Lexikon Personalräte - Buchstabe J
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neuer Artikel
Von den Mitgliedern in Personalvertretungen erwartet man in besonderer Weise, dass sie kompetente Auskünfte erteilen. Hierzu ist es für jeden Personalrat unabdingbar notwendig, auf dem Laufenden und gut informiert zu sein.
Unsere Buchtipps
Eine wichtige Hilfestellung bieten die sachkundigen Publikationen des Bund-Verlages, beispielsweise Bücher zu folgenden Themengruppen:
- Bücher für das Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht >>>weiter
- Gesetze und Kommentare zum Personalvertretungsrecht >>>weiter
- Bücher für die Praxis des Personalvertretungsrechts >>>weiter
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J
Jobrotation
Jugendliche
- in Obhut genommene
Jugend- und Auszubildenden-
stufenvertretungen
- Amtszeit
- Aufgaben
- Bezirks-jugend- und Aus-
zubildendenvertretung
- Bildung
- Bundesnachrichtendienst
- Geschäftsführung
- Haupt-Jugend- und Auszu-
bildendenvertretung
- Rechtsstellung
- Wahl der
- Zusammenarbeit mit dem
Bezirks- bzw. Hauptperso-
nalrat
Jugend- und Auszubildenden-
versammlung
- Allgemeines
- Arten
- außerordentliche
- Bundesnachrichtendienst
- Einberufung
- Hausrecht
- Leitung
- ordentliche
- Tätigkeitsbericht
- Teilnahme des Personalrats-
vorsitzenden
- Teilnahme eines beauftragten
Personalratsmitglieds
- Teilnehmerkreis
- Verweisung
Jugend- und Auszubildenden-
vertretung(en)
- allgemeine Aufgaben
- Amtszeit
- Amtszeiten-Gesetz
- Anberaumung der Sitzungen
- Anregungen
- Anschläge
- Antragsrecht gegenüber dem
Personalrat
- Arbeitsbefreiung
- Aufgaben
- Auflösung
- Ausschluss
- Aussetzung von Personalrats-
beschlüssen
- Beamte im Vorbereitungs-
dienst
- Beamte während des
Aufstiegs
- Befugnisse
- Bekanntmachungen
- beratende Teilnahme an
Personalratssitzungen |
- berufliche Ausbildung
- Berufsausbildungs-
verhältnis nach dem
Berufsbildungsgesetz
- Beschwerden
- Bildung
- Bundesgrenzschutz
- Büropersonal
- Doppelmitgliedschaft
- ehrenamtliche
Tätigkeit
- einbezogener
Personenkreis
- elektronische
Kommunikation
- Entgegennahme von
Anregungen und
Beschwerden
- Erlöschen der Mit-
gliedschaft
- Errichtung
- Fachliteratur
- Freistellung zur
Durchführung von
Aufgaben
- Freizeitausgleich
- Größe
- in den Ländern
- in § 57 BPersVG
genannte Beschäftigte
- Informationsschriften
- integrierter Bestandteil
der Personalvertretung
- jugendliche
Beschäftigte
- kein selbständiges
Organ
- keine Beiträge
- keine Teilnahme an
Sitzungen des VS-
Ausschusses
- konstituierende
Sitzung
- Kosten
- Mindestzahl von in § 57
BPersVG genannten
Beschäftigten
- Monatsgespräch
- nichtjugendliche
Beschäftigte in berufl-
icher Ausbildung
- parteipolitische
Betätigung
- Personalratssitzung
auf Antrag
- Rechtsstellung
- Ruhen der
Mitgliedschaft
- Sachaufwand
- Schulungs- und Bild-
ungsveranstaltungen |
- Schutzvorschriften
- Sitzungen
- Sprechstunden
- Stellvertreter des
Vorsitzenden
- Stimmrecht der Jugend-
und Auszubildenden-
vertreter im
Personalrat
- Teilnahme am Monats-
gespräch
- Teilnahme an Sprech-
stunden des Personal-
rats
- Teilnahme eines Personal-
ratsmitglieds an den
Sitzungen
- Übernahme von Auszu-
bildenden
- Überwachungsaufgabe
- Umwandlung der Jugend-
vertretung
- Unterrichtung durch den
Personalrat
- vertretener Personenkreis
- Verweisungen
- Voraussetzungen für die
Errichtung
- Vorhandensein eines
Personalrats
- Vorsitzender
- Wahl der
- Wegfall des Personalrats
- weitere Sitzungen
- Zusammenarbeit mit
dem Personalrat
- Zusammensetzung
Jugend- und Auszubildenden-
vertretungen in den Ländern
- Anbindung an die Personal-
vertretung
- Aufgaben
- Befugnisse gegenüber der
Personalvertretung
- Bremen
- Gesamt-Jugend- und
Auszubildendenver-
tretungen
- Größe
- jugendliche Beschäftigte
- Jugend- und Auszubilden-
denstufenvertretungen
- Personenkreis
- Pflicht zur Bildung
- Wählbarkeit
- Wahlberechtigung
- zu ihrer Berufausbildung
Beschäftigte
Justizverwaltung |
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