Besoldung der Beamtinnen und Beamten: Mecklenburg-Vorpommern ab 01.12.2022 und Vorjahre

Vorteile für den öffentlichen Dienst

Vergleichen und sparen: Berufsunfähigkeitsabsicherung - Haftpflichtversicherung - Krankenzusatzversicherung - Online-Vergleich Gesetzliche Krankenkassen - Risikolebensversicherung - Zahnzusatzversicherung  -

Sie sind oder waren im öffentlichen Dienst beschäftigt und sind solidarisch? Unterstützen Sie den INFO-SERVICE mit seiner Arbeit für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst mit der Förderung von 1 x jährlich in Höhe von 10 Euro. Als Danke geben wir Ihnen den Persönlichen Zugang zu unserem OnlineService, mit dem Sie alle Publikationen (u.a. Bücher und eBooks) herunterladen, lesen und ausdrucken können.>>> Hier können Sie uns unterstützen. Noch schneller geht es >>>online 


 

Mecklenburg-Vorpommern 

Besoldungsrecht und Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte sowie Anwärter/innen

 

Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt. Wesentliche gesetzliche Grundlagen waren und sind durch entsprechende Übernahmegesetze bzw. die Weitergeltungsanordnung des Artikel125a Grundgesetz, das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) und die dazu erlassenen Rechtsvorschriften zum Stand 31.08.2006.

Die eigenständige Regelungskompetenz für die Besoldung und Versorgung wurde bislang dazu genutzt, das BBesG in ein Landesbesoldungsgesetz zu überführen. Die Regelungskompetenz für Besoldung und Versorgung wurde für ein eigenes LBesG genutzt, durch das sich die Grundbesoldung seit 01.08.2011 nach Erfahrungszeitenund nicht nach Dienst- und Lebensalter vollzieht.

Tarifergebnis TV-Länder (TV-L) 2022 und 2023

Für die Beamten in den Ländern – mit Ausnahme Hessen – orientiert sich die Anhebung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge im Wesentlichen am Tarifabschluss der Länder (TV-L). >>>Das Tarifergebnis finden Sie hier.

Der Finanzminster des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat angekündigt, das Tarifergebnis „systemgerecht“ auf die Besoldung zu übertragen. Das Tarifergebnis für den öffentlichen Dienst der Länder vom 29.11.2021 sieht eine Lohnsteigerung von 2,8 Prozent ab Dezember 2022 sowie eine einmalige Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro bis März 2022 vor. In einem ersten Schritt soll die Corona-Sonderzahlung übertragen werden (Spitzenbeamte sollen hiervon ausgenommen werden, u.a. Staatssekretär/innen. In einem gesonderten Gesetz soll die Übertragung der weiteren Tarifergebnisse ab Dezember 2022 erfolgen.

Das Landeskabinett hat einen Gesetzentwurf für eine einmalige steuer- und abgabenfreie Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro (650 Euro Anwärter) an Beamtinnen/Beamte im aktiven Dienst – bis BesGr B 6 – beschlossen.

Übertragung des Ergebnisses (TV-L 2019-2020-2021) auf Landesbeamte

Ebenso wie die meisten Länder hat sich das Land Mecklenburg-Vorpommern am Ergebnis des TV-L orientiert und die Besoldung seiner Beamten in drei Schritten angehoben: 3,0 Prozent (1.1.2019), 3,0 Prozent (1.1.2020) und 1,2 Prozent (1.1.2021), da jeweils die Versorgungsrücklage in Abzug gebracht wurde. Die Bezüge der Anwärter in Mecklenburg-Vorpommern wurden jeweils zum 01.01.2019 und zum 01.01.2020 um 50 Euro erhöht.

Mehr zur Besoldung und aktuellen Entwicklung in Mecklenburg-Vorpommern findet man unter
www.besoldung-mecklenburg-vorpommern.de ➚ .

Anpassung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge

Für die Tarifbeschäftigten der Länder ist am 29. November 2021 mit den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes eine Tarifeinigung für die Erhöhung
- der Tabellenentgelte um 2,8 Prozent und
- der Ausbildungsentgelte um 50 Euro
zum 1. Dezember 2022 vereinbart worden. Die Tarifeinigung hat eine Laufzeit bis zum 30. September 2023.

Die Koalitionsvereinbarung für die achte Legislaturperiode zwischen SPD und DIE LINKE, Textziffer 29, sieht vor, dass die Tarifergebnisse für den öffentlichen Dienst der Länder zeit- und systemgerecht für die Besoldung und Versorgung der Beamtinnen und Beamten über-nommen werden sollen.

Zur Übernahme des Tarifabschlusses ist eine sachgerechte Verständigung mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund Bezirk Nord (DGB Nord) und dem dbb Beamtenbund und Tarifunion Landesbund Mecklenburg-Vorpommern (dbb m-v) im Rahmen der Beteiligung der Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und Berufsverbände (§ 53 Beamtenstatusgesetz, § 92 Landesbeamtengesetz) erfolgt.

Des Weiteren fand eine frühzeitige Beteiligung des Richterbundes Mecklenburg-Vorpommern e. V. statt. Im Ergebnis dessen ist beabsichtigt:

1. Die Besoldungs- und Versorgungsbezüge werden entsprechend dem Tarifabschluss zeit- und systemgerecht zum 1. Dezember 2022 um 2,8 Prozent erhöht.

Von der linearen Erhöhung der Besoldung sind erstmalig auch die Stellenzulagen erfasst.

2. Das Ende der gemäß § 18 Absatz 2 Landesbesoldungsgesetz bis zum 31. Dezember 2022 um 0,2 Prozentpunkte vermindert festzusetzenden Anpassungsschritte wird auf den 30. November 2022 vorgezogen, sodass die zum 1. Dezember 2022 vorgesehene Anpassung unvermindert erfolgt.

3. Die Anwärterbezüge werden entsprechend dem Tarifabschluss zum 1. Dezember 2022 um 50 Euro erhöht.

Die aktuellen Tabellen haben wir auf dieser Seite abgedruckt.

Mehr Informationen unter www.besoldung-mecklenburg-vorpommern.de ➚ .

Grundgehaltssätze (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungsordnung A
ab 01.12.2022

Monatsbeträge in Euro

Besoldungs-
gruppe  
Zweijahresrhythmus Dreijahresrhythmus Vierjahresrhythmus
Stufe
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
A 4 2307,15 2366,39 2425,58 2484,82 2544,01 2603,24 2662,43          
A 5 2324,00 2399,81 2458,73 2517,63 2576,54 2635,47 2694,37 2753,31        
A 6 2373,79 2438,46 2503,12 2567,82 2632,52 2697,20 2761,89 2826,58 2891,25      
A 7  2468,33  2526,46 2607,86 2689,24 2770,67 2852,04 2933,47 2991,56 3049,71 3107,86    
A 8   2609,08 2678,61 2782,89 2887,21 2991,51 3095,85 3165,37 3234,91 3304,46 3373,99  
A 9   2765,21 2833,63 2944,95 3056,27 3167,61 3278,94 3355,44 3432,03 3508,53 3585,07  
A 10   2962,32 3057,40 3199,99 3342,70 3485,32 3627,96 3723,03 3818,26 3915,23 4012,23  
A 11     3380,87 3527,01 3673,16 3819,49 3968,58 4067,94 4167,33 4266,83 4367,95 4469,09
A 12     3619,23 3793,46 3970,85 4148,58 4327,47 4448,01 4568,58 4689,14 4809,70 4930,25
A 13      4050,55 4242,48 4437,43 4632,72 4827,99 4958,19 5088,37 5218,56 5348,77 5478,95
A 14     4209,55  4461,93  4461,93  4968,39 5221,60 5390,43 5559,25 5728,08 5896,91 6065,73
A 15           5455,81 5734,21 5956,96 6179,69 6402,46 6625,17 6847,93
A 16           6017,58 6339,57 6597,19 6854,81 7112,40 7370,02 7627,26

 

Ab dem 1. Dezember 2022 wurde die erste Erfahrungsstufe in den Besoldungsordnung A gestrichen. 

 

Familienzuschlag

Gültig ab 01.12.2022 (Monatsbetrag in Euro)

Stufe 1 (§ 42 Absatz 1 LBesG)                                                                                                        

    145,02

Stufe 2 (§ 42 Absatz 2 LBesG)

    269,08

 
Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag
für das zweite zu berücksichtigende Kind um                                                                                       124,06 Euro und
für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um                                                            317,63 Euro.
Der Familienzuschlag erhöht sich für das dritte und jedes weitere berücksichtigungsfähige Kind
darüber hinaus nach Maßgabe des § 6 BesVAnpG 2008 M-V um je                                                     50,00 Euro.
Erhöhungsbeträge für die Besoldungsgruppen A 4 bis A 8
Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in den
Besoldungsgruppen A 4 und A 5 um                                                                                                        5,11 Euro,

 

Besoldungsordnung B 

Gültig ab 01.12.2022

Besoldungs-
gruppe 
B 1  B 2  B 3  B 4  B 5  B 6  B 7  B 8  B 9  B 10  B 11 
  6.847,93    7.953,52 8.421,58 8.911,82 9.474,22 10.005,36 10.522,02 11.060,48 11.729,08 13.805,34 14.976,30

 

 

Besoldungsordnung C

Gültig ab 01.12.2022

Besoldungs-
gruppe
 Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 Stufe 7 Stufe 8
 C 1  3.794,64 3.922,62 4.050,55 4.178,50 4.307,27 4.437,43 4.567,62 4.697,82
 C 2  3.802,63 4.006,55 4.210,45 4.417,06 4.624,55 4.832,01 5.039,50 5.246,96
 C 3  4.172,13 4.405,51 4.640,44 4.875,38 5.110,31 5.345,22 5.580,17 5.815,06
 C 4  5.276,58 5.512,74 5.748,88 5.985,05 6.221,21 6.457,36 6.693,57 6.929,67
Besoldungs-
gruppe
Stufe 9 Stufe 10 Stufe 11 Stufe 12 Stufe 13 Stufe 14 Stufe 15
 C 1  4.827,99 4.958,19 5.088,37 5.218,56 5.348,77 5.478,95  
 C 2  5.454,44 5.661,95 5.869,41 6.076,88 6.284,36 6.491,83 6.699,31
 C 3  6.049,98 6.284,90 6.519,82 6.754,76 6.989,66 7.224,62 7.459,51
 C 4 7.165,84 7.402,00 7.638,18 7.874,31 8.110,47 8.346,63 8.582,77

 

 

Besoldungsordnung W

Gültig ab 01.12.2022

 Besoldungsgruppe W  
 W 1 4.769,20
 W 2 6.181,91
 W 3 7.206,00

 

 

Besoldungsordnung R

Gültig ab 01.12.2022

Besol-
dungs-
gruppe
Stufe
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11  12
R1   4.535,53 4.638,36 4.903,53 5.168,76 5.433,93 5.699,11 5.964,36 6.229,54 6.494,72 6.759,89  7.025,14
R2     5.273,16 5.538,38 5.803,54 6.068,78 6.333,98 6.599,17 6.864,35 7.129,52 7.394,77  7.659,89
R3 8.421,58                                                                                         
R4 8.911,82
R5 9.474,22
R6 10.005,36
R7 10.522,02
R8 11.060,48
R9 11.729,08
R10 14.397,24

 

Ab dem 1. Dezember 2022 wurde die erste Erfahrungsstufe in den Besoldungsordnung R gestrichen. 

 

Anwärtergrundbetrag

Gültig ab 01.12.2022 (Monatsbetrag in Euro)

Eingangsamt, in das die Anwärterin oder der Anwärter nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes unmittelbar eintritt Grundgehalt (Monatsbetrag in Euro)
                                                                A 4  1.168,09
A 5 bis A 8  1.289,84
 A 9 bis A 11  1.344,29
A 12  1.485,23
 A 13 + Strukturzulage (§ 45 Nr. 2 Buchstabe b LBesG) oder R 1  1.552,50

 


 

Besoldung in Mecklenburg-Vorpommern

Mehr Informationen zur Besoldung in Mecklenburg-Vorpommern finden Sie unter www.besoldung-mecklenburg-vorpommern.de

 


 

Ab hier die Tabellenwerte der Vorjahre 

 

 

 

 

 

 

Besoldungstabelle A – ab 01.06.2021
(Monatsbeträge in Euro)

Familienzuschlag – ab 01.06.2021
(Monatsbeträge in Euro)

Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 120,68 Euro, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 308,98 Euro. Der Familienzuschlag erhöht sich für das dritte und jedes weitere berücksichtigungsfähige Kind darüber hinaus nach Maßgabe des § 6 BesVAnpG 2008 M-V um je 50,00 Euro.

Für die BesGr. A 4 und A 5 gelten besondere Erhöhungsbeträge.

 

Besoldungstabelle B – ab 01.06.2021 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle C – ab 01.06.2021 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle W – ab 01.06.2021 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle R – ab 01.06.2021 (Monatsbeträge in Euro)

 

Anwärtergrundbetrag – ab 01.06.2021 (Monatsbeträge in Euro)

 

Wesentliche Stellenzulagen – ab 01.06.2021 (Monatsbeträge in Euro) 


 

Ab hier die Besoldungstabellen von Mecklenburg der Vorjahre...

 

Besoldungstabelle A – ab 01.01.2021
(Monatsbeträge in Euro)

Familienzuschlag – ab 01.01.2021
(Monatsbeträge in Euro)

Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 120,68 Euro, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 308,98 Euro. Der Familienzuschlag erhöht sich für das dritte und jedes weitere berücksichtigungsfähige Kind darüber hinaus nach Maßgabe des § 6 BesVAnpG 2008 M-V um je 50,00 Euro.

Für die BesGr. A 4 und A 5 gelten besondere Erhöhungsbeträge.

 

Besoldungstabelle B – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle C – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle W – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle R – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro)

 

Anwärtergrundbetrag – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro)

 

Wesentliche Stellenzulagen – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro) 


Einfach Bild anklicken

Link-TIPP: Besoldung in Mecklenburg-Vorpommern

Unter www.besoldung-mecklenburg-vorpommern.de finden Sie Informationen rund um das Besoldungsrecht. Neben dem Landesbesoldungsgesetz finden Sie dort auch weitere Rechtsvorschriften zur Besoldung der Beamten sowie Vorschriften zum Beamtenrecht, beispielsweise

- Landesbeamtengesetz

- Laufbahnverordnung

- Arbeitszeitverordnung

- Landespersonalvertretungsgesetz.


Red UT RUS 20211018 / 20210419

 

Besoldungstabellen für Beamte in Mecklenburg-Vorpommern

Seit den Beschlüssen zur Föderalismusreform haben die Länder bei der Beamtenbesoldung eine eigene Gesetzgebungskompetenz. Auf dieser Website können Sie die jeweils aktuellen Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte des Landes Mecklenburg-Vorpommern einsehen.

Besoldungstabellen aus den Vorjahren:

Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte in Mecklenburg-Vorpommern - Stand 01.01.2020

 

Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte in Mecklenburg-Vorpommern - Stand 01.01.2018

 

Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte in Mecklenburg-Vorpommern - Stand 01.01.2014

 

Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte in Mecklenburg-Vorpommern - Stand 01.01.2012

 

Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte in Mecklenburg-Vorpommern - Stand 01.03.2010

 

 


Mecklenburg-Vorpommern: Besoldungstabellen ab 01. Januar 2014

Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt. Wesentliche gesetzliche Grundlagen waren und sind durch entsprechende Übernahmegesetze bzw. die Weitergeltungsanordnung des Artikel 125 a Grundgesetz, das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) und die dazu erlassenen Rechtsvorschriften zum Stand 31.08.2006. Im Rahmen der Föderalismusreform wurde den Ländern ab dem 01.09.2006 die eigenständige Regelungskompetenz für die Besoldung und Versorgung übertragen. Dies wurde bislang dazu genutzt, das BBesG in ein Landesbesoldungsgesetz zu überführen. Im Übrigen greift es auf das bewährte Besoldungssystem zurück, aber die Grundbesoldung sieht seit 01.08.2011 den Stufenaufstieg nach Erfahrung vor (statt Lebensalter). Zuletzt wurden die Bezüge zum 01.01.2012 angehoben.

Übertragung des Tarifergebnisses im TV-L 2013/2014 auf die Landesbeamten

Mit dem Gesetz über die Anpassung von Besoldungs-, Beamtenversorgungs- und Amtsbezügen für die Jahre 2013, 2014 und 2015 wurden die Bezüge für alle Besoldungsgruppen zum 01.07.2013 um 2 Prozent (zzgl. Sockelbetrag von 25 Euro) angehoben. Zum 01.01.2014 und zum 01.01.2015 werden die Bezüge jeweils um weitere 2 Prozent steigen (auch für Anwärter).

Mehr Informationen unter www.besoldungstabelle.de/mecklenburg_vorpommern

Besoldungstabelle A – ab 01.01.2014 (Monatsbeträge in Euro)

Familienzuschlag – ab 01.01.2014 (Monatsbeträge in Euro)

Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 103,95 Euro, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 266,14 Euro. Der Familienzuschlag erhöht sich für das dritte und jedes weitere berücksichtigungsfähige Kind darüber hinaus nach Maßgabe des § BesVAnpG 2008 M-V um je 50,00 Euro.

Erhöhungsbeträge für die Besoldungsgruppen A 4 und A 5

Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 5 um je 5,11 Euro, ab Stufe 3 für jedes weitere zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 und A 3 um je 25,56 Euro, in der Besoldungsgruppe A 4 um je 20,45 Euro, in der Besoldungsgruppe A 5 um je 15,34 Euro. Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungsgruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt.

Anrechnungsbetrag nach § 39 Abs. 2 Satz 1 BBesG:
- in der Besoldungsgruppe bis A 8: 107,56 Euro
- in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12: 114,17 Euro

Besoldungstabelle B – ab 01.01.2014 (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungstabelle C – ab 01.01.2014 (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungstabelle W – ab 01.01.2014 (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungstabelle R – ab 01.01.2014 (Monatsbeträge in Euro)

Anwärtergrundbetrag – ab 01.01.2014 (Monatsbeträge in Euro)

Wesentliche Stellenzulagen – ab 01.01.2014 (Monatsbeträge in Euro)


 

Mecklenburg-Vorpommern: Besoldungstabellen ab 01. Januar 2012

Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt. Wesentliche gesetzliche Grundlagen waren und sind durch entsprechende Übernahmegesetze bzw. die Weitergeltungsanordnung des Artikel 125 a Grundgesetz das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) und die dazu erlassenen Rechtsvorschriften wie die Bundesbesoldungsordnungen zum Stand 31.08.2006. Im Rahmen der Föderalismusreform wurde den Ländern ab dem 01.09.2006 die eigenständige Regelungskompetenz für die Besoldung, die Laufbahnen und die Beamtenversorgung übertragen. Mecklenburg-Vorpommern hat diese Gesetzgebungskompetenz in der Form genutzt und das Bundesbesoldungsgesetz in ein Landesbesoldungsgesetz überführt. In der Folge wurden einzelne Änderungen vorgenommen. Im Übrigen greift es auf das bewährte Besoldungssystem zurück. Die Grundbesoldung sieht vor, dass seit dem 01.08.2011 der Aufstieg in den Stufen des Grundgehalts (bei unveränderten Grundgehaltstabellen) nicht mehr nach Lebensalter, sondern nach Erfahrung erfolgt. Mit dem Gesetz zur Anpassung von Besoldung und Versorgung wurde eine Anhebung von 1,5 Prozent zum 01.04.2011 und ab 01.01.2012 eine weitere Anhebung um 1,9 Prozent mit anschließender Aufstockung des Grundgehalts um 17 Euro vorgenommen.

Besoldungstabelle A – ab 01.01.2012 (Monatsbeträge in Euro)

Familienzuschlag – ab 01.01.2012 (Monatsbeträge in Euro)

Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 99,91 Euro, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 255,80 Euro.

Erhöhungsbeträge für Besoldungsgruppen A 2 bis A 5
Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 5 um je 5,11 Euro, ab Stufe 3 für jedes weitere zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 und A 3 um je 25,56 Euro, in Besoldungsgruppe A 4 um je 20,45 Euro und in Besoldungsgruppe A 5 um je 15,34 Euro. Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungsgruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt.

Anrechnungsbetrag nach § 39 Abs. 2 Satz 1 BBesG:
- in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 8: 103,38 Euro
- in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12: 109,74 Euro

Besoldungstabelle B – ab 01.01.2012 (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungstabelle C – ab 01.01.2012 (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungstabelle W – ab 01.01.2012 (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungstabelle R – ab 01.01.2012 (Monatsbeträge in Euro)

Anwärtergrundbetrag – ab 01.01.2012 (Monatsbeträge in Euro)

*) in der am 31.08.2006 geltenden Fassung.

Wesentliche Stellenzulagen – ab 01.01.2012 (Monatsbeträge in Euro)


 

 

 

mehr zu: Beamte
Startseite | Kontakt | Datenschutz | Impressum
www.der-oeffentliche-sektor.de © 2024