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Brandenburg: Besoldungstabellen ab 01. Juli 2016
Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt. Wesentliche gesetzliche Grundlagen waren und sind durch entsprechende Übernahmegesetze bzw. die Weitergeltungsanordnung des Artikel 125 a Grundgesetz das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) und die dazu erlassenen Rechtsvorschriften zum Stand 31.08.2006. Das Land Brandenburg hat die Gesetzgebungskompetenz durch die Föderalismusreform beispielsweise dafür genutzt, eine Neuregelung des brandenburgischen Besoldungs- und Versorgungsrechts zu verabschieden.
Übertragung des Tarifergebnisses im TV-L 2015/2016 auf die Landesbeamten
Das Land Brandenburg hat ein „Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung und zur Änderung weiterer besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften 2015” beschlossen, wonach die Besoldung der Beamten wie folgt angepasst wird:
- Linearanpassung von 1,9 % zum 01.06.2015
- Linearanpassung von 2,1 % zum 01.07.2016, mindestens um einen Prozentsatz, der einem Erhöhungsbetrag von 75 Euro entspricht, jedoch um 0,2 Prozentpunkte für die Versorgungsrücklage vermindert ist.
Damit hat das Land die Übernahme des Tarifergebnisses um 3 bzw. 4 Monate verzögert übernommen sowie um 0,2 % wegen der Versorgungsrücklage gemindert.
Besoldungstabelle A – ab 01.07.2016 (Monatsbeträge in Euro)
Familienzuschlag – ab 01.07.2016 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle B – ab 01.07.2016 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle C – ab 01.07.2016 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle W – ab 01.07.2016 (Monatsbeträge in Euro)
Nach § 30 Abs. 2 S. 1 BbgBesG werden in den Besoldungsgruppen W 2 und W 3 zum Grundgehalt feste Leistungsbezüge in Höhe von 688 Euro gewährt. Leistungsbezüge nach § 30 Abs. 1 S. 1, Nr. 3 BbgBesG, die für die Wahrnehmung besonderer Aufgaben im Rahmen der Hochschulselbstverwaltung gewährt werden, bleiben bis zu einer Höhe von 300 Euro unberücksichtigt.
Besoldungstabelle R – ab 01.07.2016 (Monatsbeträge in Euro)
Anwärtergrundbetrag – ab 01.07.2016 (Monatsbeträge in Euro)
Wesentliche Stellenzulagen – ab 01.07.2016 (Monatsbeträge in Euro)