Steuern von A bis Z: Solidaritätszuschlag - Erhöhung der Freigrenze für die Erhebung des Solidaritätszuschlags

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Steuern von A bis Z: Solidaritätszuschlag - Erhöhung der Freigrenze für die Erhebung des Solidaritätszuschlags

 

 

Solidaritätszuschlag - Erhöhung der Freigrenze für die Erhebung des Solidaritätszuschlags

Die Freigrenze für den Solidaritätszuschlag wird zum 01.01.2023 von 16.956 Euro auf 17.543 Euro (jährlich in Steuerklasse I, II und IV bis VI) bzw. von 33.912 Euro auf 35.086 Euro (jährlich in Steuerklasse III) angehoben.


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Red 20251204 

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