Aktuelles aus der öffentlichen Verwaltung: Dienstrecht in Baden-Württemberg zur freiwilligen Weiterarbeit

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Aktuelles aus dem öffentlichen Sektor

Aus dem Dienstrecht des Landes Baden-Württemberg

Die Pläne der baden-württembergischen Landesregierung, eine freiwillige Weiterarbeit über die allgemeine Regelaltersgrenze nur dann zu genehmigen, wenn ein „dienstliches Interesse" besteht, wurde vom Beamtenbund Baden-Württemberg abgelehnt. Unter dieser Voraussetzung komme für den Beamtenbund auch eine freiwillige Weiterarbeit bis zur Vollendung des 70. Lebensjahres nicht in Frage.

Sinnvoller als den Rahmen für freiwillige Weiterarbeit im „dienstlichen Interesse" auszuweiten, seien gute Rahmenbedingungen, um qualifizierte Nachwuchskräfte zu gewinnen. Deshalb müssten für neu eingestellte Beamte die Verschlechterungen bei Besoldung und Beihilfe umgehend zurückgenommen werden.

Der BBW - Beamtenbund Tarifunion hatte sich im Rahmen der Dienstrechtsreform 2010 für die freiwillige Weiterarbeit über die allgemeine Regelaltersgrenze hinaus eingesetzt.

„Dazu steht er nach wie vor. Doch das, was der Gesetzentwurf zur Änderung des Landesbeamtengesetzes und anderer Vorschriften mit dem Ziel der Weiterentwicklung und Modernisierung des öffentlichen Dienstrechts vorsieht, stößt beim BBW nur begrenzt auf Zustimmung. Positiv bewertet er die Rückführung der Sonderaltersgrenze für Beamte im Einsatzdienst der Feuerwehr auf Vollendung des 60. Lebensjahres sowie die vorgesehenen Verbesserungen bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Jedoch die Pläne, dienstliche Engpässe dadurch zu umschiffen, dass man verdiente Mitarbeiter bis zur Vollendung des 70. Lebensjahrs im Dienst hält, lehnt der BBW rundweg ab", heißt es in der Mitteilung des Beamtenbundes.




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