Vorteile für den öffentlichen Dienst Vergleichen und sparen: Berufsunfähigkeitsabsicherung - Haftpflichtversicherung - Krankenzusatzversicherung - Online-Vergleich Gesetzliche Krankenkassen - Risikolebensversicherung - Zahnzusatzversicherung - |
Sie sind oder waren im öffentlichen Dienst beschäftigt und sind solidarisch? Unterstützen Sie den INFO-SERVICE mit seiner Arbeit für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst mit der Förderung von 1 x jährlich in Höhe von 10 Euro. Als Danke geben wir Ihnen den Persönlichen Zugang zu unserem OnlineService, mit dem Sie alle Publikationen (u.a. Bücher und eBooks) herunterladen, lesen und ausdrucken können.>>> Hier können Sie uns unterstützen. Noch schneller geht es >>>online |
Zur Übersicht aller Meldungen aus dem öffentlichen Dienst
Aktuelles aus dem öffentlichen Sektor
Bundesverwaltungsgericht: Urteil zur Beihilfe im Basistarif
Eine Begrenzung des Anspruchs auf Gewährung von Beihilfe für diejenigen, die im so genannten Basistarif privat kranken versichert sind, verstößt gegen den verfassungsrechtlichen Gleichheitssatz. Das hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig in zwei Verfahren entschieden. Geklagt hatten zwei Ruhestandsbeamte (Bundesbeamter und ein Berliner Landesbeamte). Beide beantragten Beihilfe für ärztliche Leistungen, die sie selbst bzw. ihre Ehefrau in Anspruch genommen haben. Die ärztlichen Leistungen wurden überwiegend mit dem 2,3fachen des Gebührensatzes der Gebührenordnung für Ärzte in Rechnung gestellt.
Die Kläger erhalten in Höhe von 70 v.H. der Aufwendungen Beihilfe. Die übrigen 30 v.H. werden über eine private Krankenversicherung abgedeckt, die sie jeweils zum so genannten Basistarif abgeschlossen haben. Die Beihilfestellen der Beklagten kürzten die beantragten Beträge, indem sie bei den Gebühren für die ärztlichen Leistungen einen geringeren Erhöhungssatz in Ansatz brachten und verwiesen dabei auf die geltenden Regelungen der Beihilfeverordnungen des Landes Berlin und des Bundes.
Das BVerwG hat den Klagen stattgegeben und entschieden, dass beide Beihilfeverordnungen gegen den allgemeinen Gleichheitssatz verstoßen. Der Bund und das Land Berlin müssen demnach ihre Beihilferegelungen ändern. Die Urteile im Wortlaut finden Sie unter www.bverwg.de (BVerwG 5 C 16.13; BVerwG 5 C 40.13).
Mehr Informationen zur Beihilfe finden Sie im gleichnamigen Ratgeber „Beihilfe in Bund und Ländern“, den Kunden der BBBank zum Vorzugspreis bestellen können.