Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte des Landes Nordrhein-Westfalen ab 01.01.2018

 

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Nordrhein-Westfalen: Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte des Landes NRW ab 01. Januar 2018

Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt. Wesentliche gesetzliche Grundlagen in Nordrhein-Westfalen ist das Dienstrechtsmodernisierungsgesetz vom 14.06.2016. NRW hat ein eigenes Besoldungsgesetz.

Übertragung des Tarifergebnisses im TV-L 2017/2018 auf die Landesbeamten
Nordrhein-Westfalen hat das Tarifergebnisses (TV-L) auf Beamte übernommen. „Es ist ein großer Erfolg, dass das Tarifergebnis nicht nur 2017, sondern auch 2018 inhaltsgleich übertragen wird“, bewertete Andreas Meyer-Lauber, Vorsitzender des DGB NRW, das Verhandlungsergebnis. Ab 01.04.2017 steigt damit die Besoldung für Beamte um 2,0 Prozent, mindestens 75 Euro. Ab 01.01.2018 steigen die Bezüge dann noch mal um 2,35 Prozent. Den Abschlag um 0,2 Prozent für die Versorgungsrücklage wird es in NRW nicht geben.

 

Besoldungstabelle A – ab 01.01.2018 (Monatsbeträge in Euro)

Die Grundgehaltssätze der Besoldungsgruppen A 13 bis A 16 werden nicht erhöht.

Familienzuschlag – ab 01.01.2018 (Monatsbeträge in Euro)

 

Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind
- in den Besoldungsgruppen A 5 und A 6 um 122,62 Euro
- in den Besoldungsgruppen A 7 und A 8 um 121,18 Euro
- in den übrigen Besoldungsgruppen um 119,75 Euro

Für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind erhöht sich der Familienzuschlag
- in den Besoldungsgruppen A 5 und A 6 um 377,36 Euro
- in den Besoldungsgruppen A 7 und A 8 um 372,89 Euro
- in den übrigen Besoldungsgruppen um 368,44 Euro

Erhöhungsbeträge für Besoldungsgruppen A 5
Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind um 6,84 ab Stufe 3 für jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 20,51 Euro. Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungsgruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt.

Besoldungstabelle B – ab 01.01.2018 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle C – ab 01.01.2018 – auslaufend – (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungstabelle W – ab 01.01.2018* (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle R – ab 01.01.2018 (Monatsbeträge in Euro)

 

Anwärtergrundbetrag – ab 01.01.2018 (Monatsbeträge in Euro)

 

Wesentliche Stellenzulagen – ab 01.01.2018 (Monatsbeträge in Euro)


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