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Thüringen Besoldungsrecht und Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte sowie Anwärter/innen |
Die Besoldung wird durch Gesetz bzw. Rechtsverordnungen geregelt. Grundlage war bis zum 31.08.2006 einheitlich das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) und die dazu erlassenen Rechtsvorschriften. Thüringen hat die eigenständige Regelungskompetenz für Besoldung und Versorgung dazu genutzt, ein eigenes, vollständig neues Besoldungsgesetz ab 01.07.2008 zu erlassen. Wesentliche Änderung war dabei das Abrücken von den damals geltenden Dienstaltersstufen und die Einführung von Erfahrungsstufen (bei gleichbleibendem Stufenzuschnitt). Zudem wurde die Sonderzahlung in das Grundgehalt eingebaut.
Die Besoldung wird durch Gesetz bzw. Rechtsverordnungen geregelt. Grundlage war bis zum 31.08.2006 einheitlich das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) und die dazu erlassenen Rechtsvorschriften. Thüringen hat die eigenständige Regelungskompetenz für Besoldung und Versorgung dazu genutzt, ein eigenes,vollständig neues Besoldungsgesetz ab 01.07.2008 zu erlassen. Wesentliche Änderung war dabei das Abrücken von den damals geltenden Dienstaltersstufen und die Einführung von Erfahrungsstufen (bei gleichbleibendem Stufenzuschnitt). Zudem wurde die Sonderzahlung in das Grundgehalt eingebaut.
Tarifergebnis TV-Länder (TV-L) 2022 und 2023
Für die Beamten in den Ländern – mit Ausnahme Hessen – orientiert sich die Anhebung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge im Wesentlichen am Tarifabschluss der Länder (TV-L). >>>Das Tarifergebnis finden Sie hier.
Thüringen wird das Tarifergebnis zum 01.12.2022 auf die Besoldungs- und Versorgungsbezüge der Beamten und Versorgungsempfänger/innen übertragen. Thüringens Landes-und Kommunalbeamte erhalten eine einmalige, steuerfreie Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1,300 Euro (Anwärter 650 Euro). Damit wird, die für alle Landesbeschäftigten vereinbarte Tarifregelung, auf Beamte übertragen. Die Zahlung soll den Beamten voraussichtlich mit den Bezügen für April 2022 (also Ende März 2022) steuerfrei ausgezahlt werden. Von dieser Zahlung ausgeschlossen bleiben die Beamten, die vor dem Stichtag 29.11.2021 in den Ruhestand gegangen sind. Sie erhalten keinerlei Ausgleich für ihren Einsatz in der Pandemie. Ebenso wenig wie die Versorgungsempfänger/innen.
Die derzeit geltenden Besoldungstabellen finden Sie auf dieser Seite. Zum 01.12.2022 werden dann neue Tabellen gelten, wenn die Besoldungs- und Versorgungsbezüge um 2,8 Prozent angehoben werden.
Übertragung des Ergebnisses (TV-L 2019-2020-2021) auf Landesbeamte
Wie die meisten Länder hat sich der Freistaat Thüringen am Ergebnis des TV-L orientiert und die Besoldung seiner Beamten in drei Schritten angehoben: 3,2 Prozent (1.1.2019), 3,2 Prozent (1.1.2020) und 1,4 Prozent (1.1.2021). Die Anwärterbezüge wurden ab 01.01.2019 und ab 01.01.2020 um einen Festbetrag von jeweils 50 Euro erhöht.
Mehr zur Besoldung und aktuellen Entwicklung in Thüringen unter www.besoldung-thueringen.de ➚
Grundgehaltssätze (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungsordnung A
ab 01.12.2022
Monatsbeträge in Euro
Besoldungs- gruppe |
|
|||||||||||||
Stufe | ||||||||||||||
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | |||
A 6 | 2.541,21 | 2.610,68 | 2.680,14 | 2.749,61 | 2.819,05 | 2.888,54 | 2.958,01 | 3.027,44 | ||||||
A 7 | 2.615,70 | 2.702,41 | 2.789,08 | 2.875,77 | 2.962,47 | 3.049,17 | 3.111,07 | 3.173,00 | 3.234,95 | |||||
A 8 | 2.703,67 | 2.777,74 | 2.888,83 | 2.999,93 | 3.111,02 | 3.222,15 | 3.296,21 | 3.370,24 | 3.444,36 | 3.518,40 | ||||
A 9 | 2.869,96 | 2.942,85 | 3.061,43 | 3.179,98 | 3.298,58 | 3.417,15 | 3.498,65 | 3.580,21 | 3. 661,68 | 3.743,22 | ||||
A 10 | 3.039,93 | 3.139,80 | 3.289,64 | 3.439,48 | 3.589,33 | 3.739,16 | 3.839,08 | 3.940,99 | 4.043,15 | 4.145,36 | ||||
A 11 | 3.479,61 | 3.633,16 | 3.786,67 | 3.942,26 | 4.099,34 | 4.204,06 | 4.308,77 | 4.413,52 | 4.518,20 | 4.622,93 | ||||
A 12 | 3.730,02 | 3.914,50 | 4.101,75 | 4.289,03 | 4.476,30 | 4.601,12 | 4.725,95 | 4.850,80 | 4.975,71 | 5.100,48 | ||||
A 13 | 4.387,99 | 4.590,17 | 4.792,42 | 4.994,63 | 5.129,44 | 5.264,24 | 5.399,06 | 5.533,90 | 5.668,72 | |||||
A 14 | 4.597,66 | 4.858,84 | 5.120,04 | 5.381,23 | 5.555,34 | 5.729,49 | 5.903,62 | 6.077,78 | 6.251,92 | |||||
A 15 | 5.622,79 | 5.909,97 | 6.139,71 | 6.369,45 | 6.599,18 | 6.828,95 | 7.058,68 | |||||||
A 16 | 6.202,22 | 6.534,35 | 6.800,07 | 7.065,78 | 7.331,48 | 7.597,20 | 7.862,89 |
Ab dem 1. Dezember 2022 wurde die erste Erfahrungsstufe in den Besoldungsordnung A gestrichen.
Familienzuschlag
Gültig ab 01.12.2022 (Monatsbetrag in Euro)
Tabelle 1
Familienzuschlag nach § 37 Abs. 1 in Verbindung mit § 38 |
Betrag in Euro |
1. Stufe 1 nach § 38 Abs. 1 |
160,38 |
Stufe 1 nach § 38 Abs. 2: |
295,33 |
Tabelle 2
Anrechnungsbetrag nach § 37 Abs. 2 | Betrag in Euro |
1. in den Besoldungsgruppen A 6 bis A 8 2. in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12: |
134,77 |
Besoldungsordnung B
Gültig ab 01.12.2022
Besoldungs- gruppe |
B 2 | B 3 | B 4 | B 5 | B 6 | B 7 | B 8 | B 9 | B 10 |
8.178,19 | 8.659,72 | 9.164,05 | 9.742,71 | 10.289,11 | 10.820,67 | 11.374,63 | 12.062,48 | 14.198,53 |
Besoldungsordnung C
Gültig ab 01.12.2022
Besoldungs- gruppe |
Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 | Stufe 6 | Stufe 7 | Stufe 8 |
C 1 | 3.916,12 | 4.050,96 | 4.185,75 | 4.320,57 | 4.455,40 | 4.590,17 | 4.725,00 | 4.859,82 |
C 2 | 3.948,35 | 4.123,36 | 4.337,36 | 4.551,39 | 4.765,39 | 4.979,40 | 5.193,39 | 5.407,38 |
C 3 | 4.297,14 | 4.539,46 | 4.781,77 | 5.024,10 | 5.266,41 | 5.508,74 | 5.751,03 | 5.993,33 |
C 4 | 5.424,13 | 5.667,09 | 5.910,07 | 6.153,02 | 6.396,00 | 6.638,97 | 6.881,90 | 7.124,84 |
Besoldungs- gruppe |
Stufe 9 | Stufe 10 | Stufe 11 | Stufe 12 | Stufe 13 | Stufe 14 | Stufe 15 | |
C 1 | 4.994,63 | 5.129,44 | 5.264,24 | 5.399,06 | 5.533,90 | 5.668,72 | ||
C 2 | 5.621,41 | 5.835,40 | 6.049,40 | 6.263,40 | 6.477,41 | 6.691,41 | 6.905,42 | |
C 3 | 6.235,68 | 6.477,98 | 6.720,29 | 6.962,63 | 7.204,92 | 7.447,22 | 7.689,52 | |
C 4 | 7.367,80 | 7.610,77 | 7.853,72 | 8.096,67 | 8.339,65 | 8.582,59 | 8.825,55 |
Besoldungsordnung W
Gültig ab 01.12.2022
Besoldungsgruppe W | Betrag |
W 1 | 4.933,74 |
W 2 | 6.334,17 |
W 3 | 7.140,47 |
Besoldungsordnung R
Gültig ab 01.12.2022
Besol- dungs- gruppe |
Stufe | |||||||||||
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | |
R1 | 4.472,15 | 4.673,60 | 4.779,63 | 5.053,18 | 5.326,68 | 5.600,26 | 5.873,80 | 6.147,32 | 6.420,85 | 6.694,40 | 6.967,92 | 7.241,49 |
R2 | 5.434,43 | 5.707,95 | 5.981,48 | 6.255,04 | 6.528,55 | 6.802,11 | 7.075,67 | 7.349,15 | 7.622,72 | 7.896,22 | ||
R3 | 8.659,72 | |||||||||||
R4 | 9.164,05 | |||||||||||
R5 | 9.742,71 | |||||||||||
R6 | 10.289,11 | |||||||||||
R7 | 10.820,67 | |||||||||||
R8 | 11.374,63 | |||||||||||
Ab dem 1. Dezember 2022 wurde die erste Erfahrungsstufe in den Besoldungsordnung R gestrichen.
Anwärtergrundbetrag
Gültig ab 01.12.2022 (Monatsbetrag in Euro)
Einstiegsamt, in das die Anwärterin oder der Anwärter nach Abschluss |
Grundgehalt (Monatsbetrag in Euro) |
A 6 bis A 8 | 1.314,24 |
A 9 bis A 11 | 1.371,39 |
A 12 | 1.519,34 |
A 13 | 1.553,00 |
A 13 mit Zulage nach Anlage 1 Abschnitt ll |
1.589,97 |
Ab hier die Tabellenwerte der Vorjahre
Besoldungstabelle A – ab 01.01.2021
(Monatsbeträge in Euro)
Familienzuschlag – ab 01.01.2021
(Monatsbeträge in Euro)
Für das erste und zweite zu berücksichtigende Kind erhöht sich der Familienzuschlag um
136,29 Euro, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 410,97 Euro.
Anrechnungsbetrag nach § 37 Abs. 2:
- in den Besoldungsgruppen A 6 bis A 8: 131,10 Euro
- in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12: 137,29 Euro
Besoldungstabelle B – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle C – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle W – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle R – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro)
Anwärtergrundbetrag – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro)
Wesentliche Stellenzulagen – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro)
Einfach Bild anklicken |
Link-TIPP: Besoldung in Thüringen
Unter www.besoldung-thueringen.de finden Sie Informationen rund um das Besoldungsrecht. Neben dem Landesbesoldungsgesetz finden Sie dort auch weitere Rechtsvorschriften zur Besoldung der Beamten sowie Vorschriften zum Beamtenrecht, beispielsweise
- Landesbeamtengesetz
- Laufbahnverordnung
- Arbeitszeitverordnung
- Landespersonalvertretungsgesetz.
Besoldungstabellen für Beamte in Thüringen
Seit den Beschlüssen zur Föderalismusreform haben die Länder bei der Beamtenbesoldung eine eigene Gesetzgebungskompetenz. Auf dieser Website können Sie die jeweils aktuellen Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte des Landes Thüringen einsehen.
Solange der Landesgesetzgeber in Thüringen keine eigenen Besoldungstabellen beschlossen hat, gelten die Tabellen der Bundesbesoldung*.
Red UT RIUS 20210419
Thüringen: Besoldungstabellen ab 01. August 2014
Die Besoldung wird durch Gesetz bzw. Rechtsverordnungen geregelt. Grundlage war bis zum 31.08.2006 einheitlich das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) und die dazu erlassenen Rechtsvorschriften. Im Rahmen der Föderalismusreform wurde den Ländern die eigenständige Regelungskompetenz für Besoldung und Versorgung
übertragen. Diese Gesetzgebungskompetenz wurde dazu genutzt, ein eigenes, vollständig neues Besoldungsgesetz ab 01.07.2008 erlassen. Wesentliche Änderung ist dabei das Abrücken von den bisherigen Dienstaltersstufen und die Einführung von Erfahrungsstufen (bei gleichbleibendem Stufenzuschnitt). Zudem wurde die Sonderzahlung in
das Grundgehalt eingebaut. Zuletzt wurden die Bezüge zum 01.04.2012 zum 1,9 Prozent angehoben.
Übertragung des Tarifergebnisses im TV-L 2013/2014 auf die Landesbeamten
Das Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung in den Jahren 2013 und 2014 sieht die zeitlich verzögerte Übertragung des Tarifergebnisses vor. In einem ersten Schritt wurden die Bezüge zum 01.10.2013 um 2,45 Prozent angehoben. Zum 01.08.2014 werden die Bezüge dann noch mal um 2,75 Prozent erhöht. Zu beiden Erhöhungszeitpunkten fließen jeweils 0,2 Prozent in die Versorgungsrücklage.
Besoldungstabelle A – ab 01.08.2014 (Monatsbeträge in Euro)
Familienzuschlag – ab 01.08.2014 (Monatsbeträge in Euro)
Für das erste und zweite Kind erhöht sich der Familienzuschlag um je 116,42 Euro, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 351,06 Euro.
Erhöhungsbeträge für Besoldungsgruppen A 3 bis A 5
Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 5 um je 6,46 Euro, für jedes weitere zu berücksichtigende Kind in der Besoldungsgruppen A 3 um je 32,36 Euro, in Besoldungsgruppe A 4 um je 25,88 Euro und in Besoldungsgruppe A 5 um je 19,41 Euro. Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungsgruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt.
Anrechnungsbetrag nach § 37 Abs. 2:
- in den Besoldungsgruppen A 3 bis A 8: 111,98 Euro
- in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12: 117,27 Euro
Besoldungstabelle B – ab 01.08.2014 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle C – ab 01.08.2014 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle W – ab 01.08.2014 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle R – ab 01.08.2014 (Monatsbeträge in Euro)
Anwärtergrundbetrag – ab 01.08.2014 (Monatsbeträge in Euro)
Wesentliche Stellenzulagen – ab 01.08.2014 (Monatsbeträge in Euro)
Thüringen: Besoldungstabellen ab 01. Oktober 2013
Die Besoldung wird durch Gesetz bzw. Rechtsverordnungen geregelt. Grundlage war bis zum 31.08.2006 einheitlich das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) und die dazu erlassenen Rechtsvorschriften. Im Rahmen der Föderalismusreform wurde den Ländern die eigenständige Regelungskompetenz für Besoldung und Versorgung übertragen. Diese Gesetzgebungskompetenz wurde dazu genutzt, ein eigenes, vollständig neues Besoldungsgesetz ab 01.07.2008 erlassen. Wesentliche Änderung ist dabei das Abrücken von den bisherigen Dienstaltersstufen und die Einführung von Erfahrungsstufen (bei gleichbleibendem Stufenzuschnitt). Zudem wurde die Sonderzahlung in das Grundgehalt eingebaut. Zuletzt wurden die Bezüge zum 01.04.2012 zum 1,9 Prozent angehoben.
Übertragung des Tarifergebnisses im TV-L 2013/2014 auf die Landesbeamten
Der Gesetzentwurf sieht die zeitlich verzögerte Übertragung des Tarifergebnisses vor. In einem ersten Schritt sollen die Bezüge zum 01.10.2013 um 2,45 Prozent angehoben werden. Zum 01.08.2014 werden die Bezüge dann noch mal um 2,75 Prozent erhöht. Zu beiden Erhöhungszeitpunkten fließen jeweils 0,2 Prozent in die Versorgungsrücklage. Mehr Informationen unter www.besoldungstabelle.de/thueringen
Besoldungstabelle A – ab 01.10.2013 (Monatsbeträge in Euro)
Familienzuschlag – ab 01.10.2013 (Monatsbeträge in Euro)
Für das erste und zweite Kind erhöht sich der Familienzuschlag um je 113,30 Euro, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 341,66 Euro.
Erhöhungsbeträge für Besoldungsgruppen A 3 bis A 5
Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 5 um je 6,29 Euro, ab Stufe 3 für jedes weitere zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 und A 3 um je 31,49 Euro, in Besoldungsgruppe A 4 um je 25,19 Euro und in Besoldungsgruppe A 5 um je 18,89 Euro. Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungsgruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt. Anrechnungsbetrag nach § 39 Abs. 2 Satz 1 BBesG:
- in den Besoldungsgruppen A 3 bis A 8: 108,98 Euro
- in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12: 114,13 Euro
Besoldungstabelle B – ab 01.10.2013 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle C – ab 01.10.2013 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle W – ab 01.10.2013 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle R – ab 01.10.2013 (Monatsbeträge in Euro)
Anwärtergrundbetrag – ab 01.10.2013 (Monatsbeträge in Euro)
Wesentliche Stellenzulagen – ab 01.10.2013 (Monatsbeträge in Euro)
Thüringen: Besoldungstabellen ab 01. April 2012
Die Besoldung wird durch Gesetz bzw. Rechtsverordnungen geregelt. Grundlage war bis zum 31. August 2006 einheitlich das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) und die dazu erlassenen Rechtsvorschriften wie die Bundesbesoldungsordnungen. Im Rahmen der Föderalismusreform wurde den Ländern die eigenständige Regelungskompetenz für die Besoldung übertragen.
Der Freistaat Thüringen hat diese Gesetzgebungskompetenz genutzt und ein eigenes vollständig neues Besoldungsgesetz ab 1. Juli 2008 erlassen. Wesentliche Änderung ist dabei das Abrücken von den bisherigen Dienstaltersstufen und die Einführung von Erfahrungsstufen (bei gleichbleibendem Stufenzuschnitt) sowie die Abschaffung der Besoldungsgruppe A 2. Zudem wurde die bisherige Sonderzahlung in das Grundgehalt eingebaut. Weiterhin wurde zuletzt zum 1. Oktober 2011 die Besoldung um 1,5% angepasst. Im Jahr 2012 erfolgte die nächste Anpassung zum 1. April 2012 um 1,9% zzgl. eines Sockels in Höhe von 17 Euro/Anwärter 6 Euro.
Die Tabellenwerte ab 1. April 2012 finden Sie auf dieser Seite.
Besoldungstabelle A – ab 1.4.2012 (Monatsbeträge in Euro) .
Familienzuschlag – ab 1.4.2012 (Monatsbeträge in Euro) .
Für das erste und zweite Kind erhöht sich der Familienzuschlag um je 110,59 Euro, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 333,49 Euro.
Erhöhungsbeträge für Besoldungsgruppen A 3 bis A 5
Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 5 um je 6,14 Euro, ab Stufe 3 für jedes weitere zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 und A 3 um je 30,74 Euro, in Besoldungsgruppe A 4 um je 24,59 Euro und in Besoldungsgruppe A 5 um je 18,44 Euro. Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungsgruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt.
Anrechnungsbetrag nach § 39 Abs. 2 Satz 1 BBesG:
- in den Besoldungsgruppen A 3 bis A 8: 106,37 Euro
- in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12: 111,40 Euro
Besoldungstabelle B – ab 1.4.2012 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle C – ab 1.4.2012 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle W – ab 1.4.2012 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle R – ab 1.4.2012 (Monatsbeträge in Euro)
Anwärtergrundbetrag – ab 1.4.2012 (Monatsbeträge in Euro)
Allgemeine Stellenzulage – ab 1.4.2012
Mehr Informationen zur Besoldung in Thüringen finden Sie unter: www.besoldung-thueringen.de
Thüringen: Besoldungstabellen ab 01. März 2010
Die Besoldung wird durch Gesetz bzw. Rechtsverordnungen geregelt. Grundlage war bis zum 31. August 2006 einheitlich das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) und die dazu erlassenen Rechtsvorschriften wie die Bundesbesoldungsordnungen. Im Rahmen der Föderalismusreform wurde den Ländern die eigenständige Regelungskompetenz für die Besoldung übertragen. Thüringen hat diese Gesetzgebungskompetenz genutzt und ein eigenes vollständig neues Besoldungsgesetz erlassen, das ab 1. Juli 2008 gilt.
Wesentliche Änderung ist dabei das Abrücken von den bisherigen Dienstaltersstufen und die Einführung von Erfahrungsstufen (bei gleichbleibendem Stufenzuschnitt) sowie die Abschaffung der Besoldungsgruppe A 2. Zudem wurde die bisherige Sonderzahlung in das Grundgehalt eingebaut. Zum 1. März 2009 erfolgte eine Anhebung der Grundgehaltssätze um 20 Euro und unmittelbar im Anschluss eine Erhöhung der Bezüge um 3,0 Prozent. Im Jahr 2010 erfolgt die nächste Anpassung zum 1. März 2010 um 1,2 Prozent. Zudem gilt ab 1. Januar 2010 – durch das Auslaufen der 2. Besoldungsübergangsverordnung – für alle Beamten – unabhängig von der der Besoldungsgruppe – einheitlich die ungekürzte „Westbesoldung".
Besoldungstabelle A – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro) .
Familienzuschlag – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro) .
Für das erste und zweite Kind erhöht sich der Familienzuschlag um je 106,93 Euro, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 322,43 Euro.
Erhöhungsbeträge für Besoldungsgruppen A 2 bis A 5
Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 5 um je 5,94 Euro, ab Stufe 3 für jedes weitere zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 und A 3 um je 29,72 Euro, in Besoldungsgruppe A 4 um je 23,77 Euro und in Besoldungsgruppe A 5 um je 17,83 Euro. Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungsgruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt.
Anrechnungsbetrag nach § 39 Abs. 2 Satz 1 BBesG:
- in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 8: 102,85 Euro
- in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12: 107,70 Euro
Besoldungstabelle B – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle C – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle W – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle R – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)
Anwärtergrundbetrag – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)
Allgemeine Stellenzulage – ab 1.3.2010
Mehr Informationen zur Besoldung in Thüringen finden Sie unter: www.besoldung-thueringen.de