Tarifergebnis 2018: Arbeitnehmer von Bund und Kommunen erhalten ein kräftiges Gehaltsplus

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Tarifverhandlungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und kommunalen Arbeitgebern
hier: Tarifeinigung 2018 (Aktenzeichen: D5-31002/51#9 vom 23.04.2018)

In der dritten Verhandlungsrunde haben sich die Tarifvertragsparteien auf einen Tarifabschluss geeinigt. Die Vereinbarung gilt für eine Mindestlaufzeit von 30 Monaten, vom 1. März 2018 bis zum 31. August 2020. Die Tarifeinigung ist als Anlage I beigefügt. Die zwischen den Tarifvertragsparteien vereinbarte Erklärungsfrist läuft bis zum 15. Juni 2018. Nach Abschluss der Redaktionsverhandlungen, in denen die notwendigen Änderungstarifverträge erarbeitet werden, wird ein Einführungsrundschreiben erstellt. Hinweise zur Zahlbarmachung der erhöhten Entgelte können erst nach Ablauf der o. g. Erklärungsfrist bekanntgegeben werden.
Wesentliche Bestandteile des Tarifabschlusses sind:

Entgelttabelle zum TVöD
Die Entgelttabelle zum TVöD wurde grundlegend überarbeitet. Durch die strukturellen Änderungen der Tabellenentgelte wird die Attraktivität für Berufsanfänger und in den Bereichen gesteigert, in denen die Personalgewinnung schwierig ist. Zudem wurde die Entgelttabelle systematischer, sowohl hinsichtlich der vertikalen Abstände zwischen den Entgeltgruppen als auch hinsichtlich der horizontalen Abstände zwischen den Stufen. Wegen dieser strukturellen Verbesserungen wurden alle Tabellenwerte individuell verändert (die konkreten Tabellenwerte ergeben sich aus den Anhängen 1 bis 3 zur Tarifeinigung, hier: Anlage I). Über die Gesamtlaufzeit ergibt sich für alle Beschäftigten eine Entgelterhöhung von mindestens 6,8%. Die Beschäftigten in den Entgeltgruppen 1 bis 6 erhalten zudem mit Wirkung vom 1. März 2018 eine Einmalzahlung in Höhe von 250 Euro.

Folgeänderungen bei dynamischen Entgeltbestandteilen

Für die Dynamisierung

- der Entgelttabellen des TVöD - BT-V und des KraftfahrerTV Bund,
- der Entgeltgruppen 2 Ü und 15 Ü,
- der individuellen Zwischenstufen sowie
- von Zulagen und Zuschlägen gemäß Teil B Ziffer 2 der Tarifeinigung

gelten folgende Vomhundertsätze:

- ab 1. März 2018 3,19 Prozent,
- ab 1. April 2019 weitere 3,09 Prozent und
- ab 1. März 2020 weitere 1,06 Prozent.

Für die Dynamisierung der individuellen Endstufen wird auf die prozentuale Erhöhung der höchsten Stufe der jeweiligen Entgeltgruppe abgestellt.

Die Entgelte der Auszubildenden, Praktikantinnen und Praktikanten steigen
- ab 1. März 2018 um 50 Euro monatlich und
- ab 1. März 2019 um weitere 50 Euro monatlich.

Die vorläufigen Werte der neu berechneten Tabellen bzw. Entgelte sind zur Information als Anlagen II bis V beigefügt.

Verlängerung von Tarifregelungen
Die Regelung zur Übernahme von Auszubildenden nach § 16a TVAöD – Allgemeiner Teil wird bis zum 31. Oktober 2020, die Regelungen zur Altersteilzeit gemäß dem Tarifvertrag zur Regelung flexibler Arbeitszeiten für ältere Beschäftigte (sog. TV FALTER) werden bis zum 31. August 2020 verlängert.

Einführung einer neuen Entgeltgruppe
Schließlich wurde für den Bereich des Bundes zum 1. März 2018 die Einführung ei-ner Entgeltgruppe 9c vereinbart. Hierfür müssen in der Entgeltordnung Bund noch neue Tätigkeitsmerkmale für Beschäftigte eingeführt werden, deren Tätigkeit sich aus der Entgeltgruppe 9b heraushebt. Näheres hierzu wird in den Redaktionsverhandlungen festgelegt.

ACHTUNG:
Die Inhalte dieses Rundschreibens, einschließlich der genannten Entgelte/Tabellenentgelte stehen unter dem Vorbehalt der endgültigen Tarifierung nach Abschluss der Redaktionsverhandlungen.

Im Auftrag
Dr. Hanebeck

Das gesamte Rundschreiben des Bundesinnenministeriums finden Sie hier:

>>>Tarifergebnis 2018

 

 

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