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Herzlich Willkommen beim Internetportal für den Öffentlichen Sektor

Hier informieren wir über wichtige Fragen zum Tarifrecht und Beamtenrecht im öffentlichen Dienst sowie über Regelungen des privatisierten Dienstleistungssektors bei Post, Bahn oder Telekom.  

 Aktuelles für Beamtinnen & Beamte sowie den öffentlichen Sektor

 

ACHTUNG Hohe Nachzahlung für alle Beamtinnen & Beamten des Bundes wegen unzureichender amtsangemessener Alimentation

Teilweise fünfstellige Nachzahlungen für Beamtinnen & Beamte sowie Ruhestandsbeamte im Bund (Bahn, Post, Telekom und Postbank) sowwie einigen Ländern durch die Neuordnung der amtsangemessen Alimentation. Medienberichten zufolge werden alle (!) Bundesbeamten eine Nachzahlung von mind. 3.000 bis 13.000 Euro erhalten. >>>zur (Vor)Bestellung 

Referentenentwurf des Bundesinnenminsiteriums (BMI) liegt vor

Bunderegierung muss noch Gesetzentwurf beschließen (Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für die Jahre 2025 und 2026, zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften

Mit dem Gesetzentwurf werden die Dienst- und Versorgungsbezüge im Bund unter Berücksichtigung des Tarifab-schlusses vom 6. April 2025 für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes des Bundes an die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse angepasst (zeit- und systemgerechte Übertragung des jüngst erzielten Tarifabschlusses). Zugleich werden die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 4. Mai 2020 (2 BvL 4/18 sowie 2 BvL 6/17u. a.) und 17. September 2025 (2 BvL 20/17 u. a.) umgesetzt und die Besoldung des Bundes entsprechend neu justiert (Artikel 2 des Gesetzentwurfs).

Amtsangemessene Alimenatation 

Das BVerfG hat mit Beschluss vom 17. September 2025 (siehe https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2025/09/ls20250917_2bvl002017.html?nn=68080) seine Rechtsprechung zum Alimentationsprinzip nach Artikel 33 Absatz 5 GG wesentlich verändert. Danach bestimmt sich die Einhaltung des aus dem Alimentationsprinzip folgenden Gebots der Mindestbesoldung in Abkehr von der bisherigen Rechtsprechung, welche auf das Niveau der Grundsicherung Bezug genommen hatte, nunmehr nach dem Median-Äquivalenzeinkommen (siehe https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Einkommen-Konsum-Lebensbedingungen/Lebensbedingungen-Armutsgefaehrdung/Tabellen/einkommen-sozdem.html ).

Die Besoldung muss mindestens so bemessen sein, dass sie die Prekaritätsschwelle von 80 Prozent des Median-Äquivalenzeinkommens erreicht. Im Hinblick auf die Prüfung, ob der Gesetzgeber bei der kontinuierlichen Fortschreibung der Besoldung über die Jahre hinweg der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards hinreichend Rechnung getragen hat (Fortschreibungsprüfung), verändert das BVerfG insbesondere die methodischen Vorgaben für die Parameter der ersten Prüfungsstufe. Bei dem hierbei vorzunehmenden Vergleich der Besoldungsentwicklung mit der Entwicklung von drei volkswirtschaftlichen Vergleichsgrößen (Tariflohnindex, Nominallohnindex und Verbraucherpreisindex) bildet für die Erstellung der Indizes nunmehr das Jahr 1996 als festes Basisjahr den Ausgangspunkt. Im Übrigen ist die Besoldungsentwicklung anhand eines Index zu ermitteln, mit dem die Entwicklung der Jahresbruttobesoldung ab dem vorgenannten Basisjahr abgebildet wird.

Im Ergebnis sollen zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation und strukturellen Neujustierung des Besoldungsgefüges die Stufe 1 aller Besoldungsgruppen der Bundesbesoldungsordnung A und der Besoldungsgruppe R 2 gestrichen sowie – auf der Grundlage beider linearer Steigerungen des Tarifergebnisses – der pauschal gewährte Familienzuschlag der Stufe 1 vollständig in die Grundgehaltstabellen überführt, diese im Wege einer Neujustierung der horizontalen wie vertikalen Abstände neu strukturiert und bestehende Unwuchten bereinigt werden (Tabellenreform).

Darüber hinaus wird die Regelung zur Verminderung der Besoldungs- und Versorgungserhöhungen und Zuführung dieser Minderungsbeträge an die Versorgungsrücklage zukünftig unbefristet fortgeführt. Damit wird weiterhin ein wichtiger Beitrag zur künftigen Haushaltsentlastung bei der Beamtenversorgung im Bund geleistet. 

>>>Broschüre "Besoldung & Alimentation in Bund und Ländern" kann nun (vor)bestellt werden  

 

Tarifrunde deutsche Länder: Bundestarifkommissionvon ver.di hat der Tarifeinigung für Beschäftigten der Länder (TV-L) vom 14.02.2026 zugestimmt.

Hier das sogenannte Einigungspapier der Arbeitgeber und Gewerkschaften vom 14.02.2026

I. Entgelt
1. Erhöhung der Tabellenentgelte des TV-L
Die Tabellenentgelte (einschließlich der Beträge aus einer individuellen Zwischen- oder Endstufe sowie der Tabellenwerte für die Entgeltgruppen 2 Ü, 13 Ü und 15 Ü) werden
a) ab dem 1. April 2026 um 2,8 Prozent, mindestens jedoch um 100 Euro monatlich,
b) ab dem 1. März 2027 um weitere 2,0 Prozent und
c) ab dem 1. Januar 2028 um weitere 1,0 Prozent erhöht.
Und hier die Tarifeinigung im Wortlaut. 

Gewerkschaften fordern die Länder auf, die Tarifeinigung umgehend und flächendeckend auf die Beamtinnen &  Beamten sowie Ruhestandsbeamten & Versorgungsempfänger zu übertragen

Von den Verhandlungen mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) sind etwa 3,5 Millionen Beschäftigte betroffen: Direkt profitieren ca. 1,1 Millionen Tarifbeschäftigte der Länder (außer Hessen). Indirekt bzw. mittelbar profitieren rund 1,4 Mio. Beamtinnen und Beamte der entsprechenden Länder. Ebenso die rund eine Mio. Versorgungsempfänger/innen.

>>>zum Tarifergebnis im Einzelnen 

Anhebung der Besoldung für Bundesbeamte und Richter des Bundes in den Jahren 2025 und 2026

Die Bundesbeamtenbesoldung soll 2025 und 2026 schrittweise erhöht werden: Zum 1. April 2025 gibt es eine Erhöhung um 3,0 Prozent (mindestens 110 Euro) mit rückwirkender Auszahlung und Nachzahlung, gefolgt von einer weiteren Steigerung um 2,8 Prozent zum 1. Mai 2026, basierend auf dem TVöD-Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst.

Diese Anpassungen werden durch das Bundesministerium des Innern (BMI) umgesetzt, die entsprechenden Gesetze werden verabschiedet, wobei eine Abschlagszahlung bereits im Dezember 2025 erfolgte.

Wichtige Details zur Besoldung 2025/2026

Erste Erhöhung (rückwirkend zum 1. April 2025): 3,0 %, mindestens 110 Euro.

>>>zu den Details der Bezügeanpassung

 

Aktuelles aus der Rechtsprechung

Aktuelles für Beamtinnen und Beamte:
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur Besoldung der Berliner Landesbeamten (Besoldungsordnung A) im Zeitraum 2008 bis 2020. Das Berliner Gesetz ist laut Karlsruhe weit überwiegend verfassungswidrig. >>>mehr Informationen zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) 


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