Aktuelles aus der öffentlichen Verwaltung: Bund: Neue Entgeltordnung zum TVöD; 02.12.2013

Vorteile für den öffentlichen Dienst

Vergleichen und sparen: Berufsunfähigkeitsabsicherung - Haftpflichtversicherung - Krankenzusatzversicherung - Online-Vergleich Gesetzliche Krankenkassen - Risikolebensversicherung - Zahnzusatzversicherung  -

Sie sind oder waren im öffentlichen Dienst beschäftigt und sind solidarisch? Unterstützen Sie den INFO-SERVICE mit seiner Arbeit für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst mit der Förderung von 1 x jährlich in Höhe von 10 Euro. Als Danke geben wir Ihnen den Persönlichen Zugang zu unserem OnlineService, mit dem Sie alle Publikationen (u.a. Bücher und eBooks) herunterladen, lesen und ausdrucken können.>>> Hier können Sie uns unterstützen. Noch schneller geht es >>>online 


Zur Übersicht aller Meldungen aus dem öffentlichen Dienst

Aktuelles aus dem öffentlichen Sektor

Bund: Neue Entgeltordnung zum TVöD

Bund und Gewerkschaften haben sich auf eine neue Entgeltordnung zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) verständigt. Nach Abschluss der Redaktionsverhandlungen soll die Entgeltordnung am 1. Januar 2014 in Kraft treten.

Damit sind die über 1.000 Tätigkeiten und Berufe im öffentlichen Dienst des Bundes zukünftig unmittelbar den 15 Entgeltgruppen des TVöD zugeordnet. Bis auf dieses sogenannte Eingruppierungsrecht war das früher geltende Tarifrecht für Angestellte im Bundesangestelltentarifvertrag (BAT/BAT-O) und für Arbeiter im Manteltarifvertrag (MTArb/MTArb-O) bereits am 1. Oktober 2005 durch den TVöD abgelöst worden.

Von den ca. 3.000 bestehenden Tätigkeitsmerkmalen konnte die Mehrzahl modernisiert und auf ca. 1.000 Merkmale reduziert werden. Ganze Bereiche wurden völlig neu geregelt, beispielsweise für die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung oder den Fremdsprachendienst. In fachkräfterelevanten Bereichen wurden Wertigkeiten neu ausgerichtet. Dies gilt insbesondere für Ingenieure, IT-Fachkräfte, Meister, Techniker, Nautiker.

Höhergruppierungen, die zeitlich nach dem Inkrafttreten der Entgeltordnung erfolgen, werden zukünftig stufengleich umgesetzt. Dies führt dazu, dass Mobilität und Flexibilität gefördert wird, indem Beschäftigte bei der Übertragung höherwertiger Aufgaben einen größeren Entgeltzugewinn als bisher erzielen können. Gleichzeitig wurde die Leistungsbezahlung reformiert, um künftig die Anreize passgeneuer und effizienter auf die Situationen der Bundesverwaltung zuzuschneiden.

Bundesinnenminister Dr. Friedrich zieht ein positives Fazit und hält den Abschluss der seit Jahren dauernden Verhandlungen für „eine gute Nachricht für die Beschäftigten“.

Mehr Informationen unter: www.der-oeffentliche-sektor.de


 

mehr zu: Aktuelles
Startseite | Kontakt | Datenschutz | Impressum
www.der-oeffentliche-sektor.de © 2024