Vorteile für den öffentlichen Dienst Vergleichen und sparen: Berufsunfähigkeitsabsicherung - Haftpflichtversicherung - Krankenzusatzversicherung - Online-Vergleich Gesetzliche Krankenkassen - Risikolebensversicherung - Zahnzusatzversicherung - |
Sie sind oder waren im öffentlichen Dienst beschäftigt und sind solidarisch? Unterstützen Sie den INFO-SERVICE mit seiner Arbeit für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst mit der Förderung von 1 x jährlich in Höhe von 10 Euro. Als Danke geben wir Ihnen den Persönlichen Zugang zu unserem OnlineService, mit dem Sie alle Publikationen (u.a. Bücher und eBooks) herunterladen, lesen und ausdrucken können.>>> Hier können Sie uns unterstützen. Noch schneller geht es >>>online |
Zur Übersicht aller Meldungen aus dem öffentlichen Sektor
Aktuelles aus dem öffentlichen Sektor:
Bundesrat stoppt Steuergesetzt
DBB begrüßt Entscheidung der Länder
Der dbb hat die Entscheidung des Bundesrates begrüßt, das vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Steuervereinfachung abzulehnen. Auch das Gesetz zur Förderung energetischer Bausanierung fand nicht die Zustimmung der Länderkammer. Dieser überraschende Stopp für beide Gesetze ist vernünftig und wird vom dbb beamtenbund und tarifunion begrüßt, sagte der stellvertretende Vorsitzende des gewerkschaftlichen Dachverbandes Dieter Ondracek am 11. Juli 2011.
Der dbb hatte die im Gesetz vorgesehene Möglichkeit, Einkommensteuererklärungen künftig nur noch alle zwei Jahre abzugeben, abgelehnt. Sie bringt weder für die Bürgerinnen und Bürger noch für die Verwaltung Arbeitserleichterungen, sagte Ondracek. Auch die Länder haben nun deutlich gemacht, dass sie mit der Zwei-Jahres-Option deutlich mehr Arbeit für die Finanzämter befürchten, die diese nicht leisten können. Ondracek weiter: Die gleichfalls vorgesehene Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages von 920 auf 1.000 Euro ist nach Auffassung des dbb keine Steuervereinfachung. Deshalb lehnen wir sie auch ab.
Für steuersystematisch falsch halte der dbb die im Gesetz vorgesehene Gleichsetzung von berufsbedingten und nicht berufsbedingten Kinderbetreuungskosten, so Ondracek: Berufsbedingte Kinderbetreuungskosten sind Werbungskosten und müssen vollständig abziehbar sein, da es sich hierbei um Aufwendungen handelt, die zur Erhaltung und Sicherung des Einkommens aufgebracht werden müssen. Die geplante Einordnung im Bereich der Sonderausgaben wird dem Werbungskosten-Charakter dieser Aufwendungen nicht gerecht.
Mit Blick auf das gleichfalls vom Bundesrat abgelehnte Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden erneuerte Ondracek den Vorschlag des dbb, anstelle einer steuerlichen Förderung eine direkte Subvention ins Auge zu fassen. Allerdings müsse auch die Frage erlaubt sein, ob das Ziel nicht auch durch andere gesetzgeberische Maßnahmen erreichbar ist. Ondracek zeigte sich für den Fall, dass beide Gesetze im Vermittlungsverfahren scheitern, optimistisch: Der dbb sieht keine negativen Auswirkungen für Bürger und Staat.
Quelle: Pressemeldung des dbb beamtenbund und tarifunion, 11.07.2011