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Aktuelles aus dem öffentlichen Sektor
Fachtagung der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) zum Dienstrecht
Nach einem Gutachten des renommierten Verfassungsrechtlers Prof. Ulrich Battis ist das rheinland-pfälzische Landesbesoldungsgesetz nicht verfassungskonform. Auch die sogenannte Ausgleichzulage, die das Land Berlin zahlt, ist laut Battis verfassungswidrig. Die Vorstellung des Gutachtens bildete den Höhepunkt einer GEW-Fachtagung zur Föderalisierung des Dienstrechts und den Ausgangspunkt einer interessanten Debatte.
„Die Alimentation der Beamten in Rheinland-Pfalz und Berlin entspricht nicht mehr den verfassungsrechtlichen Vorgaben. Die Beamten in Rheinland-Pfalz erbringen ein Sonderopfer – eben das hat das Bundesverfassungsgericht für unzulässig erklärt“, betonte die Beamten- und Tarifexpertin der GEW, Ilse Schaad, auf der Föderalismus-Tagung am 5. Februar in Berlin.
Rheinland-Pfalz hat im letzten Jahr ein Gesetz verabschiedet, nach dem sich die Besoldung der Beamtinnen und Beamten bis einschließlich 2016 jährlich um je ein Prozent erhöhen soll. Damit signalisiert die Landesregierung, dass die Besoldung künftig weder von den Tarifabschlüssen im öffentlichen Dienst der Länder noch von der Inflationsrate beeinflusst werden kann. Die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes machen seitdem gegen die Entscheidung mobil und wollen, wenn die Landesregierung sich nicht bewegt, auch Beamtinnen und Beamte zu Protesten und Streiks aufrufen.
In Berlin wiederum zahlt das Land Beamtinnen und Beamten, die aus einem anderen Bundesland nach Berlin kommen, lebenslang die Differenz zwischen der höheren Besoldung etwa in Bayern oder Hessen und der niedrigeren in der Hauptstadt. Konkret heißt das: Verbeamtete Lehrkräfte, die mit gleicher Ausbildung an derselben Schule unterrichten, aber aus unterschiedlichen Bundesländern stammen, werden in Berlin unterschiedlich besoldet.