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Tarifeinigung bei Bund und Kommunen (TVöD)
Der Bund und die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) haben sich in der Tarifrunde 2020 mit den Gewerkschaften für die rund 2,3 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst auf ein Ergebnis verständigt. Der Verhandlungsführer des Bundes, Horst Seehofer fasst sein Statement wie folgt zusammen: „Wir haben hart und lange miteinander verhandelt, aber es hat sich gelohnt. Auf den öffentlichen Dienst ist Verlass. Das hat sich auch in der Vergangenheit häufig in historischen Situationen gezeigt. Mit dem Tarifabschluss erhalten unsere Beschäftigten im öffentlichen Dienst die Wertschätzung, die sie verdienen.“
Das Tarifergebnis ist in einem 10-seitigen Einigungspapier festgehalten und sieht folgendes Ergebnis vor:
- zum 1. April 2021 werden die Tabellenentgelte um 1,4 Prozent, mindestens aber um 50 Euro, : und ab dem 1. April 2022 um weitere 1,8 Prozent erhöht.
Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit von 28 Monaten und gilt rückwirkend vom 1. September 2020 bis zum 31. Dezember 2022.
Auszubildende, Praktikanten und Studierende
Insgesamt 50 Euro monatlich mehr gibt es für Auszubildende und Praktikanten.
Ost-West-Angleichung bei der Arbeitszeit
Ab Januar 2022 wird die Wochenarbeitszeit in den Kommunen VKA-Ost reduziert. Für den KR-Bereich gibt es Sonderregelungen. Mehr Informationen auf Seite 144 f.
Verlängerung der Altersteilzeit
Die Gewerkschaften konnten die Verlängerung der Altersteilzeit und des FALTERArbeitszeitmodells erreichen. Mehr Informationen auf Seite 150 f.
Jahressonderzahlung
Ab dem Jahr 2022 wird die Jahressonderzahlung für den VKA-Bereich erhöht. Mehr Informationen auf Seite 54.
Neuregelungen für Krankenhäuser sowie Pfl egeeinrichtungen
Für Beschäftigte wurde eine Pfl egezulage eingeführt und bestehende Zulagen
erhöht. Mehr Informationen auf Seite 62.
Corona-Prämie
Alle Beschäftigten erhalten zur Abmilderung der besonderen Belastungen während der Corona-Pandemie eine nach EGr. gestaffelte Sonderzahlung. Die Prämie ist nach EGr gestaffelt:
- Entgeltgruppen 1 bis 8 bei 600 Euro,
- für die Entgeltgruppen 9a bis 12 bei 400 Euro
- und in den Entgeltgruppen 13 bis 15 bei 300 Euro.
Auch Auszubildende, Studierende und Praktikantin erhalten eine Prämie (der Bund zahlt 200 Euro, die Kommunen zahlen 225 Euro). Die Prämie ist steuer- und abgabenfrei, sofern nicht bereits Prämien ausbezahlt wurden und in der Summe 1.500 Euro nicht überschritten werden.
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat in einem Rundschreiben die Details zur Zahlung der Corona Prämie geregelt. Das Rundschreiben können Sie hier einsehen: www.der-oeffentliche-sektor.de ➚ (BMI-Rundschreiben).
Entgelttabellen für den öffentlichen Dienst (TVöD) - Bereich TVöD Bund
Tabelle TVÖD/Bund ab 01.04.2022
|
||||||
Stufe 1 |
Stufe 2 |
Stufe 3 |
Stufe 4 |
Stufe 5 |
Stufe 6 |
|
15 |
5.017,06 |
5.358,22 |
5.738,77 |
6.258,28 |
6.792,69 |
7.144,27 |
14 |
4.542,98 |
4.851,90 |
5.255,33 |
5.703,01 |
6.202,05 |
6.560,31 |
13 |
4.187,45 |
4.526,02 |
4.911,44 |
5.329,90 |
5.822,30 |
6.089,52 |
12 |
3.752,91 |
4.142,50 |
4.597,79 |
5.102,97 |
5.695,74 |
5.977,00 |
11 |
3.622,16 |
3.980,48 |
4.317,18 |
4.682,47 |
5.182,41 |
5.463,69 |
10 |
3.492,26 |
3.773,01 |
4.092,18 |
4.438,33 |
4.823,79 |
4.950,36 |
9c |
3.361,34 |
3.604,55 |
3.908,13 |
4.238,90 |
4.597,52 |
4.712,64 |
9b |
3.230,42 |
3.341,54 |
3.619,82 |
3.925,18 |
4.261,26 |
4.542,51 |
9a |
3.099,50 |
3.306,81 |
3.363,83 |
3.556,55 |
3.909,66 |
4.049,38 |
8 |
2.910,37 |
3.104,82 |
3.239,51 |
3.373,97 |
3.518,19 |
3.587,54 |
7 |
2.733,87 |
2.957,90 |
3.091,36 |
3.226,04 |
3.353,07 |
3.421,28 |
6 |
2.683,45 |
2.867,82 |
2.997,10 |
3.125,04 |
3.250,70 |
3.314,71 |
5 |
2.576,29 |
2.755,14 |
2.875,93 |
3.003,85 |
3.122,72 |
3.184,15 |
4 |
2.456,51 |
2.637,49 |
2.789,34 |
2.883,87 |
2.978,39 |
3.033,74 |
3 |
2.418,66 |
2.613,29 |
2.660,65 |
2.768,92 |
2.850,16 |
2.924,58 |
2 |
2.242,16 |
2.439,13 |
2.486,89 |
2.555,05 |
2.704,86 |
2.861,58 |
1 |
- |
2.015,52 |
2.048,86 |
2.090,55 |
2.129,42 |
2.229,47 |
Entgelttabellen für den TVöD (Bund und Kommunen)
Tarifbeschäftigte in Bund, Ländern und Gemeinden
Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst (TVöD) – Bund
TVöD/Bund ab 01.04.2021 – Tarifgebiet West und Ost
Erläuterungen zur Zuordnung alte VGr/alte LGr – Bund*
Erläuterungen zur Zuordnung alte VGr/alte LGr – VKA Gemeinden*
* beide Erläuterungen finden Sie unter ww.tarifrecht-im-oeffentlichen-dienst.de
Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst (TVöD) – Gemeinden
TVöD/VKA ab 01.04.2021 – Tarifgebiet West und Ost
Erläuterungen zur Zuordnung alte VGr/alte LGr – VKA Gemeinden*
Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst (TVöD) – Versorgungsbetriebe
TVöD/TV-V (§ 6, Absatz 1) ab 01.03.2020 – Tarifgebiet West und Ost
Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst (TVöD) –
Sozial- und Erziehungsdienst – West und Ost – TVöD/Sozial- und Erziehungsdienst ab 01.04.2021 –
Tarifgebiet West und Ost
Entgelttabelle für Ärztinnen und Ärzte
gemäß § 46 (Bund) Nr. 22 Abs. 2 zu § 52 TVöD – BT-K ab 01.04.2021
Entgelttabelle für Beschäftigte im Pflegedienst
gemäß § 46 (Bund) Nr. 22 Abs. 1 S. 1 zu § 52 TVöD – BT-K gültig ab 01.04.2021
Pflegebereich: P-Tabelle ersetzt Kr-Anwendungstabelle
Für die Eingruppierung von Gesundheitsberufen gibt es einige Verbesserungen:
- Für die Pflege wird eine neue Tabelle „P“ eingeführt. Sie löst die bisherige Kr-Anwendungstabelle ab. In den Entgeltgruppen P 7 (bislang Kr. 7a) und P 8 (Kr. 8a) wird die Stufe 1 gestrichen, damit steigen die Berufseinsteiger höher ein. Für die Entgeltgruppen P 9 bis P 14 (bislang Kr. 9a bis Kr. 11a) gibt es nun eine Stufe 6 (d.h. mehr Geld für die Beschäftigten mit langer Berufserfahrung).
- Völlig neue Tätigkeitsmerkmale gibt es für die Leitungskräfte (für Lehrkräfte für die Gesundheitsberufe mit wissenschaftlicher Hochschulbildung wurde z.B. die Entgeltgruppe 13 geschaffen).
Pauschalentgelt für Kraftfahrer*, die am 01.10.2005 vorhanden waren Tabelle Kraftfahrer TV-Bund ab 01.04.2021
* Für die am 30. September 2005 vorhandenen Kraftfahrer/Kraftfahrerinnen, deren Arbeitsverhältnis zum Bund über den 30. September 2005 hinaus fortbesteht und die am 1. Oktober 2005 unter den Geltungsbereich des TVöD fallen.
Pauschalentgelt für Kraftfahrer, die ab 01.10.2005 neu eingestellt worden sind
Tabelle Kraftfahrer TV-Bund ab 01.04.2021
ab hier die Entgelttabellen aus dem Jahr 2020
Entgelttabellen für den TVöD (Bund und Kommunen)
Tarifbeschäftigte in Bund, Ländern und Gemeinden
Hier das letzte Tarifergebnis für Bund und Kommunen (2018 bis 2020)
Arbeitgeber und Gewerkschaften haben sich für die Tarifkräfte von Bund und Kommunen (TVöD) darauf geeinigt, die Entgelte in drei Schritten anzuheben: 3,19 Prozent (01.03.2018), 3,09 Prozent (01.04.2019) und 1,06 Prozent (01.03.2020). Die Auszubildenden- und Praktikantenentgelte erhöhten sich um jeweils 50 Euro (01.03.2018 und 01.03.2019). Hier die jeweils aktuellen Tabellen:
Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst (TVöD) – Bund
TVöD/Bund ab 01.03.2020 – Tarifgebiet West und Ost
Erläuterungen zur Zuordnung alte VGr/alte LGr – Bund*
Erläuterungen zur Zuordnung alte VGr/alte LGr – VKA Gemeinden*
* beide Erläuterungen finden Sie unter ww.tarifrecht-im-oeffentlichen-dienst.de
Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst (TVöD) – Gemeinden
TVöD/VKA ab 01.03.2020 – Tarifgebiet West und Ost
Erläuterungen zur Zuordnung alte VGr/alte LGr – VKA Gemeinden*
Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst (TVöD) – Versorgungsbetriebe
TVöD/TV-V (§ 6, Absatz 1) ab 01.03.2020 – Tarifgebiet West und Ost
Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst (TVöD) –
Sozial- und Erziehungsdienst – West und Ost – TVöD/Sozial- und Erziehungsdienst ab 01.03.2020 –
Tarifgebiet West und Ost
Entgelttabelle für Ärztinnen und Ärzte
gemäß § 46 (Bund) Nr. 22 Abs. 2 zu § 52 TVöD – BT-K ab 01.03.2020
Entgelttabelle für Beschäftigte im Pflegedienst
gemäß § 46 (Bund) Nr. 22 Abs. 1 S. 1 zu § 52 TVöD – BT-K gültig ab 01.03.2020
Pflegebereich: P-Tabelle ersetzt Kr-Anwendungstabelle
Für die Eingruppierung von Gesundheitsberufen gibt es einige Verbesserungen:
- Für die Pflege wird eine neue Tabelle „P“ eingeführt. Sie löst die bisherige Kr-Anwendungstabelle ab. In den Entgeltgruppen P 7 (bislang Kr. 7a) und P 8 (Kr. 8a) wird die Stufe 1 gestrichen, damit steigen die Berufseinsteiger höher ein. Für die Entgeltgruppen P 9 bis P 14 (bislang Kr. 9a bis Kr. 11a) gibt es nun eine Stufe 6 (d.h. mehr Geld für die Beschäftigten mit langer Berufserfahrung).
- Völlig neue Tätigkeitsmerkmale gibt es für die Leitungskräfte (für Lehrkräfte für die Gesundheitsberufe mit wissenschaftlicher Hochschulbildung wurde z.B. die Entgeltgruppe 13 geschaffen).
Pauschalentgelt für Kraftfahrer*, die am 01.10.2005 vorhanden waren Tabelle Kraftfahrer TV-Bund ab 01.03.2020
* Für die am 30. September 2005 vorhandenen Kraftfahrer/Kraftfahrerinnen, deren Arbeitsverhältnis zum Bund über den 30. September 2005 hinaus fortbesteht und die am 1. Oktober 2005 unter den Geltungsbereich des TVöD fallen.
Pauschalentgelt für Kraftfahrer, die ab 01.10.2005 neu eingestellt worden sind
Tabelle Kraftfahrer TV-Bund ab 01.03.2020
>>>Die Ausbildungsvergütungen (TVöD-Bund/Kommunen) finden Sie hier
RUG 2020 UT 20200129 / 20201022 / 20201202