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Sachsen-Anhalt Besoldungsrecht und Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte sowie Anwärter/innen |
Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt. Sachsen-Anhalt hat die eigenständige Regelungskompetenz für Besoldung und Versorgung dazu genutzt, ein eigenes Besoldungsgesetz zu verabschieden, in dem u.a. der Stufenaufstieg durch Besoldungsdienstalter durch Erfahrungsstufen ersetzt wurde. Allerdings ist das Überleitungsrecht deutlich komplizierter als beim Bund.
Tarifergebnis TV-Länder (TV-L) 2022 und 2023
Für die Beamten in den Ländern – mit Ausnahme Hessen – orientiert sich die Anhebung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge im Wesentlichen am Tarifabschluss der Länder (TV-L). >>>Das Tarifergebnis finden Sie hier.
Die Entgelte für die 1,1 Mio. Tarifbeschäftigten der Länder (außer Hessen) wurden zum 01.12.2022 um 2,8 Prozent angehoben, für Auszubildende, Praktikanten und Studierende 50 Euro (70 Euro im Gesundheitswesen). Daneben wurde eine steuerfreie Corona-Zahlung in Höhe von 1.300 Euro gezahlt (Auszubildende, Praktikanten und Studierende 650 Euro). Der Tarifabschluss hat eine Laufzeit von 24 Monaten.
Das Tarifergebnis für die Arbeitnehmer der Länder wird zeit- und inhaltsgleich auf Beamtinnen und Beamte in Sachsen-Anhalt übertragen. „Ein entsprechender Gesetzentwurf der Landesregierung wird zu Beginn des Jahres 2022 in den Landtag eingebracht“, sagte Finanzminister Michael Richter. Die Linearanpassung von 2,8 Prozent soll zum 01.12.2022 zeit- und wirkungsgleich erfolgen. Weiter teilte der Minister mit, dass die Besoldungsempfänger/innen auch die Corona-Sonderzahlung von 1.300 Euro (Anwärter 650) erhalten werden. Allerdings sollen Versorgungsempfänger/innen für diese Zahlung nicht einbezogen werden.
Sachsen-Anhalt hat die Bezüge 2022 wie folgt angepasst: per Gesetz wurde die Besoldung der Beamten, Richter und VersE ab 1. Dezember 2022 um 2,8 v. H. und die Anwärtergrundbeträge um 50 Euro erhöht. Aktive Beamte und Richter erhielten zusätzlich zur linearen Erhöhung der Bezüge eine einmalige Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro (Anwärter 650 Euro). VersE erhielten keine Corona-Sonderzahlung.
Mehr zur Besoldung und aktuellen Entwicklung in Sachsen-Anhalt findet man unter www.besoldung-sachsen-anhalt.de
Besoldungstabellen für Beamte des Landes Sachsen-Anhalt ab 01.12.2022
Grundgehalt (Monatsbeträge in Euro)
BesGr | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 | Stufe 6 | Stufe 7 | Stufe 8 |
A 4 | 2.380,80 | 2.441,48 | 2.502,16 | 2.550,97 | 2.600,01 | 2.649,09 | 2.698,15 | 2.744,88 |
A 5 | 2.398,06 | 2.475,74 | 2.536,12 | 2.596,47 | 2.656,86 | 2.717,22 | 2.777,58 | 2.837,98 |
A 6 | 2.449,06 | 2.536,39 | 2.625,21 | 2.695,51 | 2.765,76 | 2.836,07 | 2.913,06 | 2.979,34 |
A 7 | 2.545,97 | 2.622,82 | 2.727,68 | 2.832,36 | 2.937,11 | 3.041,87 | 3.120,12 | 3.201,32 |
A 8 | 2.690,17 | 2.783,29 | 2.918,53 | 3.053,80 | 3.188,99 | 3.283,22 | 3.377,38 | 3.474,03 |
A 9 | 2.850,17 | 2.941,76 | 3.090,26 | 3.238,79 | 3.387,32 | 3.488,10 | 3.588,87 | 3.690,30 |
A 10 | 3.052,14 | 3.179,12 | 3.364,77 | 3.550,40 | 3.734,23 | 3.864,70 | 3.996,03 | 4.129,70 |
A 11 | 3.481,04 | 3.669,33 | 3.860,29 | 4.055,26 | 4.186,94 | 4.323,89 | 4.460,39 | 4.600,52 |
A 12 | 3.725,31 | 3.952,18 | 4.184,18 | 4.417,52 | 4.578,78 | 4.744,11 | 4.907,36 | 5.075,62 |
A 13 | 4.366,73 | 4.584,96 | 4.806,34 | 5.027,73 | 5.181,34 | 5.334,93 | 5.488,33 | 5.640,95 |
A 14 | 4.593,12 | 4.876,99 | 5.163,40 | 5.449,86 | 5.647,72 | 5.845,57 | 6.043,46 | 6.245,46 |
A 15 | 5.617,06 | 5.870,49 | 6.066,98 | 6.263,46 | 6.459,93 | 6.656,44 | 6.852,93 | 7.051,31 |
A 16 | 6.195,85 | 6.490,38 | 6.717,33 | 6.944,25 | 7.171,14 | 7.398,09 | 7.625,05 | 7.854,61 |
Familienzuschlag
Gültig ab 01.12.2022 (Monatsbetrag in Euro)
Stufe 1 |
149,42 |
Stufe 2 |
312,85 |
Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 312,85 Euro,
für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 744,28 Euro.
Erhöhungsbeträge für die Besoldungsgruppen A 4 und A 5
Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen
A 4 und A 5 um je 5,92 Euro und für jedes weitere zu berücksichtigende Kind
in der Besoldungsgruppe A 4 um je 23,70 Euro und
in der Besoldungsgruppe A 5 um je 17,78 Euro.
Besoldungsordnung B
Gültig ab 01.12.2022
Besoldungs- gruppe |
B 2 | B 3 | B 4 | B 5 | B 6 | B 7 | B 8 | B 9 | B 10 | B 11 |
8.190,36 | 8.672,60 | 9.177,62 | 9.757,10 | 10.304,27 | 10.836,56 | 11.391,30 | 12.080,12 | 14.219,18 | 14.770,51 |
Besoldungsordnung C
Gültig ab 01.12.2022
Besoldungs- gruppe |
Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 | Stufe 6 | Stufe 7 | Stufe 8 |
C 1 | 3.906,08 | 4.037,58 | 4.169,08 | 4.300,58 | 4.433,82 | 4.567,92 | 4.702,03 | 4.836,17 |
C 2 | 3.914,26 | 4.123,83 | 4.333,41 | 4.546,93 | 4.760,67 | 4.974,43 | 5.188,18 | 5.401,93 |
C 3 | 4.294,02 | 4.535,01 | 4.777,07 | 5.019,09 | 5.261,13 | 5.503,14 | 5.745,16 | 5.987,20 |
C 4 | 5.432,42 | 5.675,73 | 5.919,04 | 6.162,34 | 6.405,65 | 6.648,93 | 6.892,26 | 7.135,52 |
Besoldungs- gruppe |
Stufe 9 | Stufe 10 | Stufe 11 | Stufe 12 | Stufe 13 | Stufe 14 | Stufe 15 | |
C 1 | 4.970,29 | 5.104,42 | 5.238,55 | 5.372,65 | 5.506,82 | 5.640,95 | ||
C 2 | 5.615,70 | 5.829,46 | 6.043,15 | 6.256,94 | 6.470,68 | 6.684,48 | 6.898,26 | |
C 3 | 6.229,24 | 6.471,27 | 6.713,29 | 6.955,35 | 7.197,39 | 7.439,43 | 7.681,42 | |
C 4 | 7.378,82 | 7.622,13 | 7.865,45 | 8.108,74 | 8.352,06 | 8.595,35 | 8.838,64 |
Besoldungsordnung W
Gültig ab 01.12.2022
Besoldungsgruppe | W 1 | W 2 | W 3 |
4 909,69 | 6 459,93 | 7 171,14 |
Besoldungsordnung R
Gültig ab 01.12.2022
Besol- dungs- gruppe |
Stufe | |||||||
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | |
R1 | 4.467,81 | 5.194,23 | 5 920,67 | 6 183,33 | 6.445,94 | 6.708,61 | 6.971,24 | 7.233,88 |
R2 | 6.003,29 | 6 574,63 | 6 837,28 | 7.099,92 | 7.362,54 | 7.625,19 | 7.887,86 | |
R3 | 8.672,60 | |||||||
R4 | 9.177,62 | |||||||
R5 | 9.757,10 | |||||||
R6 | 10.304,27 | |||||||
R7 | 10.836,56 | |||||||
R8 | 11.391,30 |
Anwärtergrundbetrag
Gültig ab 01.12.2022 (Monatsbetrag in Euro)
Eingangsamt, in das der Anwärter nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes unmittelbar eintritt | Grundgehalt (Monatsbetrag in Euro) |
A 4 | 1.188,47 |
A 5 bis A 8 | 1.308,94 |
A 9 bis A 11 | 1.362,82 |
A 12 | 1.502,28 |
A 13 | 1.534,00 |
A 13 + Zulage Erhöhungsbeträge für die Besoldungsgruppen A 4 und A 5 |
1.568,85 |
Übertragung des Ergebnisses (TV-L 2019-2020-2021) auf Landesbeamte
Wie der überwiegende Teil der Länder hat sich auch das Land Sachsen-Anhalt am Ergebnis des TV-L orientiert und die Besoldung seiner Beamten in drei Schritten angehoben: 3,2 Prozent (1.1.2019), 3,2 Prozent (1.1.2020) und 1,4 Prozent (1.1.2021). Die Anwärtergrundbeträge erhöhten sich in den Jahren 2019 und 2020 jeweils um einen Festbetrag zum 01.01. um 50,00 Euro. Es werden keine Mindesterhöhungsbeträge sowie keine höhere lineare Erhöhung der jeweiligen Stufe 1 in Besoldungsgruppen mit aufsteigenden Grundgehältern in den Gesetzentwurf aufgenommen. Auch einige weiteren Punkte der Tarifeinigung bleiben unberücksichtigt, weil die rechtlichen und tatsächlichen Ausgangslagen sich im Tarif- und Besoldungsbereich unterscheiden.
Mehr zur Besoldung und aktuellen Entwicklung in Sachsen-Anhalt findet man unter www.besoldung-sachsen-anhalt.de ➚
Besoldungstabelle A – ab 01.01.2021
(Monatsbeträge in Euro)
Familienzuschlag – ab 01.01.2021
(Monatsbeträge in Euro)
Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 124,33 Euro, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 399,01 Euro.
Erhöhungsbeträge für Besoldungsgruppen A 4 bis A 5
Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in den Besoldungs gruppen A 4 bis A 5 um je 5,76 Euro, in der Besoldungsgruppe A 4 um je 23,05 Euro und in der Besoldungsgruppe A 5 um je 17,30 Euro.
Besoldungstabelle B – ab 01.01.2020 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle C – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle W – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle R – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro)
Anwärtergrundbetrag – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro)
Wesentliche Stellenzulagen – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro)
Einfach Bild anklicken |
Link-TIPP: Besoldung in Sachsen-Anhalt
Unter www.besoldung-sachsen-anhalt.de finden Sie Informationen rund um das Besoldungsrecht. Neben dem Landesbesoldungsgesetz finden Sie dort auch weitere Rechtsvorschriften zur Besoldung der Beamten sowie Vorschriften zum Beamtenrecht, beispielsweise
- Landesbeamtengesetz
- Laufbahnverordnung
- Arbeitszeitverordnung
- Landespersonalvertretungsgesetz.
Besoldungstabellen für Beamte in Sachsen-Anhalt
Seit den Beschlüssen zur Föderalismusreform haben die Länder bei der Beamtenbesoldung eine eigene Gesetzgebungskompetenz. Auf dieser Website können Sie die jeweils aktuellen Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte des Landes Sachsen-Anhalt einsehen.
Red UT RUS 20210419
Sachsen-Anhalt: Besoldungstabellen ab 01. Juli 2014
Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt. Wesentliche gesetzliche Grundlagen waren und sind durch entsprechende Übernahmegesetze bzw. die Weitergeltungsanordnung des Artikel 125 a Grundgesetz, das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) und die dazu erlassenen Rechtsvorschriften zum Stand 31.08.2006. Im Rahmen der Föderalismusreform wurde den Ländern ab 01.09.2006 die eigenständige Regelungskompetenz für Besoldung und Versorgung übertragen. Diese Kompetenz wurde bislang dazu genutzt, ein eigenes Besoldungsgesetz zu verabschieden, u.a. wurde der Stufenaufstieg durch Besoldungsdienstalter durch Erfahrungsstufen ersetzt. Allerdings ist das Überleitungsrecht deutlich komplizierter als beim Bund. Zuletzt wurden die Bezüge zum 01.01.2012 um 1,9 Prozent angehoben.
Übertragung des Tarifergebnisses im TV-L 2013/2014 auf die Landesbeamten
Mit dem Landesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2013/2014 erfolgt eine zeitlich verzögerte Übertragung des Tarifergebnisses. Die Bezüge werden zum 01.07.2014 um 2,95 Prozent angehoben.
Mehr Informationen unter www.besoldungstabelle.de/sachsen_anhalt
Besoldungstabelle A – 01.07.2014 (Monatsbeträge in Euro)
Familienzuschlag – 01.07.2014 (Monatsbeträge in Euro)
Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 105,58 Euro, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 338,84 Euro.
Erhöhungsbeträge für Besoldungsgruppen A 4 bis A 5
Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 4 bis A 5 um je 5,11 Euro, in Besoldungsgruppe A 4 um je 20,45 Euro und in Besoldungsgruppe A 5 um je 15,34 Euro.
Besoldungstabelle B – 01.07.2014 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle C – 01.07.2014 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle W – 01.07.2014 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle R – 01.07.2014 (Monatsbeträge in Euro)
Anwärtergrundbetrag – 01.07.2014 (Monatsbeträge in Euro)
Wesentliche Stellenzulagen – 01.07.2014
Sachsen-Anhalt: Besoldungstabellen ab 01. Juli 2013
Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt. Wesentliche gesetzliche Grundlagen waren und sind durch entsprechende Übernahmegesetze bzw. die Weitergeltungsanordnung des Artikel 125 a Grundgesetz, das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) und die dazu erlassenen Rechtsvorschriften zum Stand 31.08.2006. Im Rahmen der Föderalismusreform wurde den Ländern ab 01.09.2006 die eigenständige Regelungskompetenz für Besoldung und Versorgung übertragen. Diese Kompetenz wurde bislang dazu genutzt, ein eigenes Besoldungsgesetz zu verabschieden, u.a. wurde der Stufenaufstieg durch Besoldungsdienstalter durch Erfahrungsstufen ersetzt. Allerdings ist das Überleitungsrecht deutlich komplizierter als beim Bund. Zuletzt wurden die Bezüge zum 01.01.2012 um 1,9 Prozent angehoben.
Übertragung des Tarifergebnisses im TV-L 2013/2014 auf die Landesbeamten
Der Gesetzentwurf (Drs. 6/1994) sieht eine zeitlich verzögerte Übertragung des Tarifergebnisses vor. Die Bezüge sollen zum 01.07.2013 um 2,65 Prozent und zum 01.07.2014 um weitere 2,95 Prozent angehoben werden.
Mehr Informationen unter www.besoldungstabelle.de/sachsen_anhalt
Besoldungstabelle A – 01.07.2013 bis 30.06.2014 (Monatsbeträge in Euro)
Familienzuschlag – 01.07.2013 bis 30.06.2014 (Monatsbeträge in Euro)
Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 102,55 Euro, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 329,13 Euro.
Erhöhungsbeträge für Besoldungsgruppen A 4 bis A 5
Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 4 bis A 5 um je 5,11 Euro, in Besoldungsgruppe A 4 um je 20,45 Euro und in Besoldungsgruppe A 5 um je 15,34 Euro.
Besoldungstabelle B – 01.07.2013 bis 30.06.2014 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle C – 01.07.2013 bis 30.06.2014 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle W – 01.01.2013 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle R – 01.07.2013 bis 30.06.2014 (Monatsbeträge in Euro)
Anwärtergrundbetrag – 01.07.2013 bis 30.06.2014 (Monatsbeträge in Euro)
Wesentliche Stellenzulagen – 01.07.2013 bis 30.06.2014
Sachsen-Anhalt: Besoldungstabellen ab 01. Januar 2012
Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt. Wesentliche gesetzliche Grundlagen waren und sind durch entsprechende Übernahmegesetze bzw. die Weitergeltungsanordnung des Artikel 125 a Grundgesetz das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) und die dazu erlassenen Rechtsvorschriften wie die Bundesbesoldungsordnungen zum Stand 31. August 2006. Im Rahmen der Föderalismusreform wurde den Ländern ab dem 1. September 2006 die eigenständige Regelungskompetenz für die Besoldung, die Laufbahnen und die Beamtenversorgung übertragen.
Das Land Sachsen-Anhalt hat diese Gesetzgebungskompetenz dazu genutzt, ein eigenes Besoldungsgesetz zu verabschieden. Dies sieht u.a. eine Abkehr vom Besoldungsdienstalter hin zu Erfahrungsstufen bei gleichem Aufbau wie beim Bund vor. Beim Überleitungsrecht wurde jedoch ein wesentlich komplizierterer Weg gewählt. Zudem hat das Land einige Landesbesoldungs- und –versorgungsanpassungsgesetze verabschiedet. Für das Jahr 2011 hatte dies eine Linearanpassung von 1,5 % zum 1.4. zum Inhalt. Im Jahr 2012 erhalten die Beamtinnen und Beamten weitere 1,9% zzgl. eines Sockelbetrages von 17 Euro.
Die Tabellenwerte ab 1. Januar 2012 finden Sie auf dieser Seite.
Besoldungstabelle A – ab 1.1.2012 (Monatsbeträge in Euro)
Familienzuschlag – ab 1.1.2012 (Monatsbeträge in Euro)
Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 99,90 Euro, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 320,63 Euro.
Erhöhungsbeträge für Besoldungsgruppen A 4 bis A 5
Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 4 bis A 5 um je 5,11 Euro, in Besoldungsgruppe A 4 um je 20,45 Euro und in Besoldungsgruppe A 5 um je 15,34 Euro.
Besoldungstabelle B – ab 1.1.2012 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle C – ab 1.1.2012 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle W – ab 1.1.2012 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle R – ab 1.1.2012 (Monatsbeträge in Euro)
Anwärtergrundbetrag – ab 1.1.2012 (Monatsbeträge in Euro)
Allg. Stellenzulage (Nr. 27 Abs. 1) – ab 1.1.2012 (Monatsbeträge in Euro)
Mehr Informationen zur Besoldung in Sachsen-Anhalt finden Sie unter: www.besoldung-sachsen-anhalt.de
Sachsen-Anhalt:Besoldungstabellen ab 01. März 2010
Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt. Wesentliche gesetzliche Grundlagen waren und sind durch entsprechende Übernahmegesetze bzw. die Weitergeltungsanordnung des Artikel 125 a Grundgesetz das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) und die dazu erlassenen Rechtsvorschriften wie die Bundesbesoldungsordnungen zum Stand 31. August 2006. Im Rahmen der Föderalismusreform wurde den Ländern ab dem 1. September 2006 die eigenständige Regelungskompetenz für die Besoldung, die Laufbahnen und die Beamtenversorgung übertragen.
Das Land Sachsen-Anhalt hat diese Gesetzgebungskompetenz bislang hauptsächlich dazu genutzt, eigene Besoldungsanpassungsgesetze zu verabschieden. Diese sahen zum 1. März 2009 eine Anhebung der Grundgehaltssätze um 20 Euro und unmittelbar im Anschluss eine Erhöhung der Bezüge um 3,0 Prozent vor. Im Jahr 2010 erfolgt die nächste Anpassung zum 1. März 2010 um 1,2 Prozent. Zudem gilt ab 1. Januar 2010 – durch das Auslaufen der 2. Besoldungsübergangsverordnung – für alle Beamten – unabhängig von der der Besoldungsgruppe – einheitlich die ungekürzte „Westbesoldung".
Besoldungstabelle A – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)
Familienzuschlag – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)
Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 96,59 Euro, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 300,95 Euro.
Erhöhungsbeträge für Besoldungsgruppen A 2 bis A 5
Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 5 um je 5,11 Euro, ab Stufe 3 für jedes weitere zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 und A 3 um je 25,56 Euro, in Besoldungsgruppe A 4 um je 20,45 Euro und in Besoldungsgruppe A 5 um je 15,34 Euro. Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungsgruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt. Anrechnungsbetrag nach § 39 Abs. 2 Satz 1 BBesG:
- in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 8: 99,95 Euro
- in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12: 106,10 Euro
Besoldungstabelle B – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle C – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle W – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle R – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)
Anwärtergrundbetrag – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)
Allg. Stellenzulage (Nr. 27 Abs. 1) – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)
Mehr Informationen zur Besoldung in Sachsen-Anhalt finden Sie unter: www.besoldung-sachsen-anhalt.de