Besoldung der Beamtinnen und Beamten: Baden-Württemberg ab 01.12.2022 und Vorjahre

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Baden-Württemberg 

Besoldungsrecht und Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte sowie Anwärter/innen

 

Baden-Württemberg – Besoldungsrecht

Baden-Württemberg hat seit 01.01.2011 ein eigenes Landesbesoldungsgesetz. Dadurch entfi el bei der A-Besoldung der Aufstieg nach Dienstaltersstufen, so dass das Lebensalter künftig keine Rolle mehr für die Höhe der Besoldung spielt. Maßgebend für das Aufsteigen in den Stufen der A-Besoldung sind nur noch Erfahrungszeiten. Dadurch entfiel bei der A-Besoldung der Aufstieg nach Dienstaltersstufen, so dass das Lebensalter künftig keine Rolle mehr für die Höhe der Besoldung spielt. Maßgebend für das Aufsteigen in den Stufen der A-Besoldung sind nur noch Erfahrungszeiten.

Corona-Prämie:

Beamtinnen/Beamte im aktiven Dienst sollen eine einmalige Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro erhalten (aber Versorgungsempfänger – Ruhestandsbeamte, Hinterbliebene, Witwen und Waisen sollen nicht einbezogen werden).

Tarifergebnis im TV-L 2022 und 2023

Für die Beamten in den Ländern – mit Ausnahme Hessen – orientiert sich die Anhebung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge im Wesentlichen am Tarifabschluss der Länder (TV-L). Die Landesregierung Baden-Württemberg hat die Bezüge der Beamten zeit- und inhaltsgleich angepasst und das Tarifergebnis auf die Besoldung übertragen.

Für die Beamten in den Ländern – mit Ausnahme Hessen – orientiert sich die Anhebung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge im Wesentlichen am Tarifabschluss der Länder (TV-L). >>>Das Tarifergebnis finden Sie hier.

 

Änderungen im Diensrecht
Das Land Baden-Württemberg hat neben der Besoldungs- und Versorgungsanpassung zum 01.12.2022 einige umfangreiche Verbesserungen und Veränderungen beim Dienstrecht der Beamten vorgenommen. Beispielsweise wurde der einfache Dienst abgeschafft und die entsprechenden Besoldungsgruppen erhöht. Mehr Informationen zu den Details dieser Gesetzesänderungen finden Sie hier >>>Besoldungs-und -Versorgungsanpassung.

Corona-Prämie

Beamtinnen/Beamte im aktiven Dienst haben eine einmalige Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro erhalten (aber Versorgungsempfänger – Ruhestandsbeamte, Hinterbliebene, Witwen und Waisen wurden nicht in diese Regelung einbezogen und gingen leer aus).

Die aktuellen Besoldungstabellen haben wir auf dieser Seite abgedruckt.

Grundgehaltssätze (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungsordnung A
ab 01.12.2022

Monatsbeträge in Euro

Besol-dungs-gruppe  
Zweijahresrhythmus Dreijahresrhythmus Vierjahresrhythmus
Stufe
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10    
A7 2.769,20 2.855,37 2.941,50 3.027,63 3.113,83 3.175,34 3.236,87 3.298,44        
A8 2.844,02 2.954,49 3.046,87 3.175,28 3.285,72 3.359,31 3.432,90 3.506,54 3.580,10      
A9 3.008,17 3.126,01 3.243,82 3.361,66 3.479,46 3.560,50 3.641,52 3.722,51 3.803,52      
A10 3.245,03  3.395,98 3.564,95 3.697,93 3.848,90 3.951,32 4.054,27 4.157,23 4.260,20      
A11 3.857.36  3.742,07 3.897,31 4.055,56 4.213,82 4.319,35 4.426,29 4.533,95 4.641,59 4.749,19    
A12   4.090,48 4.216,26 4.406,03 4.598,46 4.726,79 4.855,07 4.983,39 5.111,71 5.240,02    
A13     4.715,53 4.923,35 5.131,19 5.269,75 5.408,29 5.546,85 5.685,44 5.823,96    
A14     5.011,08  5.280,59 5.550,10 5.729,75 5.909,46 6.089,09 6.268,77 6.448,47    
A15       5.799,35  6.095,64 6.332,70 6.569,73 6.806,28 7.043,83 7.280,91    
A16       6.397,21  6.739,89 7.014,09 7.288,26 7.562,39 7.836,54 8.110,70    

 

 

Familienzuschlag
Gültig ab 01.12.2022 (Monatsbetrag in Euro)

Berechtigt... Monatsbetrag in Euro
 Ehebezogener Teil des Familienzuschlags 158,80
Kinderbezogener Teil des Familienzuschlags  
- für das erste und zweite Kind jeweils 138,84
- für das dritte und jedes weitere Kind jeweils 750,44
 Anrechnungsbetrag nach & 40 Satz 3 72,53


Der kinderbezogene Teil des Familienzuschlags erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind
- in den Besoldungsgruppen A 7 bis A 10 um        50,00
- in den Besoldungsgruppen A 11 bis A 13 um      25,00

Der kinderbezogene Teil des Familienzuschlags erhöht sich für das zweite zu berücksichtigende Kind abhängig von der Besoldungsgruppe und der Stufe des Grundgehalts nach Maßgabe nachstehender Tabelle (Monatsbeträge in Euro).

 

Besoldungsordnung B 
Gültig ab 01.12.2022

Besoldungs-
gruppe 
B 1  B 2  B 3  B 4  B 5  B 6  B 7  B 8  B 9  B 10   B 11
  7.280,91 8457,55 8.955,70 9.477,42 10.076,00 10.641,25 11.191,11 11.764,14 12.475,69 14.685,38 15.254,87

 

Besoldungsordnung C
Gültig ab 01.12.2022

Besoldungs-
gruppe
 Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 Stufe 7 Stufe 8
 C 1 4.029,20 4.165,07 4.300,88 4.438,41 4.577,00 4.715,53 4.854,07 4.992,63
 C 2 4.037,66 4.254,15 4.473,03 4.693,85 4.914,65 5.135,46 5.356,29 5.577,09
 C 3 4.431,51 4.681,53 4.931,55 5.181,61 5.431,61 5.681,64 5.931,64 6.181,66
 C 4 5.608,59 5.859,91 6.111,24 6.362,58 6.631,95 6.865,28 7.116,61 7.367,89
 
Besoldungs-
gruppe
Stufe 9 Stufe 10 Stufe 11 Stufe 12 Stufe 13 Stufe 14 Stufe 15  
C 1 5.131,19 5.269,75 5.408,29 5.546,85 5.685,44 5.823,96    
C 2 5.797,89 6.018,71 6.239,52 6.460,30 6.681,13 6.901,94 7.122,76  
C 3 6.431,68 6.681,73 6.931,74 7.181,75 7.431,78 7.681,78 7.931,82  
C 4 7.619,25 7.870,55 8.121,93 8.373,23 8.624,55 8.875,90 9.127,23  

 

Besoldungsordnung W
Gültig ab 01.12.2022

 Besoldungsgruppe W 1 W 2 W 3
  5.449,89 6.862,62 7.790,37

 

 

Besoldungsordnung R
Gültig ab 01.12.2022

Besol-
dungs-
gruppe
Stufe
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
R1 4.819,92 4.929,34 5.211,60 5.493,83 5.776,04 6.058,30 6.340,56 6.622,78 6.905,01 7.187,27 7.469,49
R2     5.887,22 6.169,41 6.451,70 6.733,91 7.016,16 7.298,41 7.580,60 7.862,84 8.145,07
R3 8.955,70                                                                                         
R4 9.477,42
R5 10.076,00
R6 10.641,25
R7 11.191,11
R8 11.764,14

 

 

Anwärtergrundbetrag
Gültig ab 01.12.2022 (Monatsbetrag in Euro)

 

Eingangsamt, in das der Anwärter nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes unmittelbar eintritt Grundgehalt (Monatsbetrag in Euro)
A 7 bis A 9  1.343,89
 A 10 bis A 11  1.398,78
A 12  1.543,53 
 A 13  1.576,46
 A 13 mit Strukturzulage  1.612,62

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Übertragung des Tarifergebnisses im TV-L 2019-2020-2021 auf die Landesbeamten

Das Land Beaden-Württemberg hat sich am Ergebnis des TV-L orientiert und die Besoldung seiner Beamten in drei Schritten angehoben: 3,2 Prozent (1.1.2019), 3,2 Prozent (1.1.2020) und 1,4 Prozent (1.1.2021). Die Bezüge der Anwärter wurden jeweils um 50 Euro ab 1. Januar 2019 sowie ab 1. Januar 2020 angepasst.

Hier die aktuellen Besoldungstabellen:
Besoldungstabellen für Beamte in Baden-Württemberg - Stand 01.01.2021

 

Mehr Informationen zur Besoldung in Baden-Württemberg finden Sie unter http://www.besoldung-baden-wuerttemberg.de

 

Besoldungstabelle A – ab 01.01.2021
(Monatsbeträge in Euro) 

Familienzuschlag – ab 01.01.2021
(Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle B – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle C – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle W – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle R – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro)

 

Anwärtergrundbetrag – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro)

 

Strukturzulage (§ 46 LBesGBW) – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro)


Red UT RUS 20210418 / 20210321

 

 

 

 

Aktuelle Besoldungstabellen:

Besoldungstabellen für Beamte in Baden-Württemberg - Stand 01.01.2021

 

Besoldungstabellen aus den Vorjahren:

Besoldungstabellen für Beamte in Baden-Württemberg - Stand 01.01.2020

Besoldungstabellen für Beamte in Baden-Württemberg - Stand 01.07.2018

Besoldungstabellen für Beamte in Baden-Württemberg - Stand 01.06.2017

Besoldungstabellen für Beamte in Baden-Württemberg - Stand 01.03.2016

Besoldungstabellen für Beamte in Baden-Württemberg - Stand 01.03.2015

Besoldungstabellen für Beamte in Baden-Württemberg - Stand 01.07.2014

Besoldungstabellen für Beamte in Baden-Württemberg - Stand 01.07.2013

Besoldungstabellen für Beamte in Baden-Württemberg - Stand 01.03.2012

Besoldungstabellen für Beamte in Baden-Württemberg - Stand 01.03.2010

Besoldungstabellen - Stand: 01.03.2009

Besoldungstabellen für Beamte, Beamtenanwärter, Richter, Professoren des Landes Baden-Württemberg

Besoldungstabellen für Beamte, Beamtenanwärter des Landes Baden-Württemberg

Baden-Württemberg Besoldungstabellen ab 01.01.2008 

Baden-Württemberg Familienzuschlag ab 01.01.2008

Baden-Württemberg Besoldungstabellen ab 1.08. bzw. 1.11.2008

Baden-Württemberg Familienzuschlag ab 1.08. bzw. 1.11.2008 


 

Einfach Bild anklicken

Link-TIPP: Besoldung in Baden-Württemberg

Unter www.besoldung-baden-wuerttemberg.de finden Sie Informationen rund um das Besoldungsrecht. Neben dem Landesbesoldungsgesetz  finden Sie dort auch weitere Rechtsvorschriften zur Besoldung der Beamten sowie Vorschriften zum Beamtenrecht, beispielsweise

- Landesbeamtengesetz

- Laufbahnverordnung

- Landespersonalvertretungsgesetz.


 

 

 

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Baden-Württemberg: Besoldungstabellen ab 1. März 2016

Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt. Baden-Württemberg hat seit 01.01.2011 ein eigenes Landesbesoldungsgesetz. Dadurch entfiel bei der A-Besoldung der Aufstieg nach Dienstaltersstufen, so dass das Lebensalter künftig keine Rolle mehr für die Höhe der Besoldung spielt  Maßgebend für das Aufsteigen in den Stufen der A-Besoldung sind nur noch Erfahrungszeiten.

Übertragung des Tarifergebnisses im TV-L 2015/2016 auf die Landesbeamten

Das Gesetz zur Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg 2015/2016 (BVAnpGBW 2015/2016) sieht vor, dass sich die Beamtenbezüge wie folgt erhöhen:

Beamte der BesGr. A 5 bis A 9
- Linearanpassung von 1,9 % ab 01.03.2015
- Linearanpassung von 2,1 %, mindestens 75 Euro abzgl. 0,2% ab 01.03.2016

Beamte der BesGr. A 10 und A 11
- Linearanpassung von 1,9 % ab 01.07.2015
- Linearanpassung von 2,1 %, mindestens 75 Euro abzgl. 0,2% ab 01.07.2016

Beamte der BesGr. A 12 und höher:
- Linearanpassung von 1,9 % ab 01.11.2015
- Linearanpassung von 2,1 %,mindestens 75 Euro abzgl. 0,2% ab 01.11.2016
 

Besoldungstabelle A – ab 01.03.2016* (Monatsbeträge in Euro)

 

*Gültig ab 1. März 2016 für die Besoldungsgruppen A 5 bis A 9, ab 1. Juli 2016 für die Besoldungsgruppen A 10 und A 11 und ab 1. November 2016 für die übrigen Besoldungsgruppen

Familienzuschlag – ab 01.03.2016* (Monatsbeträge in Euro)

*Gültig ab 1. März 2016 für die Besoldungsgruppen A 5 bis A 9, ab 1. Juli 2016 für die Besoldungsgruppen A 10 und A 11 und ab 1. November 2016 für die übrigen Besoldungsgruppen

Besoldungstabelle B – ab 01.11.2016 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle C – ab 01.11.2016 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle W – ab 01.11.2016 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle R – ab 01.11.2016 (Monatsbeträge in Euro)

 

Strukturzulage (§ 46 LBesGBW)*

 

*Gültig ab: 01.03.2016 für die BesGr. A 5 bis A 9, 01.07.2016 für die BesGr. A 10 und A 11, 01.11.2016 für die übrigen Besoldungsgruppen.


 

Baden-Württemberg: Besoldungstabellen ab 1. Juli 2014 bzw. 01.01.2015

Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt. Im Rahmen der Föderalismusreform hat Baden-Württemberg ab 01.01.2011 ein eigenes Landesbesoldungsgesetz erlassen. Bei der A-Besoldung entfiel der Aufstieg nach Dienstaltersstufen, so dass das Lebensalter der Beamten künftig für die Höhe der Besoldung keine Rolle mehr spielt. Maßgebend für das Aufsteigen in den Stufen der A-Besoldung sind nur noch Zeiten mit dienstlicher Erfahrung (Erfahrungszeiten).

Übertragung des Tarifergebnisses im TV-L 2013/2014 auf die Landesbeamten

Der Landtag hat das Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung für die Jahre 2013 und 2014 beschlossen (Drucksache 15/3572). Danach wird das Tarifergebnis bis zur Besoldungsgruppe A 9 – unter Berücksichtigung der Versorgungsrücklagen von 0,2 Prozentpunkten – inhaltsgleich übertragen, aber jeweils mit einer Zeitverzögerung von sechs Monaten. Für höhere Besoldungsgruppen gibt es die Erhöhungen noch später:
- Beamtinnen/Beamte der BesGr A 10 und A 11 zum 1. Oktober 2013,
- für die übrigen Besoldungsgruppen erst zum 1. Januar 2014.

Der zweite Erhöhungsschritt dieser Besoldungsrunde ist dann für
- A 9 zum 1. Juli 2014,
- für A 10 und A 11 zum 1. Oktober 2014
- und für die übrigen Besoldungsgruppen zum 1. Januar 2015 vorgesehen.

Die ab 1.1.2014 in Kraft tretenden Besoldungstabellen finden Sie in der Neuauflage dieses Ratgebers, der Anfang 2014 vorliegen wird.

Besoldungstabelle A – ab 01.07.2014* (Monatsbeträge in Euro)

 

* Gültig ab 1. Juli 2014 für die Besoldungsgruppen A 5 bis A 9, ab 1. Oktober 2014 für die Besoldungsgruppen A 10 und A 11, ab 1. Januar 2015 für die übrigen Besoldungsgruppen

Familienzuschlag – ab 01.07.2014* (Monatsbeträge in Euro)

 

* Gültig ab 1. Juli 2014 für die Besoldungsgruppen A 5 bis A 9 ab 1. Oktober 2014 für die Besoldungsgruppen A 10 und A 11 ab 1. Januar 2015 für die übrigen Besoldungsgruppen

Besoldungstabelle B – ab 01.01.2014 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle C – ab 01.01.2014 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle W – ab 01.01.2014 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle R – ab 01.01.2014 (Monatsbeträge in Euro)

 

Anwärtergrundbetrag – ab 01.07.2014 (Monatsbeträge in Euro)

 

Strukturzulage (§ 46 LBesGBW) – ab 01.07.2014 (Monatsbeträge in Euro)

 

Die Besoldungstabellen für Baden-Württemberg aktualisieren wir jeweils im Internet:
www.besoldungstabelle.de/baden_wuerttemberg

 

 

 

 

 

 

 

Baden-Württemberg: Besoldungstabellen ab 1. Juli 2014

Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt. Im Rahmen der Föderalismusreform hat Baden-Württemberg ab 01.01.2011 ein eigenes Landesbesoldungsgesetz erlassen. Bei der A-Besoldung entfiel der Aufstieg nach Dienstaltersstufen, so dass das Lebensalter der Beamten künftig für die Höhe der Besoldung keine Rolle mehr spielt. Maßgebend für das Aufsteigen in den Stufen der A-Besoldung sind nur noch Zeiten mit dienstlicher Erfahrung (Erfahrungszeiten).

Übertragung des Tarifergebnisses im TV-L 2013/2014 auf die Landesbeamten

Der Landtag hat das Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung für die Jahre 2013 und 2014 beschlossen (Drucksache 15/3572). Danach wird das Tarifergebnis bis zur Besoldungsgruppe A 9 – unter Berücksichtigung der Versorgungsrücklagen von 0,2 Prozentpunkten – inhaltsgleich übertragen, aber jeweils mit einer Zeitverzögerung von sechs Monaten. Für höhere Besoldungsgruppen gibt es die Erhöhungen noch später:
- Beamtinnen/Beamte der BesGr A 10 und A 11 zum 1. Oktober 2013,
- für die übrigen Besoldungsgruppen erst zum 1. Januar 2014.

Der zweite Erhöhungsschritt dieser Besoldungsrunde ist dann für
- A 9 zum 1. Juli 2014,
- für A 10 und A 11 zum 1. Oktober 2014
- und für die übrigen Besoldungsgruppen zum 1. Januar 2015 vorgesehen.

Die ab 1.1.2014 in Kraft tretenden Besoldungstabellen finden Sie in der Neuauflage dieses Ratgebers, der Anfang 2014 vorliegen wird.

Besoldungstabelle A – ab 01.07.2014* (Monatsbeträge in Euro)

 

* Gültig ab 1. Juli 2014 für die Besoldungsgruppen A 5 bis A 9, ab 1. Oktober 2014 für die Besoldungsgruppen A 10 und A 11, ab 1. Januar 2015 für die übrigen Besoldungsgruppen

Familienzuschlag – ab 01.07.2014* (Monatsbeträge in Euro)

 

* Gültig ab 1. Juli 2014 für die Besoldungsgruppen A 5 bis A 9 ab 1. Oktober 2014 für die Besoldungsgruppen A 10 und A 11 ab 1. Januar 2015 für die übrigen Besoldungsgruppen

Besoldungstabelle B – ab 01.01.2014 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle C – ab 01.01.2014 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle W – ab 01.01.2014 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle R – ab 01.01.2014 (Monatsbeträge in Euro)

 

Anwärtergrundbetrag – ab 01.07.2014 (Monatsbeträge in Euro)

 

Strukturzulage (§ 46 LBesGBW) – ab 01.07.2014 (Monatsbeträge in Euro)

 

Die Besoldungstabellen für Baden-Württemberg aktualisieren wir jeweils im Internet:
www.besoldungstabelle.de/baden_wuerttemberg

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

Baden-Württemberg: Besoldungstabellen ab 1. Juli 2013

Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt. Im Rahmen der Föderalismusreform hat Baden-Württemberg ab 01.01.2011 ein eigenes Landesbesoldungsgesetz erlassen. Bei der
A-Besoldung entfiel der Aufstieg nach Dienstaltersstufen, so dass das Lebensalter der Beamten künftig für die Höhe der Besoldung keine Rolle mehr spielt. Maßgebend für das Aufsteigen in den Stufen der A-Besoldung sind nur noch Zeiten mit dienstlicher Erfahrung (Erfahrungszeiten).

Übertragung des Tarifergebnisses im TV-L 2013/2014 auf die Landesbeamten
Der Landtag hat das Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung für die Jahre 2013 und 2014 beschlossen (Drucksache 15/3572). Danach wird das Tarifergebnis bis zur Besoldungsgruppe A 9 – unter Berücksichtigung der Versorgungsrücklagen von 0,2 Prozentpunkten
– inhaltsgleich übertragen, aber jeweils mit einer Zeitverzögerung von sechs Monaten. Für höhere Besoldungsgruppen gibt es die Erhöhungen noch später:
- Beamtinnen/Beamte der BesGr A 10 und A 11 zum 1. Oktober 2013,
- für die übrigen Besoldungsgruppen erst zum 1. Januar 2014.

Der zweite Erhöhungsschritt dieser Besoldungsrunde ist dann für
- A 9 zum 1. Juli 2014,
- für A 10 und A 11 zum 1. Oktober 2014
- und für die übrigen Besoldungsgruppen zum 1. Januar 2015 vorgesehen.

Die ab 1.1.2014 in Kraft tretenden Besoldungstabellen finden Sie ab Anfang 2014.

Besoldungstabelle A – ab 1.7.2013 (Monatsbeträge in Euro)

Familienzuschlag – ab 1.7.2013 (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungstabelle B – ab 1.3.2012 bzw. 1.8.2012 (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungstabelle C – ab 1.3.2012 bzw. 1.8.2012 (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungstabelle W – ab 1.3.2012 bzw. 1.8.2012 (Monatsbeträge in Euro) 

  

Besoldungstabelle R – ab 1.3.2012 bzw. 1.8.2012 (Monatsbeträge in Euro)

Anwärtergrundbetrag – ab 1.7.2013 (Monatsbeträge in Euro) 

Allg. Stellenzulage (Nr. 27 Abs. 1) – ab 1.3.2012 (Monatsbeträge in Euro)

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Mehr Informationen zur Besoldung in Baden-Württemberg finden Sie unter: www.besoldung-baden-wuerttemberg.de 


 

Baden-Württemberg – Besoldungstabellen ab 1.3.2012 bzw. 1.8.2012

Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt. Im Rahmen der Föderalismusreform wurde den Ländern ab dem 1. September 2006 die eigenständige Regelungskompetenz für die Besoldung, die Laufbahnen und die Beamtenversorgung übertragen.

Baden-Württemberg hat dies genutzt und ab 1.1.2011 ein eigenes Landesbesoldungsgesetz erlassen. In diesem Gesetz hat Baden-Württemberg viele der als Gesetz oder Rechtsverordnung bestehenden Vorschriften zusammengeführt. Bei der A-Besoldung entfiel der Aufstieg nach Dienstaltersstufen, so dass das Lebensalter der Beamten künftig für die Höhe der Besoldung keine Rolle mehr spielt. Maßgebend für das Aufsteigen in den Stufen der A-Besoldung sind nur noch Zeiten mit dienstlicher Erfahrung (Erfahrungszeiten).

Die Besoldungsanpassung im Jahr 2012 wurde auf Beschluss der Landesregierung vom 11.11.2011 vorgenommen, wonach die Anpassung der Besoldung und Versorgung in 2012 in Höhe von 1,2 Prozent nicht – wie im Tarifbereich zum 1.1.2012, sondern für die Besoldungsgruppen bis A 10 erst zum 1.3.2012 und für die übrigen Besoldungsgruppen erst zum 1.8.2012 erfolgen soll. Anschließend wird das Grundgehalt um 17 Euro (bei Anwärtern um 6 Euro) aufgestockt. Die um 0,7 Prozentpunkte verminderte Besoldungsanpassung ist dem Umstand geschuldet, dass die Erhöhung in 2011 2,0% statt 1,5% betrug. Somit waren 0,5% bereits in der Tabelle 2011 vorhanden, die restliche Minderung um 0,2% erfolgt wegen der Wiederaufnahme der Versorgungsrücklage.

Besoldungstabelle A – ab 1.3.2012 bzw. 1.8.2012 (Monatsbeträge in Euro)

Familienzuschlag – ab 1.3.2012 (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungstabelle B – ab 1.3.2012 bzw. 1.8.2012 (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungstabelle C – ab 1.3.2012 bzw. 1.8.2012 (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungstabelle W – ab 1.3.2012 bzw. 1.8.2012 (Monatsbeträge in Euro)

 

  

Besoldungstabelle R – ab 1.3.2012 bzw. 1.8.2012 (Monatsbeträge in Euro)

Anwärtergrundbetrag – ab 1.3.2012 (Monatsbeträge in Euro)

 

Allg. Stellenzulage (Nr. 27 Abs. 1) – ab 1.3.2012 (Monatsbeträge in Euro)

Mehr Informationen zur Besoldung in Baden-Württemberg finden Sie unter: www.besoldung-baden-wuerttemberg.de 

 


 

Baden-Württemberg – Besoldung ab 1.3.2010

Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt. Wesentliche gesetzliche Grundlage waren und sind durch entsprechende Übernahmegesetze bzw. die Weitergeltungsanordnung des Artikel 125 a Grundgesetz das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) und die
dazu erlassenen Rechtsvorschriften wie die Bundesbesoldungsordnungen zum Stand 31. August 2006. Im Rahmen der Föderalismusreform wurde den Ländern ab dem 1. September 2006 die eigenständige Regelungskompetenz für die Besoldung, die Laufbahnen und die Beamtenversorgung übertragen.

Das Land Baden-Württemberg hat diese Gesetzgebungskompetenz bislang hauptsächlich dazu genutzt, eigene Besoldungsanpassungsgesetze zu verabschieden. Zum 1. März 2009 wurden die Grundgehaltssätze um 40 Euro angehoben und darauf aufsetzend erfolgte eine Linearanpassung von 3,0 Prozent. Eine weitere Anpassung um 1,2 Prozent wird am 1. März 2010 vorgenommen.

Besoldungstabelle A – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)

Familienzuschlag – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)

Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 105,83 Euro, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 319,56 Euro.

Erhöhungsbeträge für Besoldungsgruppen A 2 bis A 5
Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 5 um je 5,48 Euro, ab Stufe 3 für jedes weitere zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 und A 3 um je 27,40 Euro, in Besoldungsgruppe A 4 um je 21,92 Euro und in Besoldungsgruppe A 5 um je 16,44 Euro. Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungsgruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt. Anrechnungsbetrag nach § 39 Abs. 2 Satz 1 BBesG:
- in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 8: 52,07 Euro
- in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12: 55,27 Euro

Besoldungstabelle B – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungstabelle C – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungstabelle W – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungstabelle R – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)

Anwärtergrundbetrag – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)

Allg. Stellenzulage (Nr. 27 Abs. 1) – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)

Mehr Informationen zur Besoldung in Baden-Württemberg finden Sie unter:
www.besoldung-baden-wuerttemberg.de  


 

 

 

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