Einigung: Tarif- und Besoldungsrunde in den Ländern

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EINIGUNG: Tarif- und Besoldungsrunde in den Ländern

Die Arbeitnehmer in den Ländern können aufatmen. Arbeitgeber und Gewerkschaften haben sich am 2. März 2019 geeinigt. Von den Verhandlungen über den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) sind mehr als eine Million Arbeitnehmer betroffen. Da das Land Hessen nicht Mitglied der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) ist, werden dort gesonderte Verhandlungen geführt.

Mit dem Ergebnis halten die Beschäftigten den Anschluss an die allgemeine Einkommensentwicklung. Nach ausführlicher Beratung hat die ver.di- Bundestarifkommission für den öffentlichen Dienst beschlossen, die Annahme des Verhandlungsergebnisses durch eine Mitgliederbefragung zu empfehlen. Somit werden die ver.di-Mitglieder in den nächsten Wochen die Möglichkeit haben, das Tarifergebnis, das nur durch massive Warnstreiks erzielt werden konnte, zu beurteilen und ihr Votum dazu abzugeben. Ver.di-Chef Bsirske hebt hervor, dass jede/r Beschäftigte mindestens 240 Euro mehr bekommt.

Aber die Gewerkschaften interpretieren das Ergebnis auch als abgewehrten Frontalangriff der Länderarbeitgeber auf die Grundlagen der Entgeltordnung. So äußerte sich jedenfalls der dbb-Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach über das Verhandlungsergebnis. Silberbach weiter: „Die TdLForderung nach ‚Neubewertung des Arbeitsvorgangs‘ klingt vielleicht harmlos, hätte aber flächendeckend zu einer zum Teil deutlich schlechteren Eingruppierung für die Beschäftigten geführt. Das hätte jede lineare Erhöhung aufgefressen. Das konnten die Gewerkschaften verhindern.“

Das Gesamtpaket der Einigung bezeichnen die Gewerkschaften als Kompromiss. Auf der Habenseite stünden das lineare Gesamtvolumen von 8 Prozent, die deutliche Aufwertung der Pflegetabelle im Krankenhausbereich und die vollständige Durchsetzung der Gewerkschaftsforderungen bei den Auszubildenden.

Zugeständnisse haben die Gewerkschaften vor allem bei der Vertragslaufzeit und beim Thema Strukturverbesserungen zur Bekämpfung des Fachkräftemangels machen müssen. Gerade in den Mangelberufen hätten die Gewerkschaften die Wettbewerbsfähigkeit des öffentlichen Dienstes gerne nachhaltiger gestärkt gesehen. Aber die Vereinigung der Länderarbeitgeber (TdL) war offenbar nicht bereit, hier mehr nach vorne zu schauen.

Die Ergebnisse im Überblick:

Anhebung der Tabellenentgelte in drei Schritten um
- 3,2 Prozent (1.1.2019),
- 3,2 Prozent (1.1.2020)
- und 1,4 Prozent (1.1.2021).

Bis zum 1.1.2021 mindestens um insgesamt 240 Euro (Laufzeit 33 Monate).

Auszubildende/Praktikanten

Die Ausbildungs- und Praktikantenentgelte werden in zwei Schritten um jeweils 50 Euro erhöht (zum 01.01.2019 und
zum 01.01.2020).

Pflegetabelle

Erhöhung der Pflegetabelle um zusätzlich 120 Euro.

Lehrkräfte

Erhöhung der Angleichungszulage für Lehrkräfte um 75 auf 105 Euro (01.01.2019).

Hier die Ergebnisse im Detail:

Entgelterhöhung

Die lineare Steigerung beträgt im Gesamtvolumen 3,2% (mindestens 100 Euro) zum 1. Januar 2019, nochmals 3,2% (mindestens 90 Euro) zum 1. Januar 2020 und schließlich 1,4% (mindestens 50 Euro) zum 1. Januar 2021.

Dabei wird die jeweilige Stufe 1 in der Tabelle überproportional erhöht. Das ergibt unter Einberechnung aller weiteren
Faktoren der Tarifeinigung ein Gesamtvolumen von 8 %. Die Laufzeit beträgt 33 Monate (bis 30. September 2021).
Auszubildende Die Ausbildungsentgelte (TVA-L BBiG und TVA-L Pflege) werden zum 1. Januar 2019 und zum 1. Januar 2020 um jeweils 50 Euro (TVA-L Gesundheit um 45,50 Euro und 50 Euro) erhöht. Der Urlaubsanspruch erhöht sich um einen Tag auf 30 Tage. Die alten Übernahmeregelungen werden wieder in Kraft gesetzt.

Pflege

Die Werte (und die Eingruppierungsregelungen) der Pflegeentgelttabelle des TVöD (P-Tabelle) werden im TV-L übernommen und rückwirkend ab Januar 2019 ebenfalls dynamisiert. Die Gewerkschaften haben für Pflegekräfte an Unikliniken und in den Zentren für Psychiatrie BadenWürttemberg ab Entgeltgruppe KR 7 eine dynamische Zulage von 120 Euro monatlich  durchgesetzt. Der Zuschlag für Samstagsarbeit wird ab 1. Januar 2020 auf 20 % erhöht. Über eine Erhöhung des  Samstagszuschlags bei Wechselschicht-/Schichtarbeit werden Verhandlungen aufgenommen. Der Zusatzurlaub für ständige Wechselschichtarbeit (§ 43 TV-L) wird 2020 auf bis zu 7 Tage, 2021 auf bis zu 8 Tage und 2022 auf bis zu 9 Tage erhöht. Die Höchstgrenzen erhöhen sich entsprechend.

Entgeltordnung

Die Garantiebeträge bei Höhergruppierung werden zum 1. Januar 2019 für die Dauer der Laufzeit des Tarifvertrags auf 100 Euro (EG 1-8) bzw. auf 180 Euro (EG 9-14) erhöht, begrenzt auf den Unterschiedsbetrag bei einer stufengleichen Zuordnung. Der Forderung nach einer stufengleichen Höhergruppierung wollte die TdL nicht nachkommen.

Die bisherige Entgeltgruppe 9 wird in die Entgeltgruppen 9a und 9b aufgeteilt.

Übertragung auf Beamte in den Ländern

Das Tarifergebnis gilt nicht für Landesbeamte. Aber die Gewerkschaften haben im unmittelbaren Nachgang zum Tarifabschluss die politisch Verantwortlichen in den Ländern aufgefordert, den Tarifabschluss auf die jeweiligen Beamtinnen und Beamte in den Ländern zu übertragen. Es wird wohl einige Wochen dauern, bis hier mehr Klarheit besteht.


Mehr Informationen finden Sie im Einigungspapier.


UT 20200602

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