Aus dem öffentlichen Sektor: Bundespolizei mit Dienstvereinbarung zum Datenschutz

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Aus dem öffentlichen Sektor: Bundespolizei mit Dienstvereinbarung zum Datenschutz

Der Bundespolizeihauptpersonalrat, dem der stellvertretende Vorsitzende des GdP-Bezirks Bundespolizei, Sven Hüber, vorsteht, hat sich mit dem Bundesinnenministerium (BMI) auf eine Dienstvereinbarung zur Einführung der Bodycam geeinigt. Der Übereinkunft gingen langwierige Verhandlungen voraus. Nun aber werden die Rechte der Beschäftigten in Bezug auf die Datenauswertung und der damit verbundenen Möglichkeit der Leistungskontrolle gewahrt. Die Dienstvereinbarung sieht vor, dass die Mitarbeiter die Aufnahmedateien in einem „Quarantänebereich“ speichern können, der vor dem Zugriff Dritter gesichert ist. Zudem dürfen die Daten nicht zur Verhaltensüberwachung oder Leistungskontrolle durch Vorgesetzte genutzt werden. Auch eine Verwendung für verwaltungsinterne Ermittlungen wurde ausgeschlossen. Müssen Daten an Betroffene
herausgegeben werden, sind diese beispielsweise mittels Verpixelung zu anonymisieren. 


UT 20200604

 

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