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TVöD: § 13 Eingruppierung in besonderen Fällen

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öffentlichen Dienst

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 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)
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§ 13 Eingruppierung in besonderen Fällen

[Derzeit nicht belegt, wird im Zusammenhang mit der Entgeltordnung geregelt.]


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