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Saarland Besoldungsrecht und Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte sowie Anwärter/innen |
Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt (u.a. Weitergeltungsanordnung des Artikel 125 a GG sowie das BBesG mit Stand 31.08.2006). Das Saarland hat die eigenständige Regelungskompetenz für Besoldung und Versorgung u.a. dazu genutzt, die Besoldung anzupassen und den Aufstieg nach Dienstaltersstufen durch das System der Erfahrungsstufen zu ersetzen.
Tarifergebnis TV-Länder (TV-L) 2022 und 2023
Für die Beamten in den Ländern – mit Ausnahme Hessen – orientiert sich die Anhebung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge im Wesentlichen am Tarifabschluss der Länder (TV-L). >>>Das Tarifergebnis finden Sie hier.
Die saarländische Landesregierung hat sich mit den Gewerkschaften auf die Übernahme des Tarifergebnisses für die eigenen Landesbeamten verständigt. Damit gilt als sicher, dass das Tarifergebnis zeit- und inhaltsgleich auf die Beamtenbezüge übertragen wird. Mit Blick auf die im Einkommenssteuergesetz geregelte Befristung der Steuerfreiheit von Corona-Sonderzahlungen bis zum 31.03.2022 sagte die Landesregierung zu, die erforderlichen Maßnahmen für eine Übertragung in die Wege zu leiten (ggf. Auszahlung im Vorgriff).
Da die nächste Bezügeanhebung zum 01.12.2022 erfolgen wird (um 2,8 Prozent) gelten die Tabellen auf dieser Seite bis November 2022.
Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt (u.a. Weitergeltungsanordnung des Artikel 125 a GG sowie das BBesG mit Stand 31.08.2006). Das Saarland hat die eigenständige Regelungskompetenz für Besoldung und Versorgung u.a. dazu genutzt, die Besoldung anzupassen und den Aufstieg nach Dienstaltersstufen durch das System der Erfahrungsstufen zu ersetzen.
Mehr zur Besoldung und aktuellen Entwicklung im Saarland findet man unter www.besoldung-saarland.de ➚.
Grundgehaltssätze (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungsordnung A
ab 01.12.2022
Monatsbeträge in Euro
Besoldungs- gruppe |
|
|||||||||||||
Stufe | ||||||||||||||
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | |||
A 4 | 2.374,22 | 2.434,21 | 2.494,16 | 2.554,15 | 2.614,12 | 2.674,10 | 2.734,05 | |||||||
A 5 | 2.391,27 | 2.468,09 | 2.527,74 | 2.587,40 | 2.647,06 | 2.706,74 | 2.766,40 | 2.826,06 | ||||||
A 6 | 2.441,69 | 2.507,22 | 2.572,71 | 2.638,25 | 2.703,72 | 2.769,26 | 2.834,79 | 2.900,31 | 2.965,78 | |||||
A 7 | 2.537,47 | 2.596,37 | 2.678,80 | 2.761,23 | 2.843,64 | 2.926,07 | 3.008,52 | 3.067,39 | 3.126,29 | 3.185,17 | ||||
A 8 | 2.680,02 | 2.750,44 | 2.856,06 | 2.961,72 | 3.067,34 | 3.173,00 | 3.243,43 | 3.313,82 | 3.384,31 | 3.454,71 | ||||
A 9 | 2.820,69 | 2.889,99 | 3.002,75 | 3.115,48 | 3.228,25 | 3.341,00 | 3.418,50 | 3.496,02 | 3.573,52 | 3.651,04 | ||||
A 10 | 3.020,32 | 3.116,63 | 3.261,06 | 3.405,53 | 3.549,98 | 3.694,46 | 3.790,76 | 3.887,51 | 3.986,02 | 4.084,56 | ||||
A 11 | 3.423,10 | 3.571,08 | 3.719,08 | 3.867,18 | 4.018,61 | 4.119,54 | 4.220,50 | 4.321,47 | 4.422,43 | 4.523,36 | ||||
A 12 | 3.664,48 | 3.840,97 | 4.020,92 | 4.201,46 | 4.381,99 | 4.502,32 | 4.622,69 | 4.743,06 | 4.863,43 | 4.983,76 | ||||
A 13 | 4.296,82 | 4.491,80 | 4.686,72 | 4.881,70 | 5.011,64 | 5.141,66 | 5.271,59 | 5.401,62 | 5.531,58 | |||||
A 14 | 4.516,24 | 4.769,04 | 5.021,82 | 5.274,65 | 5.443,17 | 5.611,74 | 5.780,27 | 5.948,81 | 6.117,38 | |||||
A 15 | 5.508,46 | 5.786,41 | 6.008,77 | 6.231,12 | 6.453,50 | 6.675,86 | 6.898,24 | |||||||
A 16 | 6.069,30 | 6.390,72 | 6.647,94 | 6.905,12 | 7.162,26 | 7.419,46 | 7.676,64 |
Ab dem 1. Dezember 2022 wurde die erste Erfahrungsstufe in den Besoldungsordnung A gestrichen.
Familienzuschlag
Gültig ab 01.12.2022 (Monatsbetrag in Euro)
Stufe 1 |
144,77 |
Stufe 1 |
290,27 |
Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu
berücksichtigende Kind um 145,50 Euro, für das dritte und jedes weitere zu
berücksichtigende Kind um 407,50 Euro.
Erhöhungsbeträge für die BesGr. A 4 und A 5
Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende
Kind in den Besoldungsgruppen A 4 und A 5 um je 5,11 Euro, ab Stufe 3 für
jedes weitere zu berücksichtigende Kind um je 20,45 Euro.
Sonderzuschlag zum Familienzuschlag (Monatsbeträge in Euro)
BesGr | stufe | ||||||
2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | |
A 5 | 389,00 | 328,00 | 267,00 | 206,00 | 145,00 | 84,00 | 23,00 |
A 6 | 370,00 | 303,00 | 236,00 | 169,00 | 102,00 | 35,00 | |
A 7 | 314,00 | 231,00 | 148,00 | 65,00 | |||
A 8 | 229,00 | 158,00 | 51,00 | ||||
A 9 | 110,00 |
Besoldungsordnung B
Gültig ab 01.12.2022
Besoldungs- gruppe |
B 2 | B 3 | B 4 | B 5 | B 6 | B 7 | B 8 |
8.001,99 | 8.469,29 | 8.958,68 | 9.520,17 | 10.050,40 | 10.566,16 | 11.103,75 |
Besoldungsordnung C
Gültig ab 01.12.2022
Besoldungs- gruppe |
Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 | Stufe 6 | Stufe 7 | Stufe 8 |
C 1 | 3.956,38 | 4.088,47 | 4.222,31 | 4.356,15 | 4.490,03 | 4.625,90 | 4.762,40 | 4.898,86 |
C 2 | 3.964,56 | 4.176,26 | 4.389,61 | 4.604,50 | 4.822,06 | 5.039,65 | 5.257,19 | 5.474,73 |
C 3 | 4.349,50 | 4.592,40 | 4.838,74 | 5.085,08 | 5.331,43 | 5.577,77 | 5.824,09 | 6.070,43 |
C 4 | 5.505,78 | 5.753,40 | 6.001,07 | 6.248,70 | 6.496,35 | 6.743,97 | 6.991,60 | 7.239,22 |
Besoldungs- gruppe |
Stufe 9 | Stufe 10 | Stufe 11 | Stufe 12 | Stufe 13 | Stufe 14 | Stufe 15 | |
C 1 | 5.035,42 | 5.171,92 | 5.308,46 | 5.444,94 | 5.581,51 | 5.718,01 | ||
C 2 | 5.692,32 | 5.909,86 | 6.127,42 | 6.344,98 | 6.562,53 | 6.780,11 | 6.997,67 | |
C 3 | 6.316,80 | 6.563,14 | 6.809,46 | 7.055,80 | 7.302,16 | 7.548,46 | 7.794,81 | |
C 4 | 7.486,84 | 7.734,46 | 7.982,14 | 8.229,77 | 8.477,37 | 8.725,01 | 8.972,66 |
Besoldungsordnung W
Gültig ab 01.12.2022
Besoldungsgruppe W | Betrag |
W 1 | 4.822,96 |
W 2 | 6.181,59 |
W 3 | 7.202,10 |
Leistungsbezüge als Mindestbetrag nach § 37 Abs. 1 Satz 3
Besoldungsgruppe | Betrag |
W 2 | 381,62 |
W 3 | 381,62 |
Besoldungsordnung R
Gültig ab 01.12.2022
Besol- dungs- gruppe |
Stufe | |||||||||||
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | |
R1 | 4.394,75 | 4.589,76 | 4.692,38 | 4.957,12 | 5.221,87 | 5.486,62 | 5.751,37 | 6.016,15 | 6.280,87 | 6.545,65 | 6.810,38 | 7.075,14 |
R2 | 5.326,14 | 5.590,88 | 5.855,63 | 6.120,39 | 6.385,15 | 6.649,90 | 6.914,66 | 7.179,39 | 7.444,17 | 7.708,88 | ||
R3 | 8.469,29 | |||||||||||
R4 | 8.958,68 | |||||||||||
R5 | 9.520,17 | |||||||||||
R6 | 10.050,40 | |||||||||||
R7 | 10.566,16 | |||||||||||
R8 | 11.103,75 |
Ab dem 1. Dezember 2022 wurde die erste Erfahrungsstufe in den Besoldungsordnung R gestrichen.
Anwärtergrundbetrag
Gültig ab 01.12.2022 (Monatsbetrag in Euro)
Einstiegsamt, in das die Anwärterin oder der Anwärter nach Abschluss |
Grundgehalt (Monatsbetrag in Euro) |
A 4 | 1.153,45 |
A 6 bis A 8 | 1.153,45 |
A 9 bis A 11 | 1.327,21 |
A 12 | 1.466,20 |
A 13 | 1.497,82 |
A 13 + Zulage |
1.532,56 |
AB hier die Tabellenwerte der Vorjahre
Übertragung des Ergebnisses (TV-L 2019-2020-2021) auf Landesbeamte
Die meisten Länder haben sich am Ergebnis des TV-L orientiert und die Besoldung ihrer Beamten in drei Schritten angehoben: 3,2 Prozent (1.1.2019), 3,2 Prozent (1.1.2020) und 1,4 Prozent (1.1.2021). Das Saarland hat für seine Beamten abweichende Regelungen getroffen und erhöhte die Besoldungs- und Versorgungsbezüge in drei Schritten: zum 01.08.2019 um 3,2 Prozent, zum 01.06.2020 um 3,2 Prozent und zum 01.04.2021 um 1,7 Prozent.
ie Anwärtergrundbeträge erhöhen sich in den Jahren 2019 und 2020 entsprechend dem Tarifergebnis jeweils zum 01.01. um 50,00 Euro. Darüber hat das Saarland einige weitere besoldungsrechtliche Verbesserungen beschlossen (u.a. 2-stufi ge Erhöhung der Zulage für Lehrkräfte des gehobenen Dienstes) sowie Aufhebung der Regelung zur Absenkung der Eingangsbesoldung im gehobenen und höheren Dienst nach § 3b des Saarländischen Besoldungsgesetzes zum 01.04.2019.
Besoldungstabelle A – ab 01.04.2021
(Monatsbeträge in Euro)
Familienzuschlag – ab 01.04.2021
(Monatsbeträge in Euro)
Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 141,54 Euro, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 396,40 Euro.
Erhöhungsbeträge für Besoldungsgruppen A 4 und A 5
Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in den Besoldungs gruppen A 4 und A 5 um je 5,11 Euro, ab Stufe 3 für jedes weitere zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 4 um je 20,45 Euro und in der Besoldungsgruppe A 5 um je 15,34 Euro. Soweit dadurch im Einzelfall die Be soldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungs gruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zu sätzlich gewährt.
Besoldungstabelle B – ab 01.04.2021 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle C – ab 01.04.2021 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle W – ab 01.04.20210 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle R – ab 01.04.2021 (Monatsbeträge in Euro)
Anwärtergrundbetrag – ab 01.04.2021 (Monatsbeträge in Euro)
Wesentliche Stellenzulagen – ab 01.04.2021 (Monatsbeträge in Euro)
Einfach Bild anklicken |
Link-TIPP: Besoldung in Saarland
Unter www.besoldung-saarland.de finden Sie Informationen rund um das Besoldungsrecht. Neben dem Landesbesoldungsgesetz finden Sie dort auch weitere Rechtsvorschriften zur Besoldung der Beamten sowie Vorschriften zum Beamtenrecht, beispielsweise
- Landesbeamtengesetz
- Laufbahnverordnung
- Arbeitszeitverordnung
- Landespersonalvertretungsgesetz.
Besoldungstabellen für Beamte im Saarland
Seit den Beschlüssen zur Föderalismusreform haben die Länder bei der Beamtenbesoldung eine eigene Gesetzgebungskompetenz. Auf dieser Website können Sie die jeweils aktuellen Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte des Landes Saarland einsehen.
UT RUS 20210419 / RUG 2020
Saarland: Besoldungstabellen ab 01. Mai 2014
Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt. Wesentliche gesetzliche Grundlagen waren und sind durch entsprechende Übernahmegesetze bzw. die Weitergeltungsanordnung des Artikel 125 a Grundgesetz, das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) und die dazu erlassenen Rechtsvorschriften zum Stand 31.08.2006. Im Rahmen der Föderalismusreform wurde den Ländern ab 01.09.2006 die eigenständige Regelungskompetenz für Besoldung und Versorgung übertragen. Diese Gesetzgebungskompetenz wurde im Saarland dazu genutzt, eigene Besoldungsanpassungsgesetze zu verabschieden. Der Aufstieg nach Dienstaltersstufen wurde durch das System der Erfahrungsstufen ersetzt. Zuletzt wurden die Bezüge zum 1.1.2012 erhöht (1,9 Prozent).
Übertragung des Tarifergebnisses im TV-L 2013/2014 auf die Landesbeamten
Zum 01.05./01.07. und 01.09.2014 (gestaffelt nach BesGr.) werden die Bezüge um 4 Prozent (1,8 Prozent fließen in die Versorgungsrücklage) angehoben. Für die BesGr bis A 9 findet die Anhebung zum 01.05. statt, für die BesGr. A 10 bis A 13 am 01.07. ab der BesGr. A 14 erfolgt die Anpassung zum 01. September.
Mehr Informationen unter www.besoldungstabelle.de/saarland
Besoldungstabelle A – ab 01.05.2014* (Monatsbeträge in Euro)
* Gültig ab 1. Mai 2014 A 2 bis A 9, ab 1. Juli 2014 A 10 bis A 13, ab 1. September 2014 A 14 bis A 16
Familienzuschlag – ab 01.05.2014* (Monatsbeträge in Euro)
* Gültig ab 1. Mai 2014 A 2 bis A 9, ab 1. Juli 2014 A 10 bis A 13 und C 1, ab 1. September 2014 für die übrigen Besoldungsgruppen
Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 120,41 Euro, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 337,27 Euro.
Erhöhungsbeträge für Besoldungsgruppen A 2 bis A 5
Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 5 um je 5,11 Euro, ab Stufe 3 für jedes weitere zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 3 um je 25,56 Euro, in der Besoldungsgruppe A 4 um je 20,45 Euro und in der Besoldungsgruppe A 5 um je 15,34 Euro. Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungsgruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt.
Besoldungstabelle B – ab 01.09.2014 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle C – ab 01.07./01.09.2014* (Monatsbeträge in Euro)
* ab 01.07.2014 für die Besoldungsgruppe C 1, ab 01.09.2014 für die Besoldungsgruppen C 2 bis C 4
Besoldungstabelle W – ab 01.09.2014 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle R – ab 01.09.2014 (Monatsbeträge in Euro)
Anwärtergrundbetrag – ab 01.07.2014 (Monatsbeträge in Euro)
Wesentliche Stellenzulagen – ab 01.05.2014* (Monatsbeträge in Euro)
* Gültig ab 1. Mai 2014 für die Besoldungsgruppen A 2 bis A 9, ab 1. Juli 2014 für die Besoldungsgruppen A 10 bis A 13, ab 1. September 2014 für die übrigen Besoldungsgruppen
Saarland: Besoldungstabellen ab 01. Mai 2013
Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt. Wesentliche gesetzliche Grundlagen waren und sind durch entsprechende Übernahmegesetze bzw. die Weitergeltungsanordnung des Artikel 125 a Grundgesetz, das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) und die dazu erlassenen Rechtsvorschriften zum Stand 31.08.2006. Im Rahmen der Föderalismusreform wurde den Ländern ab 01.09.2006 die eigenständige Regelungskompetenz für Besoldung und Versorgung übertragen. Diese Gesetzgebungskompetenz wurde im Saarland dazu genutzt, eigene Besoldungsanpassungsgesetze zu verabschieden. Der Aufstieg nach Dienstaltersstufen wurde durch das System der Erfahrungsstufen ersetzt. Zuletzt wurden die Bezüge zum 1.1.2012 erhöht (1,9 Prozent).
Übertragung des Tarifergebnisses im TV-L 2013/2014 auf die Landesbeamten
Zum 01.09.2013 werden die Bezüge um 2,5 Prozent (0,2 Prozent fließen in die Versorgungsrücklage) angehoben. Für die BesGr bis A 9 wird die Anhebung auf den 01.05. vorgezogen, für die BesGr A 10 bis A 13 auf den 01.07. Jeweils ein Jahr später werden die Bezüge um weitere 2 Prozent angehoben.
Mehr Informationen unter www.besoldungstabelle.de/saarland
Besoldungstabelle A – ab 01.05.2013* (Monatsbeträge in Euro)
* Gültig ab 1. Mai 2013 A 2 bis A 9, ab 1. Juli 2013 ab A 10 bis A 13, ab 1. September 2013 ab A 14 bis A 16
Familienzuschlag – ab 01.05.2013* (Monatsbeträge in Euro)
Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 115,62 Euro, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 323,86 Euro.
* Gültig ab 1. Mai 2013 A 2 bis A 9, ab 1. Juli 2013 ab A 10 bis A 13, ab 1. September 2013 ab A 14
Erhöhungsbeträge für Besoldungsgruppen A 2 bis A 5
Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 5 um je 5,11 Euro, ab Stufe 3 für jedes weitere zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 und A 3 um je 25,56 Euro, in Besoldungsgruppe A 4 um je 20,45 Euro und in Besoldungsgruppe A 5 um je 15,34 Euro. Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungsgruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt.
Besoldungstabelle B – ab 01.09.2013 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle C – ab 01.07./01.09.2013 (Monatsbeträge in Euro)
ab 01.07.2013 für die Besoldungsgruppe C 1
ab 01.09.2013 für die Besoldungsgruppen C 2 bis C 4
Besoldungstabelle W – ab 01.09.2013 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle R – ab 01.09.2013 (Monatsbeträge in Euro)
Anwärtergrundbetrag – ab 01.07.2013 (Monatsbeträge in Euro)
Wesentliche Stellenzulagen – ab 01.05.2013* (Monatsbeträge in Euro)
* Gültig ab 1. Mai 2013 bis A 9, ab 1. Juli 2013 ab A 10 bis A 13
Saarland: Besoldungstabellen ab 01. Juli 2012
Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt. Wesentliche gesetzliche Grundlagen waren und sind durch entsprechende Übernahmegesetze bzw. die Weitergeltungsanordnung des Artikel 125 a Grundgesetz das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) und die dazu erlassenen Rechtsvorschriften wie die Bundesbesoldungsordnungen zum Stand 31. August 2006. Im Rahmen der Föderalismusreform wurde den Ländern ab dem 1. September 2006 die eigenständige Regelungskompetenz für die Besoldung, die Laufbahnen und die Beamtenversorgung übertragen. Das Saarland hat diese Gesetzgebungskompetenz dazu genutzt, eigene Besoldungsanpassungsgesetze zu verabschieden. Diese sahen zuletzt für das Jahr 2011 lediglich eine Einmalzahlung in Höhe von 360 Euro/Anwärter 120 Euro vor. Für das Jahr 2012 erfolgt eine Anpassung in Höhe von 1,9% zum 1. Juli beinhaltet.
Die Tabellenwerte ab 1. Juli 2012 finden Sie auf dieser Seite.
Besoldungstabelle A – ab 1.7.2012 (Monatsbeträge in Euro)
Familienzuschlag – ab 1.7.2012 (Monatsbeträge in Euro)
|
Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 115,62 Euro, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 323,86 Euro.
Erhöhungsbeträge für Besoldungsgruppen A 2 bis A 5
Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 5 um je 5,11 Euro, ab Stufe 3 für jedes weitere zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 und A 3 um je 25,56 Euro, in Besoldungsgruppe A 4 um je 20,45 Euro und in Besoldungsgruppe A 5 um je 15,34 Euro. Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungsgruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt.
Besoldungstabelle B – ab 1.7.2012 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle C – ab 1.7.2012 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle W – ab 1.7.2012 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle R – ab 1.7.2012 (Monatsbeträge in Euro)
Anwärtergrundbetrag – ab 1.7.2012 (Monatsbeträge in Euro)
Allg. Stellenzulage (Nr. 27 Abs. 1) – ab 1.7.2012 (Monatsbeträge in Euro)
Mehr Informationen zur Besoldung im Saarland finden Sie unter: www.besoldung-saarland.de
Saarland: Besoldungstabellen ab 01. März 2010
Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt. Wesentliche gesetzliche Grundlagen waren und sind durch entsprechende Übernahmegesetze bzw. die Weitergeltungsanordnung des Artikel 125 a Grundgesetz das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) und die dazu erlassenen Rechtsvorschriften wie die Bundesbesoldungsordnungen zum Stand 31. August 2006. Im Rahmen der Föderalismusreform wurde den Ländern ab dem 1. September 2006 die eigenständige Regelungskompetenz für die Besoldung, die Laufbahnen und die Beamtenversorgung übertragen.
Das Saarland hat diese Gesetzgebungskompetenz dazu genutzt, eigene Besoldungsanpassungsgesetze zu verabschieden. Diese sehen zum 1. März 2009 eine Anhebung der Grundgehaltssätze um 40 Euro und unmittelbar an schließend eine Erhöhung der Bezüge um 3,0 Prozent vor. Zudem fand zum 1. Juli 2009 der Ein bau der jährlichen Sonderzahlung in die Grundgehaltstabelle statt und eine Abkehr vom Prinzip der Dienstaltersstufen hin zu Erfahrungsstufen unter Beibehaltung der 12 Stufen und des bisherigen Stufenrhythmus. Im Jahr 2010 erfolgt die nächste Anpassung zum 1. März 2010 um 1,2 Prozent.
Besoldungstabelle A – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)
Familienzuschlag – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)
Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 113,46 Euro, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 317,82 Euro.
Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 5 um je 5,11 Euro, ab Stufe 3 für jedes weitere zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 und A 3 um je 25,56 Euro, in Besoldungsgruppe A 4 um je 20,45 Euro und in Besoldungsgruppe A 5 um je 15,34 Euro. Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungsgruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt. Anrechnungsbetrag nach § 39 Abs. 2 Satz 1 BBesG:
- in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 8: 98,10 Euro
- in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12: 104,14 Euro
Besoldungstabelle B – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle C – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle W – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle R – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)
Anwärtergrundbetrag – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)
Allg. Stellenzulage (Nr. 27 Abs. 1) – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)
Mehr Informationen zur Besoldung im Saarland finden Sie unter: www.besoldung-saarland.de