Tarifergebnis für Auszubildende im öffentlichen Dienst: Einmalzahlung und Neugestaltung des Tarifrechts

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eBook zum BERUFSEINSTIEG im öffentlichen Dienst

Das eBook Berufseinstieg im öffentlichen Dienst richtet sich an Berufsstarter im öffentlichen Dienst und eignet sich gleichermaßen für Auszubildende, Praktikanten, Beamtenanwärter/innen und Referendare. Sie erhalten für die gesamte Ausbildungszeit eine gute Grundlage und Orientierung. Schließlich gelten für Beschäftigte im öffentlichen Dienst viele Besonderheiten. Gerade für Beamtenanwärter/innen gelten speziellen Regelungen bei Einkommen, Arbeitszeit, Urlaub und der sozialen Absicherung, z.B. Beihilfe, Heilfürsorge, Pflege und Beamtenversorgung.

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Auszubildende im öffentlichen Dienst bei Bund und Gemeinden

Im Rahmen der Neugestaltung des Tarifrechts im öffentlichen Dienst verhandeln Bund, VKA und Gewerkschaften auch darüber, die Manteltarifverträge für Auszubildende in den Tarifgebieten West und Ost zusammenzuführen, zu straffen und neu zu gestalten. Dabei sollen die Tarifverträge über eine Zuwendung, ein Urlaubsgeld und vermögenswirksame Leistungen für Auszubildende in den neuen Tarifvertrag integriert werden. Sein In-Kraft-Treten ist parallel zum In-Kraft-Treten des TVöD zum 1. Oktober 2005 geplant.

  • Einmalzahlungen
    Auszubildende erhalten in den Jahren 2005, 2006 und 2007 jeweils eine Einmalzahlung in Höhe von 100,– Euro, die mit den Bezügen für den Monat Juli ausgezahlt werden (vgl. im übrigen Teil 1 Ziffer 1).
  • Jahressonderzahlung (Zuwendung und Urlaubsgeld)
    Wie im TVöD sollen Zuwendung und Urlaubsgeld für Auszubildende in einer Jahressonderzahlung zusammengefasst werden. Die Tarifvertragsparteien verhandeln derzeit noch über die konkrete Ausgestaltung der künftigen Regelungen, dies gilt auch für die Jahre 2005 und 2006. Die Einigung wird in einem Rundschreiben bekannt gegeben werden.
  • Übernahme
    Zu Paragraph 23 Abs. 5 Mantel-TV-Azubi/Mantel-TV Azubi-O wird die Erklärung der Tarifvertragsparteien, darauf hinzuwirken, dass Auszubildende nach erfolgreich bestandener Abschlussprüfung für mindestens zwölf Monate in ein Arbeitsverhältnis übernommen werden, soweit nicht personen- oder verhaltensbedingte Gründe entgegenstehen und soweit die Verwaltung bzw. der Betrieb nicht über Bedarf ausgebildet hat, für die Zeit bis zum 31. Dezember 2007 erneut vereinbart.


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