verknüpft.

Widerspruchsfrist:

Gewerkschaften empfehlen, die Alimentation 2025 aufgrund der anhaltenden verfassungsrechtlichen Debatte zu prüfen, obwohl der Bund Anpassungen vornimmt.

Die amtsangemessene Alimentation im Bund ist ein verfassungsrechtlich gebotener Grundsatz (Art. 33 Abs. 5 GG), der eine Besoldung entsprechend der Verantwortung und dem Rang des Amtes sichert. Aufgrund von Urteilen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur Untergrenze (Prekaritätsschwelle) ist die Bundesregierung zur Nachbesserung verpflichtet, die sich im Gesetzgebungsverfahren befindet. Die Übertragung des Tarifabschlusses 2025 (3,0 Prozent rückwitkend zum, 01.04.2025 sowie 2,8 Prozent ab 1.5.2026) ist wahrscheinlich im Gesetzentwurf der Bundesregierung enthaltem.

Verfassungskonformität: Nach Beschlüssen des BVerfG (2020) muss die Besoldung deutlich über dem Grundsicherungsniveau liegen und die „Prekaritätsschwelle“ (ca. 80% des Median-Äquivalenzeinkommens) einhalten.

Gesetzgebung:

Das Bundesministerium des Innern (BMI) arbeitet an der Umsetzung der Vorgaben zur amtsangemessenen Besoldung.

Erste Medienberichte über Entwürfe sind mit Vorsicht zu genießen.

Tarifübertragung:

Der Bund plant, die Ergebnisse der Tarifverhandlungen (3,0% ab April 2025, 2,8% ab Mai 2026) systemgerecht auf Beamte, Soldaten und Versorgungsempfänger zu übertragen.

Geltendmachung:

Laut EVG online ist für die Nachzahlung im Bund keine besondere Geltendmachung mehr erforderlich, da die Besoldung bereits unter Vorbehalt steht. Gewerkschaften empfehlen jedoch oft weiterhin, Ansprüche für das laufende Jahr vorsorglich schriftlich geltend zu machen, um Verjährung zu vermeiden.

Die Umsetzung der neuen Regelungen verzögert sich teilweise, da die Berechnung des Median-Äquivalenzeinkommens komplex ist.

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in mehreren Grundsatzurteilen (insb. 2020 und Nov. 2025) die Kriterien für eine amtsangemessene Alimentation nach Art. 33 Abs. 5 GG konkretisiert. Die Berliner Besoldung (2008–2020) wurde weitgehend für verfassungswidrig erklärt. Das BVerfG fordert einen deutlichen Abstandsgebots zum Grundsicherungsniveau (Prekaritätsschwelle) und die Berücksichtigung der Familiengröße.

Wichtige Aspekte zur amtsangemessenen Alimentation:

Verfassungswidrigkeit der Berliner Besoldung: Das BVerfG entschied, dass die Besoldung (Besoldungsordnung A) in Berlin in den Jahren 2008 bis 2020 in rund 95% der Fälle gegen das Alimentationsprinzip verstieß.

Neue Maßstäbe: Die Besoldung muss einen Mindestabstand zur Armutsgrenze (Prekaritätsschwelle) einhalten. Finanznot des Staates ist keine Rechtfertigung für zu niedrige Besoldung.

Folgen für den Bund: Der Bund ist verpflichtet, die Besoldung, insbesondere für niedrigere Besoldungsgruppen und Familien mit drei oder mehr Kindern, anzupassen.

Gesetzgebungsverfahren: Das Bundesministerium des Innern (BMI) arbeitet an der Umsetzung, die einen alimentativen Ergänzungszuschlag (AEZ) basierend auf regionalen Wohnkosten vorsieht.

Verzögerungen:

Die Umsetzung der verfassungsgemäßen Besoldung beim Bund verzögert sich weiter, was zu Unmut bei Gewerkschaften führt.

Betroffene Beamtinnen und Beamte sollten zur Sicherung ihrer Ansprüche Widerspruch gegen ihre Besoldung einlegen. 


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