Lexikon JAV: JAV und Personalvertretungsrecht

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Lexikon "Jugend- und Auszubildendenvertretung"

Auszubildende und Beamtenanwärter wählen in Betrieben und Verwaltungen eine Jugend- und Auszubildendenvertretung. Mit dieser Einrichtung sollen die besonderen Interessen von jungen Menschen in der Arbeitswelt Rechnung getragen werden. Die Jugend- und Auszubildendenvertrretung (JAV) ist somit eine wichtige Anlaufstelle für die Jugendlichen. Die JAV ihrerseits trägt die berechtigten Anliegen innerhalb des Personalrats an den Leiter der Dienststelle heran. Die Mitglieder der JAV informieren die Jugendlichen regelmäßig auch in den sogenannten "Jugendversammlungen" und geben darüber hinaus  kompetente Auskünfte.

Unser Buchtipp
Eine wichtige Hilfestellung für die Ausbildung ist der beliebte Ratgeber "BerufsStart im öffentlichen Dienst". Auf 144 Seiten findet man Tipps und Ratschläge zur Ausbildung von Beamtenanwärtern und Auszubildenden im öffentlichen Dienst. Das Buch ist nicht nur für die Zeit des Berufseinstiegs wichtig, sondern ein guter Wegbegleiter für die gesamte Ausbildungsdauer.

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Lexikon für Personalräte

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Wir bieten das umfangsreichste Lexikon zum Personalvertretungsrecht, beispielsweise erläutern wir "JAV und Personalvertretungsrecht".

 

 


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