Entgelte für Praktikanten TVöD (Bund/Kommunen) sowie TV-L (Länder ohne Hessen)

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Hier finden Sie die aktuellen

- Ausbildungsvergütungen und Entgelte im Praktikum (TVöD-Bund/Kommunen)

- Ausbildungsvergütungen und Entgelte im Praktikum in den Ländern (TV-L) ohne das Land Hessen

 

Ausbildungsvergütungen und Entgelte im Praktikum (TVöD-Bund/Kommunen)

In den Tarifverträgen für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVöD Bund/ Kommunen) sind die Ausbildungsentgelte geregelt. Die Vergütungen werden in Verhandlungen zwischen den Arbeitgebern (Bund/Kommunen) sowie den  Gewerkschaften ausgehandelt.

GEWERKSCHAFTEN SETZEN VERBESSERUNGEN DURCH

Für Auszubildende und Praktikanten in Bund und Kommunen erhöhten sich die Vergütungen und Entgelte zuletzt zum 01.03.2019 um 50 Euro. Für das Jahr 2020 gibt es dort keine weitere Erhöhung. Die aktuellen Entgelte finden Sie auf dieser Seite. Neben der Tariferhöhung konnten die Gewerkschaften für Auszubildende und Praktikanten einen weiteren Urlaubstag (nunmehr 30 Tage) durchsetzen. Ebenso wurde für Auszubildende die Übernahmeregelung bis zum Oktober 2020 verlängert.

 

Monatliches Entgelt für Praktikanten (Bund/Kommunen)

Tabelle Praktikanten (TVPöD) ab 01.03.2019


 

Ausbildungsvergütungen und Entgelte im Praktikum in den Ländern (TV-L)


Im Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes der Länder sind u.a. auch die Ausbildungsvergütungen geregelt. Die Arbeitgeber der Länder haben sich in einer Tarifgemeinschaft – TdL – zusammengeschlossen (mit Ausnahme von Hessen gehören alle Länder der TdL an).

Die Entgelte für Auszubildende und Praktikanten erhöhten sich durch das Tarifergebnis der Länder im Frühjahr 2019 zum 01.01.2019 um 50,00 Euro. Die aktuellen Beträge finden Sie in den unteren Tabellen. Zum 01.01.2020 gibt es eine weitere Erhöhung um 50 Euro. Neben höheren Vergütungen haben die Gewerkschaften für Auszubildende und Praktikanten auch Verbesserungen beim Urlaub (29 statt 28 Tage) und der Beschäftigungssicherung erreicht (Übernahme nach bestandener Abschlussprüfung).

Jahressonderzahlung (sogenanntes Weihnachtsgeld)

Auszubildende und Praktikanten, die jeweils am 01. Dezember in einem Ausbildungsverhältnis stehen, haben Anspruch auf eine Jahressonderzahlung in Höhe von 95 Prozent der Ausbildungsvergütung (Tarifgebiet West). Für Auszubildende im Osten ist ab 2019 die Angleichung an das Westniveau vorgesehen.
 

Entgelte der Praktikanten (Länder) - ohne das Land Hessen


RUG 2020 UT_20200130 /BS BBBank 20201022

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