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Saarland: Besoldungstabellen ab 01. Mai 2014
Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt. Wesentliche gesetzliche Grundlagen waren und sind durch entsprechende Übernahmegesetze bzw. die Weitergeltungsanordnung des Artikel 125 a Grundgesetz, das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) und die dazu erlassenen Rechtsvorschriften zum Stand 31.08.2006. Im Rahmen der Föderalismusreform wurde den Ländern ab 01.09.2006 die eigenständige Regelungskompetenz für Besoldung und Versorgung übertragen. Diese Gesetzgebungskompetenz wurde im Saarland dazu genutzt, eigene Besoldungsanpassungsgesetze zu verabschieden. Der Aufstieg nach Dienstaltersstufen wurde durch das System der Erfahrungsstufen ersetzt. Zuletzt wurden die Bezüge zum 1.1.2012 erhöht (1,9 Prozent).
Übertragung des Tarifergebnisses im TV-L 2013/2014 auf die Landesbeamten
Zum 01.05./01.07. und 01.09.2014 (gestaffelt nach BesGr.) werden die Bezüge um 4 Prozent (1,8 Prozent fließen in die Versorgungsrücklage) angehoben. Für die BesGr bis A 9 findet die Anhebung zum 01.05. statt, für die BesGr. A 10 bis A 13 am 01.07. ab der BesGr. A 14 erfolgt die Anpassung zum 01. September.
Mehr Informationen unter www.besoldungstabelle.de/saarland
Besoldungstabelle A – ab 01.05.2014* (Monatsbeträge in Euro)
* Gültig ab 1. Mai 2014 A 2 bis A 9, ab 1. Juli 2014 A 10 bis A 13, ab 1. September 2014 A 14 bis A 16
Familienzuschlag – ab 01.05.2014* (Monatsbeträge in Euro)
* Gültig ab 1. Mai 2014 A 2 bis A 9, ab 1. Juli 2014 A 10 bis A 13 und C 1, ab 1. September 2014 für die übrigen Besoldungsgruppen
Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 120,41 Euro, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 337,27 Euro.
Erhöhungsbeträge für Besoldungsgruppen A 2 bis A 5
Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 5 um je 5,11 Euro, ab Stufe 3 für jedes weitere zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 3 um je 25,56 Euro, in der Besoldungsgruppe A 4 um je 20,45 Euro und in der Besoldungsgruppe A 5 um je 15,34 Euro. Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungsgruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt.
Besoldungstabelle B – ab 01.09.2014 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle C – ab 01.07./01.09.2014* (Monatsbeträge in Euro)
* ab 01.07.2014 für die Besoldungsgruppe C 1, ab 01.09.2014 für die Besoldungsgruppen C 2 bis C 4
Besoldungstabelle W – ab 01.09.2014 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle R – ab 01.09.2014 (Monatsbeträge in Euro)
Anwärtergrundbetrag – ab 01.07.2014 (Monatsbeträge in Euro)
Wesentliche Stellenzulagen – ab 01.05.2014* (Monatsbeträge in Euro)
* Gültig ab 1. Mai 2014 für die Besoldungsgruppen A 2 bis A 9, ab 1. Juli 2014 für die Besoldungsgruppen A 10 bis A 13, ab 1. September 2014 für die übrigen Besoldungsgruppen