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Berlin: Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte ab 01. August 2017
Berlin hat durch entsprechende Übernahmegesetze das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG – alte Fassung –) und die dazu erlassenen Rechtsvorschriften wie die Bundesbesoldungsordnungen übernommen und seine Gesetzgebungskompetenz nach der Föderalismusreform dazu genutzt, eine Abkehr vom Aufstieg nach Lebensalter
hin zu Erfahrungsstufen (Grundgehaltstabelle von 12 auf 8 Stufen reduziert) vorzunehmen.
Der Stufenaufstieg vollzieht sich wie beim Bund nach einem 2-3-3-3-4-4-4 Jahres rhythmus – mit Ausnahme der Besoldungsgruppen A 4 bis A 8. Bei diesen Besoldungsgruppen verbleibt es nach Erreichen des 3 Jahresrhythmus bei diesem und geht nicht in einen 4- jährigen über.
Das Land Berlin hatte zum 01.08.2010 erstmals nach sechs Jahren wieder eine Besoldungserhöhung um 1,5 Prozent vorgenommen. Daran schlossen sich in den Jahren 2011, 2012 und 2013 weitere Anpassungen in Höhe von jeweils 2,0 Prozent, in den Jahren 2014 und 2015 von 3,0 Prozent und im Jahr 2016 von 2,8 Prozent (3,0 Prozent abzüglich 0,2 Prozent für die Versorgungsrücklage) an. Im Jahr 2017 erfolgt eine Erhöhung um 2,8 Prozent, mindestens jedoch um einen Prozentsatz, der einem Erhöhungsbetrag von 75,15 % entspricht (abzgl. 0,2 Prozent
zur Durchführung der Versorgungsrücklage. Die Anpassung ist gegenüber dem Tarifabschluss um 0,5 Prozentpunkte geringer, um im Jahr 2021 wieder eine Angleichung an das Durchschnittsniveau der übrigen Bundesländer zu erreichen.
Besoldungstabelle A – ab 01.08.2017 (Monatsbeträge in Euro)
Familienzuschlag – ab 01.08.2017 (Monatsbeträge in Euro)
Für das erste und zweite zu berücksichtigende Kind erhöht sich der Familienzuschlag der Stufe 1 um je 108,53 Euro (Stufe 2 und 3), für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 338,19 Euro (Stufe 4 und höher).
Erhöhungsbeträge für Besoldungsgruppen A 2 bis A 5
Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in den Besoldungs gruppen A 2 bis A 5 um je 5,39 Euro, ab Stufe 3 für jedes weitere zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 3 um je 26,96 Euro, in der Besoldungsgruppe A 4 um je 21,57 Euro und in der Besoldungsgruppe A 5 um je 16,18 Euro. Soweit dadurch im Einzelfall die Be soldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungs gruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt.
Anrechnungsbetrag nach § 39 Abs. 2 Satz 1 BBesG:
- in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 8: 112,31 Euro
- in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12: 119,23 Euro.
Besoldungstabelle B – ab 01.08.2017 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle C – ab 01.08.2017 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle W – ab 01.08.2017 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle R – ab 01.08.2017 (Monatsbeträge in Euro)
Anwärtergrundbetrag – ab 01.08.2017 (Monatsbeträge in Euro)
** Anwärter im mittleren Dienst der Berliner Feuerwehr, die nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes in das Eingangsamt BesGr. A 7 (Brandmeister) eintreten, erhalten vom Beginn des Kalendermonats an, in dem sie ein Praktikum im Einsatzdienst auf der Feuerwache mit einer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von 48 Stunden beginnen, bis zum Schluss des Kalendermonats, in dem dieses endet, Anwärterbezüge in Höhe von 1.227,62 Euro.