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Hamburg: Besoldungstabellen ab 01. Januar 2018
Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt. Wesentliche gesetzliche Grundlage ist eine Neuregelung des Hamburgischen Besoldungsgesetzes (HambBesG). Hamburg hat ein Besoldungsgesetz verabschiedet und das Grundgehalt neu geregelt (nur 7 Stufen, Aufstieg in den Stufen erfolgt nach dienstlicher Erfahrung und unabhängig vom Lebens- oder Dienstalter). Der Einstieg erfolgt grundsätzlich in der ersten Stufe (unabhängig vom Alter, 28 Jahre Durchlauf).
Übertragung des Tarifergebnisses im TV-L 2017/2018 auf die Landesbeamten
Hamburg hat den Tarifabschluss im öffentlichen Dienst für die Beamten übernommen. Demnach erhöhen sich die Bezüge für die Beamten der Freien und Hansestadt Hamburg rückwirkend zum 01.01.2017 um 1,8 Prozent. Zum 01.01.2018 erhöhten sich die Bezüge dann nochmals um 2,15 Prozent ( siehe Besoldungstabellen auf den Seiten 96 und 97). Für die unteren Besoldungsgruppen (A4 bis A9) steigt die Besoldung im ersten Schritt um mindestens 75 Euro monatlich. Anwärter erhalten sowohl 2017 als auch 2018 eine Erhöhung um jeweils 35 Euro. Für 2017 gibt es einen Urlaubstag zusätzlich.
Mehr Informationen auf dieser Seite...
Besoldungstabelle A – ab 01.01.2018 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle B – ab 01.01.2018 (Monatsbeträge in Euro)
Familienzuschlag – ab 01.01.2018 (Monatsbeträge in Euro)
Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 112,64 Euro, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 348,09 Euro.
Erhöhungsbeträge für Besoldungsgruppen A 2 bis A 5
Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in den Besoldungs gruppen A 2 bis A 5 um je 5,11 Euro, ab Stufe 3 (§ 45 Abs. 2) für jedes weitere zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 und A 3 um je 25,56 Euro, in Besoldungsgruppe A 4 um je 20,45 Euro und in Besoldungsgruppe A 5 um je 15,34 Euro. Soweit dadurch im Einzelfall die Be soldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungs gruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt.
Besoldungstabelle R – ab 01.01.2018 (Monatsbeträge in Euro)
Anwärtergrundbetrag – ab 01.01.2018 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle C – ab 01.01.2018 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle W – ab 01.01.2018 (Monatsbeträge in Euro)
Allg. Stellenzulage (§ 48 Abs. 1) – ab 01.01.2018 (Monatsbeträge in Euro)