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Bremen: Besoldungsrecht und Besoldungstabellen ab 1.4.2012 bzw. 1.10.2012
Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt. Wesentliche gesetzliche Grundlagen waren und sind durch entsprechende Übernahmegesetze bzw. die Weitergeltungsanordnung des Artikel 125 a Grundgesetz das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) und die dazu erlassenen Rechtsvorschriften wie die Bundesbesoldungsordnungen zum Stand 31. August 2006. Im Rahmen der Föderalismusreform wurde den Ländern ab dem 1. September 2006 die eigenständige Regelungskompetenz für die Besoldung, die Laufbahnen und die Beamtenversorgung übertragen.
Die Freie und Hansestadt Bremen hat diese Gesetzgebungskompetenz bislang hauptsächlich dazu genutzt, eigene Besoldungsanpassungsgesetze zu verabschieden. Im Jahr 2009 wurden zum 1. März 2009 die Grundgehaltssätze um 20 Euro angehoben. Unmittelbar anschließend erfolgte eine Erhöhung der Bezüge um 3,0 Prozent. Im Jahr 2010 findet die nächste Anpassung zum 1. März 2010 um 1,2 Prozent statt.
Besoldungstabelle A – ab 1.4.2012 bzw. 1.10.2012 (Monatsbeträge in Euro) .
Familienzuschlag – ab 1.4.2012 bzw. 1.10.2012 (Monatsbeträge in Euro)
Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 96,59 Euro, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 300,95 Euro.
Erhöhungsbeträge für Besoldungsgruppen A 2 bis A 5
Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 5 um je 5,11 Euro, ab Stufe 3 für jedes weitere zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 und A 3 um je 25,56 Euro, in Besoldungsgruppe A 4 um je 20,45 Euro und in Besoldungsgruppe A 5 um je 15,34 Euro. Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungsgruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt.
Besoldungstabelle B – ab 1.10.2012 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle C – ab 1.10.2012 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle W – ab 1.10.2012 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle R – ab 1.10.2012 (Monatsbeträge in Euro)c
Anwärtergrundbetrag – ab 1.4.2012 bzw. 1.10.2012 (Monatsbeträge in Euro)
Allg. Stellenzulage (Nr. 12 Abs. 1) – ab 1.4.2012 bzw. 1.10.2012 (Monatsbeträge in Euro)
Mehr Informationen zur Besoldung in Bremen finden Sie unter: www.besoldung-bremen.de