Tariftreuegesetz (BTTG) - Entwurf: § 9 Nachweispflicht

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Tariftreuegesetz (BTTG) - Entwurf: § 9 Nachweispflicht


§ 9 Nachweispflicht

Der Bundesauftraggeber verpflichtet den Auftragnehmer, mittels geeigneter Unterlagen zu dokumentieren, dass der Auftragnehmer sein Tariftreueversprechen nach § 3 einhält, und die Unterlagen auf Anforderung der Prüfstelle Bundestariftreue vorzulegen.


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Red 20251022 / 20251028

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