Aktuelles aus der öffentlichen Verwaltung: Bundesregierung beschließt Familienpflegezeit für Bundesbeamte; 25.01.2013

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Aktuelles aus dem öffentlichen Sektor

Bundesregierung beschließt Familienpflegezeit für Bundesbeamte

Die Bundesregierung hat den vom Bundesminister des Innern vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Familienpflegezeit und zum flexibleren Eintritt in den Ruhestand für Beamtinnen und Beamte des Bundes beschlossen. Damit will das Kabinett einen Beitrag leisten, den öffentlichen Dienst als attraktiven und modernen Arbeitgeber zu erhalten.

"Wir steuern infolge der demografischen Entwicklung auf ein zunehmendes Bedürfnis pflegender Beschäftigter nach einer besseren Vereinbarkeit von Pflege und Beruf zu. Wenn wir als Arbeitgeber Bund dieser gesellschaftspolitischen Entwicklung angemessen Rechnung tragen und für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch in Zukunft attraktiv bleiben wollen, müssen wir unsere Beschäftigten bei der Pflege stärker unterstützen. Das ist Ziel dieses Gesetzes", so der Bundesinnenminister Dr. Friedrich.

Außerdem können Beamtinnen und Beamten, denen durch familienbedingte Teilzeit oder Beurlaubung Besoldungseinbußen entstehen, die sich auch nachteilig auf die Höhe der Versorgungsbezüge auswirken, Lücken in der Versorgungsbiografie künftig besser ausgleichen. Sie erhalten einen Anspruch auf Verlängerung ihrer Dienstzeit und damit eine neue Möglichkeit zur Kompensation dieser Zeiten. Dies ist gleichzeitig ein erster konkreter Schritt auf dem Weg zu einer Kultur des längeren Arbeitens.

Den Gesetzentwurf finden Sie auf www.der-oeffentliche-sektor.de.


 

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