Besoldungstabellen in Niedersachsen ab 1.1.2012

 

OnlineService für 10 Euro

Für nur 10,00 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten bleiben Sie in den wichtigsten Fragen zum Öffentlichen Dienst auf dem Laufenden: Sie finden im Portal OnlineService rund 10 Bücher und eBooks zum herunterladen, lesen und ausdrucken. Mehr Infos 

Niedersachsen: Besoldungsrecht und Besoldungstabellen ab 1.1.2012

Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt. Wesentliche gesetzliche Grundlagen waren und sind durch entsprechende Übernahmegesetze bzw. die Weitergeltungsanordnung des Artikel 125 a Grundgesetz das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) und die dazu erlassenen Rechtsvorschriften wie die Bundesbesoldungsordnungen zum Stand 31. August 2006. Im Rahmen der Föderalismusreform wurde den Ländern ab dem 1. September 2006 die eigenständige Regelungskompetenz für die Besoldung, die Laufbahnen und die Beamtenversorgung übertragen. Das Land Niedersachsen hat diese Gesetzgebungskompetenz bislang dazu genutzt, das Bundesbesoldungsgesetz in Landesrecht zu überführen, marginale Änderungen vorzunehmen und eigene Besoldungsanpassungsgesetze zu verabschieden. Diese sahen zuletzt zum 1. April eine Linearanpassung von 1,5 % sowie zum 01.01 .2012 i n Höhe von 1,9 Prozent mit einer anschließende n Aufstockung des Grundgehalts um 17 Euro / Anwärter um 6 Euro vor. Die Tabellenwerte ab 1. Januar 2012 finden Sie auf dieser Seite.

Besoldungstabelle A – ab 1.1.2012 (Monatsbeträge in Euro)

Familienzuschlag – ab 1.1.2012 (Monatsbeträge in Euro)

Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 99,99 Euro, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 256,05 Euro.

Erhöhungsbeträge für Besoldungsgruppen A 2 bis A 5
Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 5 um je 5,11 Euro, ab Stufe 3 für jedes weitere zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 und A 3 um je 25,56 Euro, in Besoldungsgruppe A 4 um je 20,45 Euro und in Besoldungsgruppe A 5 um je 15,34 Euro. Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungsgruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt.

Besoldungstabelle B – ab 1.1.2012 (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungstabelle C – ab 1.1.2012 (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungstabelle W – ab 1.1.2012 (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungstabelle R – ab 1.1.2012 (Monatsbeträge in Euro)

Anwärtergrundbetrag – ab 1.1.2012 (Monatsbeträge in Euro)

Allg. Stellenzulage (Nr. 27 Abs. 1) – ab 1.1.2012 (Monatsbeträge in Euro)

.
Mehr Informationen zur Besoldung in Niedersachsen finden Sie unter: www.besoldung-niedersachsen.de

Exklusives Angebot zum Komplettpreis von 22,50 Euro

Der INFO-SERVICE ÖD/Beamte informiert seit mehr als 25 Jahren die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zu den wichtigsten Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen. Insgesamt sind auf dem USB-Stick (32 GB) alle 3 Ratgeber & 5 eBooks aufgespielt (Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversor-gungsrecht - Bund/Länder - , Beihilferecht - Bund/Länder - Nebentätigkeitsrecht, Tarifrecht, Berufseinstieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld im öffentlichen Dienst und Frauen im öffentlichen Dienst).

>>>Hier gehts es zum Bestellformular



Startseite | Kontakt | Datenschutz | Impressum
www.der-oeffentliche-sektor.de © 2024