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Bremen Besoldungsrecht und Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte sowie Anwärter/innen |
Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt. Wesentliche gesetzliche Grundlagen waren und sind durch entsprechende Übernahmegesetze bzw. die Weitergeltungsanordnung des Artikel125a Grundgesetz das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) und die dazu erlassenen Rechtsvorschriften zum Stand 31.08.2006. Das Land Bremen hat die Gesetzgebungskompetenz nach der Föderalismusreform dazu genutzt, die Besoldung entsprechend der finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnisse anzupassen und zum 01.01.2014 das System des Aufstiegs nach Dienstaltersstufen zugunsten von Erfahrungsstufen unter Beibehaltung des bisherigen Stufensystems aufzugeben.
Tarifergebnis TV-Länder (TV-L) 2022 und 2023
Der Senat hat eine Corona-Sonderzahlung für Beamtinnen/Beamte beschlossen: Empfänger/innen von Dienstbezügen erhalten eine einmalige steuerfreie Corona-Sonderzahlung von 1.300 Euro (Anwärter 650 Euro). Die Besoldungs- und Versorgungsanpassung zum 01.12.2022 erfolgt in einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren. Es gelten die Tabellen auf dieser Seite.
Die Entgelte für die 1,1 Mio. Tarifbeschäftigten der Länder (außer Hessen) wurden zum 01.12.2022 um 2,8 Prozent angehoben, für Auszubildende, Praktikanten und Studierende 50 Euro (70 Euro im Gesundheitswesen). Daneben wurde eine steuerfreie Corona-Zahlung in Höhe von 1.300 Euro gezahlt (Auszubildende, Praktikanten und Studierende 650 Euro). Der Tarifabschluss hat eine Laufzeit von 24 Monaten.
Für die Beamten in den Ländern – mit Ausnahme Hessen – orientiert sich die Anhebung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge im Wesentlichen am Tarifabschluss der Länder (TV-L). >>>Das Tarifergebnis finden Sie hier.
Bremen hat per Gesetz die Besoldung der Beamten, Richter und VersE ab 1.12.2022 um 2,8 v. H. erhöht (Anwärtergrundbeträge 50 Euro mehr). Aktive Beamte und Richter erhielten zusätzlich zur linearen Erhöhung der Bezüge eine einmalige Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro (Anwärter 650 Euro). VersE erhielten keine Corona-Sonderzahlung.
Grundgehaltssätze (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungsordnung A
ab 01.12.2022
Monatsbeträge in Euro
Besol-dungs-gruppe |
|
|||||||||||||
Stufe | ||||||||||||||
2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | ||||
A 5 | 2.449,33 | 2.509,71 | 2.570,05 | 2.630,43 | 2.690,78 | 2.751,15 | 2.811,54 | |||||||
A 6 | 2.488,93 | 2.555,21 | 2.621,49 | 2.687,77 | 2.754,06 | 2.820,35 | 2.886,64 | 2.952,91 | ||||||
A 7 | 2.579,11 | 2.662,52 | 2.745,91 | 2.829,32 | 2.912,71 | 2.996,16 | 3.055,69 | 3.115,28 | 3.174,85 | |||||
A 8 | 2.663,74 | 2.734,98 | 2.841,89 | 2.948,78 | 3.055,65 | 3.162,58 | 3.233,81 | 3.305,04 | 3.376,33 | 3.447,56 | ||||
A 9 | 2.823,75 | 2.893,86 | 3.007,94 | 3.122,02 | 3.236,08 | 3.350,19 | 3.428,58 | 3.507,03 | 3.585,45 | 3.663,88 | ||||
A 10 | 3.025,72 | 3.123,16 | .269,28 | 3.415,48 | 3.561,65 | 3.707,79 | 3.805,24 | 3.903,31 | 4.002,97 | 4.102,65 | ||||
A 11 | 3.453,80 | 3.599,80 | 3.745,82 | 3.892,18 | 4.041,55 | 4.141,10 | 4.240,69 | 4.340,27 | 4.441,72 | 4.543,29 | ||||
A 12 | 3.865,97 | 4.043,83 | 4.221,90 | 4.401,05 | 4.522,14 | 4.643,22 | 4.764,31 | 4.885,38 | 5.006,47 | |||||
A 13 | 4.511,52 | 4.707,66 | 4.903,77 | 5.034,54 | 5.165,29 | 5.296,03 | 5.426,82 | 5.557,57 | ||||||
A 14 | 4.790,44 | 5.044,77 | 5.299,09 | 5.468,64 | 5.638,23 | 5.807,78 | 5.977,34 | 6.146,91 | ||||||
A 15 | 5.534,32 | 5.813,96 | 6.037,66 | 6.261,36 | 6.485,09 | 6.708,81 | 6.932,52 | |||||||
A 16 | 6.098,56 | 6.421,94 | 6.680,72 | 6.939,43 | 7.198,12 | 7.456,88 | 7.715,59 |
Ab dem 1. Dezember 2022 wurde die erste Erfahrungsstufe in den Besoldungsordnung A gestrichen.
Familienzuschlag
Gültig ab 01.12.2022 (Monatsbetrag in Euro)
Stufe 1 (§ 35 Abs. 1 BremBesG) |
Stufe 2 (§ 35 Abs. 2 BremBesG) |
|
Besoldungsgruppen A 5 bis A 8 übrige Besoldungsgruppen |
142,36 149,52 |
142,36 377,33 |
Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag
für das zweite zu berücksichtigende Kind um | 227,81 |
für das dritte zu berücksichtigende Kind um | 523,23 |
für das vierte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um | 503,23 |
Erhöhungsbeträge für die Besoldungsgruppe A 5
Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich
für das erste zu berücksichtigende Kind um 5,11
ab Stufe 3 für jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 15,34
2. Familienergänzungszuschlag (§ 35a BremBesG)
(Monatsbeträge in Euro)
Für das erste zu berücksichtigende Kind | 205,00 |
Für das zweite zu berücksichtigende Kind | 205,00 |
Für das dritte zu berücksichtigende Kind | 255,00 |
Für das vierte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind | 215,00 |
Besoldungsordnung B
Gültig ab 01.12.2022
Besoldungs- gruppe |
B 1 | B 2 | B 3 | B 4 | B 5 | B 6 | B 7 | B 8 | B 9 | B 10 | B 11 |
6.932,52 | 8.042,93 | 8.513,06 | 9.005,41 | 9.570,27 | 10.103,73 | 10.622,64 | 11.163,44 | 11.834,96 | 13.920,27 | 14.457,72 |
Besoldungsordnung C
Gültig ab 01.12.2022
Besoldungs- gruppe |
Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 | Stufe 6 | Stufe 7 | Stufe 8 |
C 1 | 3.867,47 | 3.995,51 | 4.123,70 | 4.251,88 | 4.380,77 | 4.511,52 | 4.642,26 | 4.773,02 |
C 2 | 3.875,30 | 4.079,60 | 4.283,89 | 4.491,05 | 4.699,43 | 4.907,80 | 5.116,20 | 5.324,58 |
C 3 | 4.245,49 | 4.479,44 | 4.715,39 | 4.951,36 | 5.187,32 | 5.423,26 | 5.659,20 | 5.895,15 |
C 4 | 5.354,30 | 5.591,51 | 5.828,68 | 6.065,87 | 6.303,07 | 6.540,24 | 6.777,48 | 7.014,61 |
Besoldungs- gruppe |
Stufe 9 | Stufe 10 | Stufe 11 | Stufe 12 | Stufe 13 | Stufe 14 | Stufe 15 | |
C 1 | 4.903,77 | 5.034,54 | 5.165,29 | 5.296,03 | 5.426,82 | 5.557,57 | ||
C 2 | 5.532,94 | 5.741,37 | 5.949,71 | 6.158,10 | 6.366,48 | 6.574,87 | 6.783,26 | |
C 3 | 6.131,11 | 6.367,03 | 6.602,99 | 6.838,97 | 7.074,87 | 7.310,85 | 7.546,77 | |
C 4 | 7.251,82 | 7.489,00 | 7.726,20 | 7.963,37 | 8.200,56 | 8.437,74 | 8.674,92 |
Besoldungsordnung W
Gültig ab 01.12.2022
Nummer 1
Besoldungsgruppe W | |
W 1 | 4.844,71 |
W 2 | 5.515,31 |
W 3 | 6.668,57 |
Nummer 2
Mindestleistungsbezüge § 28 Abs. 2 Satz 1 | 748,29 |
Besoldungsordnung R
Gültig ab 01.12.2022
Besol- dungs- gruppe |
Stufe | ||||||||||
2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | |
R1 | 4.610,04 | 4.713,30 | 4.979,65 | 5.246,03 | 5.512,33 | 5.778,71 | 6.045,09 | 6.311,42 | 6.577,77 | 6.844,12 | 7.110,50 |
R2 | 5.350,90 | 5.617,24 | 5.883,58 | 6.149,97 | 6.416,33 | 6.682,66 | 6.949,01 | 7.215,36 | 7.481,74 | 7.748,02 | |
R3 | 8.513,06 | ||||||||||
R4 | 9.005,41 | ||||||||||
R5 | 9.570,27 | ||||||||||
R6 | 10.103,73 | ||||||||||
R7 | 10.622,64 | ||||||||||
R8 | 11.163,44 | ||||||||||
R9 | 11.834,96 | ||||||||||
R10 | 14.514,76 |
Ab dem 1. Dezember 2022 wurde die erste Erfahrungsstufe in den Besoldungsordnung R gestrichen.
Anwärtergrundbetrag
Gültig ab 01.12.2022 (Monatsbetrag in Euro)
Einstiegsamt, in das die Anwärterin oder der Anwärter nach Abschluss des |
Grundgehalt (Monatsbetrag in Euro) |
A 6 bis A 8 | 1.283,37 |
A 9 bis A 11 | 1.338,68 |
A 12 | 1.481,84 |
A 13 | 1.514,39 |
A 13 + Zulage |
1.550,17 |
Ab hier die Tabellenwerte der Vorjahre
Übertragung des Ergebnisses (TV-L 2019-2020-2021) auf Landesbeamte
Die meisten Länder haben sich am Ergebnis des TV-L orientiert und die Besoldung ihrer Beamten in drei Schritten angehoben: 3,2 Prozent (1.1.2019), 3,2 Prozent (1.1.2020) und 1,4 Prozent (1.1.2021). Die Besoldung für Beamte in der Freien und Hansestadt Bremen wird zum 01.01.2020 um 3,2 Prozent angepasst.
Besoldungstabelle A – ab 01.01.2021
(Monatsbeträge in Euro)
Familienzuschlag – ab 01.01.2021
(Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle B – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle C – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle W – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle R – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro)
Anwärtergrundbetrag – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro)
Allgemeine Stellenzulage (§ 42 Abs. 1) – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro)
Einfach Bild anklicken |
Link-TIPP: Besoldung in Bremen
Unter www.besoldung-bremen.de finden Sie Informationen rund um das Besoldungsrecht. Neben dem Landesbesoldungsgesetz finden Sie dort auch weitere Rechtsvorschriften zur Besoldung der Beamten sowie Vorschriften zum Beamtenrecht, beispielsweise
- Landesbeamtengesetz
- Laufbahnverordnung
- Arbeitszeitverordnung
- Landespersonalvertretungsgesetz.
Besoldungstabellen für Beamte in Bremen
Seit den Beschlüssen zur Föderalismusreform haben die Länder bei der Beamtenbesoldung eine eigene Gesetzgebungskompetenz. Auf dieser Website können Sie die jeweils aktuellen Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte der Freien- und Hansestadt Bremen einsehen.
Red UT 20211018 / 20210329
Bremen: Besoldungstabellen ab 01. Juli 2016
Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt. Wesentliche gesetzliche Grundlagen waren und sind durch entsprechende Übernahmegesetze bzw. die Weitergeltungsanordnung des Artikel 125 a Grundgesetz das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) und die dazu erlassenen Rechtsvorschriften zum Stand 31.08.2006. Das Land Bremen hat die Gesetzgebungskompetenz nach der Föderalismusreform dazu genutzt, die Besoldung entsprechend der finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnisse anzupassen und zum 01.01.2014 das System des Aufstiegs nach Dienstaltersstufen zugunsten von Erfahrungsstufen unter Beibehaltung des bisherigen Stufensystems aufzugeben.
Übertragung des Tarifergebnisses im TV-L 2015/2016 auf die Landesbeamten
Bremen hat ein „Gesetz zur Anpassung der Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezüge 2015/2016 in der Freien und Hansestadt Bremen (BremBBVAnpG 2015/2016)“ beschlossen. Demnach erhöht sich die Besoldung wie folgt:
- Linearanpassung von 2,1 % zum 01.07.2015
- Linearanpassung von 2,3 % zum 01.07.2016 (die Grundgehaltssätze steigen um mindestens 75 Euro).
Damit hat das Land die Übernahme des Tarifergebnisses um 4 Monate verzögert übernommen.
Besoldungstabelle A – ab 01.07.2016 (Monatsbeträge in Euro) .
Familienzuschlag – ab 01.07.2016 (Monatsbeträge in Euro)
Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 110,28 Euro, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 343,59 Euro.
Erhöhungsbeträge für Besoldungsgruppen A 3 bis A 5
Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 3 bis A 5 um je 5,11 Euro, ab Stufe 3 für jedes weitere zu berücksichtigende Kind in der Besoldungsgruppe A 3 um je 25,56 Euro, in der Besoldungsgruppe A 4 um je 20,45 Euro und in der Besoldungsgruppe A 5 um je 15,34 Euro. Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungsgruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt.
Besoldungstabelle B – ab 1.07.2016 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle C – ab 01.07.2016 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle W – ab 01.07.2016 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle R – ab 01.07.2016 (Monatsbeträge in Euro)c
Anwärtergrundbetrag – ab 01.07.2016 (Monatsbeträge in Euro)
Allg. Stellenzulage (Nr. 12 Abs. 1) – ab 01.07.2016 (Monatsbeträge in Euro)
Bremen: Besoldungstabellen ab 01. Juli 2014
Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt. Wesentliche gesetzliche Grundlagen waren und sind durch entsprechende Übernahmegesetze bzw. die Weitergeltungsanordnung des Artikel 125a Grundgesetz das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) und die dazu erlassenen Rechtsvorschriften zum Stand 31.08.2006. Im Rahmen der Föderalismusreform wurde den Ländern ab 01.09.2006 die eigenständige Regelungskompetenz für die Besoldung und Versorgung übertragen. Bremen hat diese Gesetzgebungskompetenz bislang dazu genutzt, die Besoldung entsprechend der finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnisse anzupassen. Zuletzt erfolgte eine Anpassung zum 01.04.2012 um 1,9 Prozent zzgl. eines 17 Euro Sockels (bis A 11) und ab 01.10.2012 für die übrigen Besoldungsgruppen (siehe Tabellenwerte auf diesen beiden Seiten).
Übertragung des Tarifergebnisses im TV-L 2013/2014 auf die Landesbeamten
Bei Beamten und Versorgungsempfängern bis einschl. BesGr A 10 steigen die Bezüge zum 01.07.2013 um 2,65 Prozent und zum 01.07.2014 um 2,95 Prozent. Bei den BesGr A 11 und A 12 beträgt die Erhöhung zum 01.07.2013 ein Prozent. Alle übrigen Besoldungsgruppen erwartet eine Nullrunde.
Besoldungstabelle A – ab 01.07.2014 (Monatsbeträge in Euro)
Familienzuschlag – ab 01.07.2014 (Monatsbeträge in Euro)
Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 105,58 Euro, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 328,84 Euro.
Erhöhungsbeträge für Besoldungsgruppen A 3 bis A 5
Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 3 bis A 5 um je 5,11 Euro, ab Stufe 3 für jedes weitere zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 3 um je 25,56 Euro, in Besoldungsgruppe A 4 um je 20,45 Euro und in Besoldungsgruppe A 5 um je 15,34 Euro. Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungsgruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt.
Besoldungstabelle B – ab 01.07.2014 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle C – ab 01.07.2013 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle W – ab 01.07.2014 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle R – ab 01.07.2013 (Monatsbeträge in Euro)
Anwärtergrundbetrag – ab 01.07.2014 (Monatsbeträge in Euro)
Wesentl. Stellenzulagen – ab 01.07.2013 (Monatsbeträge in Euro)
Die Besoldungstabellen für Bremen aktualisieren wir jeweils im Internet: www.besoldungstabelle.de/bremen
Bremen: Besoldungstabellen ab 01. Juli 2013
Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt. Wesentliche gesetzliche Grundlagen waren und sind durch entsprechende Übernahmegesetze bzw. die Weitergeltungsanordnung des Artikel 125a Grundgesetz das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) und die dazu erlassenen Rechtsvorschriften zum Stand 31.08.2006. Im Rahmen der Föderalismusreform wurde den Ländern ab 01.09.2006 die eigenständige Regelungskompetenz für die Besoldung und Versorgung übertragen. Bremen hat diese Gesetzgebungskompetenz bislang dazu genutzt, die Besoldung entsprechend der finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnisse anzupassen. Zuletzt erfolgte eine Anpassung zum 01.04.2012 um 1,9 Prozent zzgl. eines 17 Euro Sockels (bis A 11) und ab 01.10.2012 für die übrigen Besoldungsgruppen (siehe Tabellenwerte auf dieser Seite).
Übertragung des Tarifergebnisses im TV-L 2013/2014 auf die Landesbeamten
Bei Beamten und Versorgungsempfängern bis einschl. BesGr A 10 steigen die Bezüge zum 01.07.2013 um 2,65 Prozent und zum 01.07.2014 um 2,95 Prozent. Bei den BesGr A 11 und A 12 beträgt die Erhöhung zum 01.07.2013 ein Prozent. Alle übrigen Besoldungsgruppen erwartet eine Nullrunde.
Besoldungstabelle A – ab 01.07.2013 (Monatsbeträge in Euro)
Familienzuschlag – ab 01.07.2013 (Monatsbeträge in Euro)
Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 102,55 Euro, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 319,51 Euro.
Erhöhungsbeträge für Besoldungsgruppen A 3 bis A 5
Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 3 bis A 5 um je 5,11 Euro, ab Stufe 3 für jedes weitere zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 3 um je 25,56 Euro, in Besoldungsgruppe A 4 um je 20,45 Euro und in Besoldungsgruppe A 5 um je 15,34 Euro. Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungsgruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt.
Besoldungstabelle B – ab 01.07.2013 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle C – ab 01.07.2013 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle W – ab 01.07.2013 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle R – ab 01.07.2013 (Monatsbeträge in Euro)
Anwärtergrundbetrag – ab 01.07.2013 (Monatsbeträge in Euro)
Wesentl. Stellenzulagen – ab 01.07.2013 (Monatsbeträge in Euro)
Die Besoldungstabellen für Bremen aktualisieren wir jeweils im Internet:
www.besoldungstabelle.de/bremen
Bremen: Besoldungstabellen ab 01.04.2012 bzw. 01.10.2012
Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt. Wesentliche gesetzliche Grundlagen waren und sind durch entsprechende Übernahmegesetze bzw. die Weitergeltungsanordnung des Artikel 125 a Grundgesetz das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) und die dazu erlassenen Rechtsvorschriften wie die Bundesbesoldungsordnungen zum Stand 31.08.2006. Im Rahmen der Föderalismusreform wurde den Ländern ab dem 01.09.2006 die eigenständige Regelungskompetenz für die Besoldung, die Laufbahnen und die
Beamtenversorgung übertragen. Die Freie und Hansestadt Bremen hat diese Gesetzgebungskompetenz bislang dazu genutzt, die Besoldung entsprechend der finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnisse anzupassen. Zuletzt erfolgte eine Anpassung zum 01.04.2012 um 1,9 Prozent zzgl. eines 17 Euro Sockels (bis A 11) und ab 01.10.2012 für die übrigen Besoldungsgruppen (siehe Tabellenwerte auf dieser Seite).
Besoldungstabelle A – ab 01.04.2012 bzw. 01.10.2012* (Monatsbeträge in Euro)
* Gültig ab 01.04.2012 für die Besoldungsgruppen A 3 bis A 11
* Gültig ab 01.10.2012 für die Besoldungsgruppen A 12 bis A 16
Familienzuschlag – ab 01.04.2012 bzw. 01.10.2012* (Monatsbeträge in Euro)
* Gültig ab 01.04.2012 für die Besoldungsgruppen A 3 bis A 11 sowie für Anwärterinnen und Anwärter
* Gültig ab 01.10.2012 für die übrigen Besoldungsgruppen
Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 99,90 Euro, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 311,26 Euro.
Erhöhungsbeträge für Besoldungsgruppen A 2 bis A 5
Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 5 um je 5,11 Euro, ab Stufe 3 für jedes weitere zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 und A 3 um je 25,56 Euro, in Besoldungsgruppe A 4 um je 20,45 Euro und in Besoldungsgruppe A 5 um je 15,34 Euro. Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungsgruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt.
Besoldungstabelle B – ab 01.10.2012 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle C – ab 01.10.2012 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle W – ab 01.10.2012 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle R – ab 01.10.2012 (Monatsbeträge in Euro)
Anwärtergrundbetrag – ab 01.04.2012 (Monatsbeträge in Euro)
Wesentl. Stellenzulagen – ab 01.04.2012 bzw. 01.10.2012* (Monatsbeträge in Euro)
Die Besoldungstabellen für Bremen aktualisieren wir jeweils im Internet:
www.besoldungstabelle.de/bremen