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Saarland: Besoldungstabellen ab 01. Mai 2013
Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt. Wesentliche gesetzliche Grundlagen waren und sind durch entsprechende Übernahmegesetze bzw. die Weitergeltungsanordnung des Artikel 125 a Grundgesetz, das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) und die dazu erlassenen Rechtsvorschriften zum Stand 31.08.2006. Im Rahmen der Föderalismusreform wurde den Ländern ab 01.09.2006 die eigenständige Regelungskompetenz für Besoldung und Versorgung übertragen. Diese Gesetzgebungskompetenz wurde im Saarland
dazu genutzt, eigene Besoldungsanpassungsgesetze zu verabschieden. Der Aufstieg nach Dienstaltersstufen wurde durch das System der Erfahrungsstufen ersetzt. Zuletzt wurden die Bezüge zum 1.1.2012 erhöht (1,9 Prozent).
Übertragung des Tarifergebnisses im TV-L 2013/2014 auf die Landesbeamten
Zum 01.09.2013 werden die Bezüge um 2,5 Prozent (0,2 Prozent fließen in die Versorgungsrücklage) angehoben. Für die BesGr bis A 9 wird die Anhebung auf den 01.05. vorgezogen, für die BesGr A 10 bis A 13 auf den 01.07. Jeweils ein Jahr später werden die Bezüge um weitere 2 Prozent angehoben.
Mehr Informationen unter www.besoldung-saarland.de
Besoldungstabelle A – ab 01.05.2013 (Monatsbeträge in Euro)
Familienzuschlag – ab 01.05.2013 (Monatsbeträge in Euro)
Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 115,62 Euro, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 323,86 Euro.
* Gültig ab 1. Mai 2013 A 2 bis A 9, ab 1. Juli 2013 ab A 10 bis A 13, ab 1. September 2013 ab A 14
Erhöhungsbeträge für Besoldungsgruppen A 2 bis A 5
Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 bis
A 5 um je 5,11 Euro, ab Stufe 3 für jedes weitere zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 und A 3 um je 25,56 Euro, in Besoldungsgruppe A 4 um je 20,45 Euro und in Besoldungsgruppe A 5 um je 15,34 Euro. Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungsgruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt.
Besoldungstabelle B – ab 01.09.2013 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle C – ab 01.07.2013 bzw. 01.09.2013 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle W – ab 01.09.2013 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle R – ab 01.09.2013 (Monatsbeträge in Euro)
Anwärtergrundbetrag – ab 01.07.2013 (Monatsbeträge in Euro)
Allg. Stellenzulage (Nr. 27 Abs. 1) – ab 1.7.2012 (Monatsbeträge in Euro)
Mehr Informationen zur Besoldung im Saarland finden Sie unter: www.besoldung-saarland.de