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Hessen Besoldungsrecht und Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte sowie Anwärter/innen |
Hessen – Besoldungsrecht und Besoldungstabellen ab 01.08.2022
Die hessiche Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsvorschriften geregelt und nutzt die Regelungskompetenz, die den Ländern seit 01.09.2006 übertragen wurde (Föderalismusreform). Hessen hat durch
das Zweite Gesetz zur Modernisierung des Dienstrechts die Besoldung reformiert (Jahr 2013).
Tarifergebnis TV-Länder (TV-L) 2022 und 2023
Für die Beamten in Hessen orientiert sich die Anhebung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge im Wesentlichen am Tarifabschluss des Landes Hessen (TV-Hessen). Hessen gehört als einziges Land nicht der TdL an und führt eigenständige Verhandlungen. Für 2022 und 2023 hat Hessen noch vor der TV-L ein Tarifergebnis erzielt. Die Gehälter steigen um 4 Prozent in zwei Schritten: 2,2 Prozent mehr ab 01.08.2022, dann noch mal 1,8 Prozent ab 01.08.2023 (mind. 65 Euro). Die Laufzeit beträgt 28 Monate.
Die Anwärterbezüge steigen zweimal um 35 Euro (01.08.2022 und 01.08.2023). Daneben gab es für die Jahre 2021 und 2022 steuer- und sozialabgabenfreie Sonderzahlungen von jeweils 500 Euro (Anwärter jeweils 250 Euro). Die neuen Besoldungstabellen für Hessen – ab 01.08.2022 – finden Sie auf dieser Seite.
Besoldungstabelle A – ab 01.08.2022
(Monatsbeträge in Euro)
Grundgehalt (Monatsbeträge in Euro)
BesGr | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 | Stufe 6 | Stufe 7 | Stufe 8 |
A .5 | 2290,54 | 2335,69 | 2362,28 | 2421,32 | 2479,18 | 2538,22 | 2597,23 | 2656,25 |
A .6 | 2341,47 | 2397,01 | 2451,42 | 2518,52 | 2587,97 | 2655,08 | 2730,31 | 2793,97 |
A .7 | 2438,69 | 2482,65 | 2549,79 | 2653,94 | 2755,78 | 2857,62 | 2934,01 | 3011,55 |
A .8 | 2582,17 | 2642,37 | 2736,10 | 2868,05 | 2998,81 | 3092,55 | 3185,13 | 3277,72 |
A .9 | 2737,26 | 2799,76 | 2903,91 | 3050,89 | 3182,82 | 3292,76 | 3392,28 | 3488,36 |
A 10 | 2934,01 | 2991,86 | 3173,57 | 3354,11 | 3531,16 | 3660,80 | 3785,77 | 3911,93 |
A 11 | 3363,37 | 3471,00 | 3656,16 | 3843,65 | 3966,32 | 4099,67 | 4229,43 | 4360,06 |
A 12 | 3607,56 | 3744,13 | 3966,32 | 4188,51 | 4338,60 | 4500,74 | 4658,13 | 4817,90 |
A 13 | 4199,05 | 4348,14 | 4561,55 | 4774,96 | 4922,79 | 5070,65 | 5218,48 | 5362,76 |
A 14 | 4418,49 | 4629,52 | 4907,32 | 5182,72 | 5372,30 | 5564,23 | 5753,80 | 5945,77 |
A 15 | 5419,97 | 5588,08 | 5777,65 | 5968,42 | 6157,99 | 6346,35 | 6534,75 | 6721,92 |
A 16 | 5985,11 | 6186,59 | 6404,79 | 6624,15 | 6841,15 | 7061,71 | 7279,90 | 7495,69 |
Aufstiegs- intervalle |
2 Jahre | 3 Jahre | 3 Jahre | 3 jahre | 4 Jahre | 4 Jahre | 4 Jahre | Endgrundgehalt nach 23 Jahren |
Familienzuschlag
Anlage V (zu § 43 Abs. 1 und Abs. 2 des Hessischen Besoldungsgesetzes)
Gültig ab 1. August 2022 (Monatsbetrag in Euro)
Stufe 1 (§ 43 Abs. 1) des Hessischen Besoldungsgesetzes |
Stufe 2 (§ 43 Abs. 2) des Hessischen Besoldungsgesetzes |
Stufe 3 (§ 43 Abs. 2) des Hessischen Besoldungsgesetzes |
Stufe 4 (§ 43 Abs. 2) des Hessischen Besoldungsgesetzes |
144,01 Euro | 267,17 Euro | 390,33 | 774,07 |
Der kinderbezogene Anteil im Familienzuschlag beträgt für die ersten beiden zu berücksichtigenden Kinder jeweils 123,16 Euro und für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 383,74 Euro.
Erhöhungsbeträge für die Besoldungsgruppen A 5
Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in der Besoldungsgruppe A 5 um je 6,98 Euro und für das zweite und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 20,98 Euro,
Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besol-dungsgruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt.
Besoldungstabelle B
Gültig ab 1. August 2022 (Monatsbetrag in Euro)
Besoldungsgruppe | Grundgehalt (Monatsbetrag in Euro) |
B 1 | 6 721,25 |
B 2 | 7 819,01 |
B 3 | 8 283,72 |
B 4 | 8 770,43 |
B 5 | 9 328,88 |
B 6 | 9 856,18 |
B 7 | 10 369,14 |
B 8 | 10 903,78 |
B 9 | 11 567,62 |
B 10 | 13 629,01 |
B 11 | 14 160,35 |
.
Besoldungstabelle W
Gültig ab 1. August 2022 (Monatsbetrag in Euro)
Besoldungsgruppe | Grundgehalt (Monatsbetrag in Euro) |
W 1 | 4 657,41 |
.
Besoldungs-gruppe | Grundgehalt (Monatsbetrag in Euro) | ||||
* | * | * | * | * | |
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | |
W 2 | 6 269,77 | 6 638,59 | 7 007,40 | 6 507,70 | 6 727,89 |
W 3 | 7 007,40 | 7 499,15 | 7 990,90 | 7 241,64 | 7 496,08 |
.
*Stufen mit jeweils fünfjährigen professoralen Erfahrungszeiten
Besoldungsgruppe | Grundgehalt (Monatsbetrag in Euro) |
W L1 | 6 483,23 |
W L2 | 7 094,87 |
W L3 | 8 685,07 |
Besoldungstabelle C
Gültig ab 1. August 2022 (Monatsbetrag in Euro)
Besoldungs- gruppe |
Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 | Stufe 6 | Stufe 7 | |
C 1 | 3.697,84 | 3.823,32 | 3.948,61 | 4.074,28 | 4.201,01 | 4.328,02 | 4.547,26 | |
C 2 | 3.705,68 | 3.905,63 | 4.105,95 | 4.307,91 | 4.513,78 | 4.719,78 | 4.925,78 | |
C 3 | 4.068,02 | 4.296,66 | 4.529,58 | 4.762,80 | 4.996,06 | 5.229,34 | 5.462,56 | |
C 4 | 5.161,14 | 5.395,60 | 5.630,11 | 5.864,59 | 6.099,07 | 6.333,53 | 6.567,99 | |
Besoldungs- gruppe |
Stufe 8 | Stufe 9 | Stufe 10 | Stufe 11 | Stufe 12 | Stufe 13 | Stufe 14 | Stufe 15 |
C 1 | 4.586,54 | 4.715,78 | 4.845,03 | 4.974,30 | 5.103,59 | 5.232,81 | 5.362,09 | |
C 2 | 5.131,77 | 5.337,75 | 5.543,77 | 5.749,72 | 5.955,76 | 6.161,74 | 6.367,75 | 6.573,75 |
C 3 | 5.695,81 | 5.929,05 | 6.162,30 | 6.395,54 | 6.628,76 | 6.862,01 | 7.095,29 | 7.328,53 |
C 4 | 6.802,44 | 7.036,93 | 7.271,38 | 7.505,87 | 7.740,33 | 7.974,82 | 8.209,26 | 8.443,75 |
Besoldungstabelle R
Gültig ab 1. August 2022 (Monatsbetrag in Euro)
BesGr | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 | Stufe 6 | Stufe 7 | Stufe 8 | Stufe 9 | Stufe 10 | Stufe 11 | Stufe 12 |
R 1 | 4 295,37 | 4 425,39 | 4 527,47 | 4 790,80 | 5 054,10 | 5 317,39 | 5 580,69 | 5 844,00 | 6 107,29 | 6 370,61 | 6 633,90 | 6 897,22 |
R 2 | 5 235,14 | 5 421,08 | 5 684,36 | 5 947,66 | 6 211,00 | 6 474,26 | 6 737,62 | 7 000,89 | 7264,22 | 7 527,48 |
R 3 | 8 283,72 |
R 4 | 8 770,43 |
R 5 | 9 328,88 |
R 6 | 9 856,18 |
R 7 | 10 369,14 |
R 8 | 10 903,78 |
Anwärtergrundbetrag
Gültig ab 1. August 2022 (Monatsbetrag in Euro)
Eingangsamt, in das die Anwärterin oder der Anwärter nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes unmittelbar eintritt |
Grundgehalt (Monatsbetrag in Euro) |
A 5 | 1 134,14 |
A 6 bis A 8 | 1 267,95 |
A 9 bis A 11 | 1 327,79 |
A 12 | 1 482,69 |
A 13 | 1 517,95 |
A 13 + Zulage (Nr 13 Abs. 1 Nr. 3 der Vorbemerkungen zu den Besoldungsordnungen A und B) |
1 556,64 |
Mehr Informationen hessichen Besoldung: www.besoldung-hessen.de |
Besoldungstabelle A – ab 01.08.2022
(Monatsbeträge in Euro)
Familienzuschlag – ab 01.08.2022
(Monatsbeträge in Euro)
Der kinderbezogene Anteil im Familienzuschlag beträgt für die ersten beiden zu berücksichtigenden Kinder jeweils 123,16 Euro, das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind jeweils 383,74 Euro
Erhöhungsbeträge für die Besoldungsgruppe A 5
Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in der Besoldungsgruppe A 5 um je 6,98 Euro und für das zweite und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 20,98 Euro.
Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungsgruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt.
Besoldungstabelle B – ab 01.08.2022 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle C – ab 01.08.2022 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle W – ab 01.08.2022 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle R – ab 01.08.2022 (Monatsbeträge in Euro)
Anwärtergrundbetrag – ab 01.08.2022 (Monatsbeträge in Euro)
Mehr Informationen zur Besoldung in Hessen finden Sie unter www.besoldung-hessen.de
Ab hier die Besoldungstabellen von Hessen aus den Vorjahren
Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt. Im Rahmen der Föderalismusreform wurde den Ländern ab dem 01.09.2006 die eigenständige Regelungskompetenz für die Besoldung und Versorgung übertragen. Hessen hat dies bislang ausschließlich dazu genutzt, eigene Besoldungsanpassungsgesetze zu verabschieden.
Übertragung des Ergebnisses (TV-L 2019-2020-2021) auf Landesbeamte
Das Land Hessen ist aus der Tarifgemeinschaft der Länder ausgetreten und schließt eigenständige Tarifverträge für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes. der zuletzt abgeschlossene Tarifvertrag wurde auf die Beamten durch Erlass eines entsprechenden Besoldungs- und versorgungsanpassungsgesetz übertragen. Danach wird die Besoldung seiner Beamten in drei Schritten angehoben: 3,2 Prozent (1.3.2019), 3,2 Prozent (1.2.2020) und
1,4 Prozent (1.1.2021). Im Gegensatz zu den übrigen Länder werden die Anwärtergrundbeträge um die gleichen Linearanpassungen – und nicht um Festbeträge – erhöht.
Die aktuellen Tabellen finden Sie auf dieser Seite.
Besoldungstabelle A – ab 01.01.2021
(Monatsbeträge in Euro)
Familienzuschlag – ab 01.01.2021
(Monatsbeträge in Euro)
Der kinderbezogene Anteil im Familienzuschlag beträgt für die ersten beiden zu berücksichtigenden Kinder jeweils 120,51 Euro, das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind jeweils 375,48 Euro.
Erhöhungsbeträge für die Besoldungsgruppe A 5
Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in der Besoldungsgruppe A 5 um je 6,83 Euro und für das zweite und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 20,53 Euro. Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungsgruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt.
Besoldungstabelle B – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle C – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle W – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle R – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro)
Anwärtergrundbetrag – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro)
Wesentliche Stellenzulagen – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro)
Einfach Bild anklicken |
Link-TIPP: Besoldung in Hessen
Unter www.besoldung-hessen.de finden Sie Informationen rund um das Besoldungsrecht. Neben dem Landesbesoldungsgesetz finden Sie dort auch weitere Rechtsvorschriften zur Besoldung der Beamten sowie Vorschriften zum Beamtenrecht, beispielsweise
- Landesbeamtengesetz
- Laufbahnverordnung
- Arbeitszeitverordnung
- Landespersonalvertretungsgesetz.
Besoldungstabellen für Beamte in Hessen
Seit den Beschlüssen zur Föderalismusreform haben die Länder bei der Beamtenbesoldung eine eigene Gesetzgebungskompetenz. Auf dieser Website können Sie die jeweils aktuellen Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte des Landes Hessen einsehen
UT RUS 20210419 / RUG 2020
Hessen: Besoldungstabellen ab 01. April 2014
Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt. Im Rahmen der Föderalismusreform wurde den Ländern ab dem 01.09.2006 die eigenständige Regelungskompetenz für die Besoldung und Versorgung übertragen. Hessen hat dies bislang ausschließlich dazu genutzt, eigene Besoldungsanpassungsgesetze zu verabschieden.
Übertragung des Tarifergebnisses im TV-L 2013/2014 auf die Landesbeamten
Hessen hatte sich bis zum Jahre 2013 für einen eigenständigen Weg entschieden und war nicht Mitglied der TV-L-Familie. Dies wirkt bei der Einkommensrunde 2013/2014 noch fort und führt zu einer eigenständigen Regelung auch im Besoldungsrecht. Mit dem Gesetzüber die Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen 2013/2014 von Dezember 2013 erhalten alle Beamten eine Erhöhung zum 01.07.2013 um 2,6 Prozent und zum 01.04.2014 um weitere 2,6 Prozent. Zusätzlich fließen jeweils 0,2 Prozent in die Versorgungsrücklage. Die für hessische Tarifkräfte vereinbarten Einmalzahlungen werden nicht auf Beamte übertragen.
Mehr Informationen unter www.besoldungstabelle.de/hessen
Besoldungstabelle A – ab 01.04.2014 (Monatsbeträge in Euro)
Familienzuschlag – ab 01.04.2014 (Monatsbeträge in Euro)
Der kinderbezogene Anteil im Familienzuschlag beträgt für die ersten beiden zu berücksichtigenden Kinder jeweils 105,99 Euro, das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind jeweils 330,24 Euro
Erhöhungsbeträge für die Besoldungsgruppen A 4 und A 5
Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 4 und A 5 um je 6,01 Euro ab Stufe 3 für jedes weitere zu berücksichtigende Kind in der Besoldungsgruppe A 4 um je 24,06 Euro, in der Besoldungsgruppe A 5 um je 18,06 Euro.
Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungsgruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt.
Besoldungstabelle B – ab 01.04.2014 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle C – ab 01.04.2014 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle W – ab 01.04.2014 (Monatsbeträge in Euro)
* mit jeweils fünfjährigen professoralen Erfahrungszeiten
Besoldungstabelle R – ab 01.04.2014 (Monatsbeträge in Euro)
Anwärtergrundbetrag – ab 01.04.2014 (Monatsbeträge in Euro)
Wesentliche Stellenzulagen – ab 01.04.2014 (Monatsbeträge in Euro)
Hessen: Besoldungstabellen ab 01. Juli 2013
Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt. Im Rahmen der Föderalismusreform wurde den Ländern ab dem 01.09.2006 die eigenständige Regelungskompetenz für die Besoldung und Versorgung übertragen. Hessen hat dies bislang ausschließlich dazu genutzt, eigene Besoldungsanpassungsgesetze zu verabschieden.
Übertragung des Tarifergebnisses im TV-L 2013/2014 auf die Landesbeamten
Die Regierung hat einen Gesetzentwurf für die Anpassung der Besoldung und Versorgung für 2013/2014 vorgelegt (Drs. 18/7364). Danach ist eine Erhöhung zum 01.07.2013 um 2,8 Prozent und zum 01.04.2014 um weitere 2,8 Prozent vorgesehen (jeweils 0,2 Prozent fließen in die Versorgungsrücklage). Die für hessische Tarifkräfte vereinbarten Einmalzahlungen sollen nicht auf Beamte übertragen werden. Mehr Informationen unter www.besoldungstabelle.de/hessen
Besoldungstabelle A – ab 01.07.2013 (Monatsbeträge in Euro)
Familienzuschlag – ab 01.07.2013 (Monatsbeträge in Euro)
Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 103,30 Euro, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 321,87 Euro.
Erhöhungsbeträge für Besoldungsgruppen A 2 bis A 5
Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 5 um je 5,86 Euro, ab Stufe 3 für jedes weitere zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 und A 3 um je 29,32 Euro, in Besoldungsgruppe A 4 um je 23,45 Euro und in Besoldungsgruppe A 5 um je 17,60 Euro. Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungsgruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt.
*) in der am 31.08.2006 geltenden Fassung.
Besoldungstabelle B – ab 01.07.2013 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle C – ab 01.07.2013 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle W – ab 01.07.2013 (Monatsbeträge in Euro)
* mit jeweils fünfjährigen professoralen Erfahrungszeiten
Besoldungstabelle R – ab 01.07.2013 (Monatsbeträge in Euro)
Anwärtergrundbetrag – ab 01.07.2013 (Monatsbeträge in Euro)
*) in der am 31.08.2006 geltenden Fassung.
Wesentliche Stellenzulagen – ab 01.07.2013 (Monatsbeträge in Euro)
Hessen: Besoldungstabellen ab 01. Oktober 2011
Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt. Wesentliche gesetzliche Grundlagen waren und sind durch entsprechende Übernahmegesetze bzw. die Weitergeltungsanordnung des Artikel 125 a Grundgesetz das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) und die dazu erlassenen Rechtsvorschriften wie die Bundesbesoldungsordnungen zum Stand 31.08.2006. Im Rahmen der Föderalismusreform wurde den Ländern ab dem 01.09.2006 die eigenständige Regelungskompetenz für die Besoldung, die Laufbahnen und die Beamtenversorgung über tragen. Das Land Hessen hat diese Gesetzgebungskompetenz bislang ausschließlich dazu genutzt, eigene Besoldungsanpassungsgesetze zu verabschieden. Diese sahen bzw. sehen zum 01.10.2011 eine Linearanpassung von 1,5 Prozent sowie zum 01.10.2012 eine Anpassung von 2,6 Prozent vor. Die aktuellen Tabellenwerte finden Sie auf dieser Seite.
Besoldungstabelle A – ab 01.10.2012 (Monatsbeträge in Euro)
Familienzuschlag – ab 01.10.2012 (Monatsbeträge in Euro)
Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 100,68 Euro, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 313,71 Euro.
Erhöhungsbeträge für Besoldungsgruppen A 2 bis A 5
Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 5 um je 5,71 Euro, ab Stufe 3 für jedes weitere zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 und A 3 um je 28,58 Euro, in Besoldungsgruppe A 4 um je 22,86 Euro und in Besoldungsgruppe A 5 um je 17,15 Euro. Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungsgruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt.
*) in der am 31.08.2006 geltenden Fassung.
Die Besoldungstabellen für Hessen aktualisieren wir jeweils im Internet:
www.besoldungstabelle.de/hessen
Besoldungstabelle B – ab 01.10.2012 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle C – ab 01.10.2012 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle W – ab 01.10.2012 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle R – ab 01.10.2012 (Monatsbeträge in Euro)
Anwärtergrundbetrag – ab 01.10.2012 (Monatsbeträge in Euro)
*) in der am 31.08.2006 geltenden Fassung.
Wesentliche Stellenzulagen – ab 01.10.2012 (Monatsbeträge in Euro)