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Sachsen-Anhalt: Besoldungstabellen ab 01. Januar 2018
Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt. Sachsen-Anhalt hat die eigenständige Regelungskompetenz für Besoldung und Versorgung dazu genutzt, ein eigenes Besoldungsgesetz zu verabschieden, in dem u.a. der Stufenaufstieg durch Besoldungsdienstalter durch Erfahrungsstufen ersetzt wurde. Allerdings ist das Überleitungsrecht deutlich komplizierter als beim Bund.
Übertragung des Tarifergebnisses im TV-L 2017/2018 auf die Landesbeamten
Sachsen-Anhalt übernimmt das Tarifergebnis „zeit- und inhaltsgleich“ auf die Beamten. Damit erhöhen sich die Bezüge um 2,0 Prozent ab 1.1.2017, mindestens jedoch 75 Euro. Die Bezüge werden zum 01.01.2018 nochmal um 2,35 Prozent angehoben. Allerdings ist die Besoldungsanpassung in ein umfangreiches Gesetzgebungsverfahren zu den Festlegungen im Koalitionsvertrag im Bereich des Beamtenrechtes eingebettet. Die wesentlichen Eckpunkte finden Sie im Artikelgesetz.
Die aktuellen Besoldungstabellen finden Sie auf dieser Seite.
Besoldungstabelle A – 01.01.2018 (Monatsbeträge in Euro)
Familienzuschlag – 01.01.2018 (Monatsbeträge in Euro)
Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 115,13 Euro, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 369,48 Euro.
Erhöhungsbeträge für Besoldungsgruppen A 4 bis A 5
Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 4 bis A 5 um je 5,11 Euro, in Besoldungsgruppe A 4 um je 20,45 Euro und in Besoldungsgruppe A 5 um je 15,34 Euro.
Besoldungstabelle B – 01.01.2018 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle C – 01.01.2018 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle W – 01.01.2018 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle R – 01.01.2018 (Monatsbeträge in Euro)
Anwärtergrundbetrag – 01.01.2018 (Monatsbeträge in Euro)
Wesentliche Stellenzulagen – 01.01.2018