Besoldungstabellen im Saarland ab 1.7.2012

 

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Saarland: Besoldungsrecht und Besoldungstabellen ab 1.7.2012

Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt. Wesentliche gesetzliche Grundlagen waren und sind durch entsprechende Übernahmegesetze bzw. die Weitergeltungsanordnung des Artikel 125 a Grundgesetz das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) und die dazu erlassenen Rechtsvorschriften wie die Bundesbesoldungsordnungen zum Stand 31. August 2006. Im Rahmen der Föderalismusreform wurde den Ländern ab dem 1. September 2006 die eigenständige Regelungskompetenz für die Besoldung, die Laufbahnen und die Beamtenversorgung übertragen. Das Saarland hat diese Gesetzgebungskompetenz dazu genutzt, eigene Besoldungsanpassungsgesetze zu verabschieden. Diese sahen zuletzt für das Jahr 2011 lediglich eine Einmalzahlung in Höhe von 360 Euro/Anwärter 120 Euro vor. Für das Jahr 2012 erfolgt eine Anpassung in Höhe von 1,9% zum 1. Juli beinhaltet.

Die Tabellenwerte ab 1. Juli 2012 finden Sie auf dieser Seite.

Besoldungstabelle A – ab 1.7.2012 (Monatsbeträge in Euro)


Familienzuschlag – ab 1.7.2012 (Monatsbeträge in Euro)

Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 115,62 Euro, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 323,86 Euro.

Erhöhungsbeträge für Besoldungsgruppen A 2 bis A 5
Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 5 um je 5,11 Euro, ab Stufe 3 für jedes weitere zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 und A 3 um je 25,56 Euro, in Besoldungsgruppe A 4 um je 20,45 Euro und in Besoldungsgruppe A 5 um je 15,34 Euro. Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungsgruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt. 

Besoldungstabelle B – ab 1.7.2012 (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungstabelle C – ab 1.7.2012 (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungstabelle W – ab 1.7.2012 (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungstabelle R – ab 1.7.2012 (Monatsbeträge in Euro)

Anwärtergrundbetrag – ab 1.7.2012 (Monatsbeträge in Euro)

Allg. Stellenzulage (Nr. 27 Abs. 1) – ab 1.7.2012 (Monatsbeträge in Euro)


Mehr Informationen zur Besoldung im Saarland finden Sie unter: www.besoldungstabelle.de 

 


 

 

 

 

 

 

 

Besoldung im Saarland ab 1.3.2010

Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt. Wesentliche gesetzliche Grundlagen waren und sind durch entsprechende Übernahmegesetze bzw. die Weitergeltungsanordnung des Artikel 125 a Grundgesetz das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) und die dazu erlassenen Rechtsvorschriften wie die Bundesbesoldungsordnungen zum Stand 31. August 2006. Im Rahmen der Föderalismusreform wurde den Ländern ab dem 1. September 2006 die eigenständige Regelungskompetenz für die Besoldung, die Laufbahnen und die Beamtenversorgung übertragen.

Das Saarland hat diese Gesetzgebungskompetenz dazu genutzt, eigene Besoldungsanpassungsgesetze zu verabschieden. Diese sehen zum 1. März 2009 eine Anhebung der Grundgehaltssätze um 40 Euro und unmittelbar an schließend eine Erhöhung der Bezüge um 3,0 Prozent vor. Zudem fand zum 1. Juli 2009 der Ein bau der jährlichen Sonderzahlung in die Grundgehaltstabelle statt und eine Abkehr vom Prinzip der Dienstaltersstufen hin zu Erfahrungsstufen unter Beibehaltung der 12 Stufen und des bisherigen Stufenrhythmus. Im Jahr 2010 erfolgt die nächste Anpassung zum 1. März 2010 um 1,2 Prozent.

Besoldungstabelle A – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)

 

Familienzuschlag – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)

 


Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 113,46 Euro, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 317,82 Euro.

Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 5 um je 5,11 Euro, ab Stufe 3 für jedes weitere zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 und A 3 um je 25,56 Euro, in Besoldungsgruppe A 4 um je 20,45 Euro und in Besoldungsgruppe A 5 um je 15,34 Euro. Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungsgruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt. Anrechnungsbetrag nach § 39 Abs. 2 Satz 1 BBesG:
- in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 8: 98,10 Euro
- in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12: 104,14 Euro

Besoldungstabelle B – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)

 

  

Besoldungstabelle C – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle W – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle R – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)

 

  

Anwärtergrundbetrag – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)

 

Allg. Stellenzulage (Nr. 27 Abs. 1) – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)

 


Mehr Informationen zur Besoldung im Saarland finden Sie unter: www.besoldungstabelle.de 

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