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Schutz und Sicherheit
Die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft lohnt sich
Die Gewerkschaften setzen sich von jeher für die Interessen und Belange der Arbeitnehmer ein. Während der Organisationsgrad in der Privaten Wirtschaft nur bei knapp 20 Prozent liegt, organisieren die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes rund 60 Prozent aller Beamtinnen und Beamten sowie tarifbeschäftigten.
Der Geschäftsführer des deutschen Beamtenwirtschaftsring e.V. (DBW), Uwe Tillmann, spricht in diesem Zusammenhang gerne vom „Wir-Gefühl“ im öffentlichen dienst. Das ist bei Behörden und sonstigen Einrichtungen des öffentlichen Dienstes besonders ausgeprägt, meint Tillmann. Begründet wird dies damit, dass die Zugehörigkeit zu einer Berufsgruppe im öffentlichen Dienst eine ganz andere Rolle spielt als in der Privatwirtschaft. Man kann sich beispielsweise kaum vorstellen, dass „Bäcker oder Metzger“ eine eigene Gewerkschaft gründen. Für Finanzbeamte oder Beschäftigte im Strafvollzug ist es aber ganz normal, dass sie sich in einer eigenen Gewerkschaft bzw. in einem eigenen Berufsverband zusammenschließen.
Tillmann ist froh, dass sich die Gewerkschaften im öffentlichen Dienst heute nicht mehr so feindselig gegenüberstehen wie das vor 20 oder 30 Jahren der Fall war. heute sitzen der Chef des Beamtenbundes und der Bundesvorsitzende von ver.di wie selbstverständlich an einem Tisch und verhandeln mit dem Bundesinnenminister über Tarife und sonstige Arbeitsbedingungen. in der Öffentlichkeit hat man es kaum wahrgenommen, aber es gibt seit einigen Jahren bei Tarifverhandlungen eine Gemeinsame Kommission und ein abgestimmtes Vorgehen der Gewerkschaften untereinander.
Die Mitgliedschaft in Gewerkschaften lohnt sich! Beamtinnen und Beamte sowie Tarifbeschäftigte wissen, dass ein einzelner kaum etwas ausrichten kann. eine Vielzahl von Menschen aber ist in der Lage, die Interessen wirkungsvoll durchzusetzen.
Gewerkschaften vertreten ihre Mitglieder und deren Interessen in beruflichen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, ökologischen, sozialen und kulturellen Fragen. im Mittelpunkt stehen aber die Verbesserung der allgemeinen Arbeits- und Lebensbedingungen sowie die Entwicklung des Beamten-, Tarif- und Arbeitsrechts.
Wer – außer den Gewerkschaften – setzt sich denn für eine gerechte Bezahlung ein? Ohne Gewerkschaften wäre das Einkommensniveau der abhängig Beschäftigten weitaus niedriger. das wissen auch die Menschen, die nicht Mitglied einer Gewerkschaft sind. Gewerkschaften tun aber noch mehr. Sie sind nicht nur Einrichtungen, die sich für Gehalts- und Besoldungserhöhungen einsetzen.
Gewerkschaften und Berufsverbände bieten Schutz und Sicherheit. Vor allem bei Rechtsstreitigkeiten rund um das Arbeits- oder das Beamtenverhältnis haben die Gewerkschaften eine hohe Kompetenz und ein dicht geknüpftes Netz von Experten.
die genauen Vorteile und Leistungen sind von Gewerkschaft zu Gewerkschaft unterschiedlich. Beispielhaft kann man aber erwähnen:
- Rechtsberatung und Rechtsschutz zu allen beamten-, dienst-, disziplinar-, personalvertretungs- und arbeitsrechtlichen Fragen;
- attraktive Fortbildungsmöglichkeiten durch eigene Bildungsstätten und Bildungsschulen;
- interessante Informationen, z. B. Mitgliederzeitschrift.
Mehr Informationen zur Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft bieten
- dbb beamtenmbund und tarifunion (www.dbb.de/ueber-uns/mitgliedschaft.html)
- und deutscher Gewerkschaftsbund (www.dgb.de/mitglied_werden/index.html)
im Internet.
BBBank arbeitet mit den Gewerkschaften im öffentlichen Dienst zusammen
Die BBBank zeichnet sich auch dadurch aus, dass sie mit den Gewerkschaften intensiv zusammenarbeitet. Neben einer Kooperation mit dem dbb-vorsorgewerk ist die BBBank auch die einzige Bank im Altersvorsorgepaket des DGB „RentenPlus“.
Durch diese Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften können den Beschäftigten im öffentlichen Dienst, die einer Gewerkschaft angehören, weitere Vorteile angeboten werden. Über die Einzelheiten wissen die Mitarbeiter der BBBank Bescheid. die BBBank hat als spezielle Ansprechpartner für die Gewerkschaften sogenannte Regionalbevollmächtigte eingerichtet. Diese Ansprechpartner mit deren jeweiligen regionalen Zuständigkeitsbereich finden Sie im Kapitel "Ansprechpartner für den öffentlichen Dienst".