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Gesetze zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung sowie weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
Besoldungs- und Versorgungsanpassung 2025/2026
Das Bundeskabinett soll am 3.9.2025 über die Übertragung des Tarifergebnisses TVöD Bund/VKA entscheiden und für Dezember 2025 eine Abschlagszahlung beschließen
Beamtinnen und Beamte des Bundes: Die Besoldung der Beamtinnen und Beamten des Bundes soll angehoben werden. Voraussichtlich im Dezember wird es Abschlagszahlungen geben.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hat mit neuen Chef des Beamtenbundes, Volker Geyer am 26. August 2025 über die Besoldung beim Bund beraten. Kernthema war dabei die Übertragung des Tarifergebnisses TVöD Bund/VKA vom April auf die Beamtinnen und Beamten des Bundes.
Das Bundeskabinett soll am 3. September 2025 bereits Abschlagsauszahlungen im Vorgriff auf die Vorlage des notwendigen Gesetzes beschließen. Dies würde ermöglichen, dass die Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten voraussichtlich im Dezember von den geplanten Besoldungserhöhungen profitieren. Damit ist der Weg geebnet, für eine Übertragung des Tarifergebnisses. Es sind folgende Schritte vorgesehen:
- ab 1.04.2025 um 3,0 Prozent und
- ab 1.05.2026 um 2,8 Prozent.
Es ist beabsichtig, dass ein entsprechendes Gesetz zur Übertragung im Herbst im Verbund mit einem Gesetz zur amtsangemessenen Alimentation im Bundesbereich vorgelegt wird. Damit würde endlich der seit knapp fünf Jahren bestehende Stillstand im Bereich der amtsangemessenen Alimentation beendet und die Besoldung wieder verfassungsgemäß ausgestaltet. Die Pläne sehen dabei eine echte Modernisierung und Weiterentwicklung der Besoldung vor. Die Besoldungstabelle soll horizontal und vertikal fortentwickelt und neu justiert sowie das Grundgehalt und das Leistungsprinzip gestärkt werden.
Ziel ist es, dass „der Bund für alle Beamtinnen und Beamten – gerade auch im Sinne der Nachwuchs- und Fachkräftegewinnung – attraktiver und wettbewerbsfähiger wird.
Quelle: Pressemitteilung des dbb beamtenbund und tarifunion vom 27.08.2025
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