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Rheinland-Pfalz: Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte ab 01. Januar 2018
Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt. Das Land Rheinland-Pfalz hat seine Gesetzgebungskompetenz genutzt und ein Gesetz zum „Finanziellen Dienstrecht“ beschlossen, das sich inhaltlich am Bundesbesoldungsrecht orientiert (u.a. Umstellung von Besoldungsdienstalter auf Erfahrungsstufen).
Übertragung des Tarifergebnisses im TV-L 2017/2018 auf die Landesbeamten
Rheinland-Pfalz übernimmt das Tarifergebnis zeit- und wirkungsgleich auf die rheinlandpfälzischen Beamten. Die Bezüge steigen rückwirkend zum 01.01.2017 um 2 Prozent, mindestens jedoch um 75 Euro. Eine weitere Erhöhung um 2,35 Prozent ist zum 01.01.2018 vorgesehen. Beamtenanwärter erhalten jeweils ab 01.01.2017 bzw. 01.01.2018 eine Erhöhung um 35,00 Euro.
Besoldungstabelle A – ab 01.01.2018 (Monatsbeträge in Euro)
Familienzuschlag – ab 01.01.2018 (Monatsbeträge in Euro)
Erhöhungsbeträge für die Besoldungsgruppen A 3 bis A 5
Der Zuschlag nach § 41 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 erhöht sich a) für das erste zu berücksichtigende Kind um je 5,32 Euro b) für das zweite und jedes weitere zu berücksichtigende Kind in der Besoldungsgruppe A 3 um je 26,63 Euro, in der Besoldungsgruppe A 4 um je 21,30 Euro, in der Besoldungsgruppe A 5 um je 15,98 Euro.
Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungsgruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt.
Anrechnungsbetrag nach § 41 Abs. 5
- in den Besoldungsgruppen A 3 bis A 8 102,60 Euro
- in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 108,91 Euro
Besoldungstabelle B – ab 01.01.2018 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle C – ab 01.01.2018 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle W – ab 01.01.2018 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle R – ab 01.01.2018 (Monatsbeträge in Euro)
Anwärtergrundbetrag – ab 01.01.2018 (Monatsbeträge in Euro)