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Aktuelles aus dem öffentlichen Sektor: Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf zur Besoldungsanpassung beim Bund
Am 13.07. 2023 hat das Bundeskabinett den Entwurf für ein Besoldungsanpassungsgesetz beschlossen. Die parlamentarische Beschlussfassung soll nach der Sommerpause erfolgen. Der Gesetzentwurf sieht eine zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifabschlusses vom 22. April 2023 für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen vor. Den Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richtern sowie den Soldatinnen und Soldaten soll dem Gesetzentwurf zufolge ab dem 01. März 2024 ein Sockelbetrag in Höhe von 200 Euro gezahlt werden. Die angehobene Besoldung wird dann zusätzlich um 5,3 Prozent erhöht. Hierbei wird ein Abzug für die Versorgungsrücklage in Höhe von 0,2 Prozentpunkten berücksichtigt, was die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) wiederholt kritisiert hat.
Dienstleistungsgewerkschaft ver.di fordert den Bund auf, jetzt zügig Abschlagszahlungen zu leisten
Im öffentlichen Sektor sind rund 2 Mio. Beschäftigte im Beamtenverhältnis. Für die rund 200.000 Bundesbamte und mehr als 100.000 Versorgungsempfänger gibt es gute Nachrichten. Der Inflationsausgleich sowie die vorgesehene Anpassung der Bezüge und Ruhestandsbezüge sind willkommen.
Das Bundesministeriums des Innern (BMI) hat einen Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für 2023/2024 und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (BBVAnpÄndG 2023/2024) vorgelegt. Demnach sollen die Amts-, Dienst- und Versorgungsbezüge ausgehend vom Tarifergebnis TVöD Bund und Kommunen angehoben werden.
Im Einzelnen sieht der Gesetzentwurf vor, die Bezüge ab 01. März 2024 um einen Sockelbetrag in Höhe von 200 Euro zu erhöhen und daran anschließend noch mal um 5,3 Prozent anzuheben >>>mehr zum Gesetzentwurf
Tarifergebnis für den öffentlichen Dienst "TVöD Bund/Kommunen"
Der Tarifabschluss sieht vor:
Inflationsausgleichsgeld von insgesamt 3.000 Euro in folgenden Teilzahlungen:
- Steuer- und abgabenfreie Sonderzahlung in Höhe von 1.240 Euro mit dem Entgelt für Juni 2023
- monatliche steuer- und abgabenfreie Sonderzahlungen in Höhe von jeweils 220 Euro in den Monaten Juli 2023 bis Februar 2024
Für Auszubildende sollen die Zahlungen jeweils die Hälfte betragen.
>>>Mehr Informationen zum Tarifabschluss gibt es hier
Erhöhung der Tabellenentgelte zum 1. März 2024:
Dabei werden in einem ersten Schritt alle Tabellenentgelte um einen Betrag von 200 Euro angehoben. In einem zweiten Schritt wird der nun erhöhte Betrag noch einmal linear um 5,5 Prozent angehoben.
Die Erhöhung soll in jedem Fall 340 Euro betragen.
Hier zu weiteren Infos und >>>zur neuen Entgelttabelle
Öffentlicher Dienst:
Rund 5,1 Millionen Menschen in Deutschland waren zum 30.06.2021 im öffentlichen Dienst beschäftigt
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